Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Angelegenheit wird in die Fraktionen zurückverwiesen und im nächsten Finanzausschuss (07.10.2013) erneut beraten.

 

 

 


Herr Rüstmann führt in den Sachverhalt ein. Die seinem Vortrag zugrunde liegende Power-Point-Präsentation ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt.

 

Ziel dieses Beteiligungsmodelles sei eine dauerhafte Verankerung des Energieversorgers in der Region. Den Kommunen - insgesamt 288 niedersächsischen Städten und Gemeinden – sei eine Beteiligung an der EWE Netz GmbH, die aktuell mit 1,9 Milliarden Euro bewertet sei, über eine Beteiligungsgesellschaft angeboten worden, in 2013 im Gesamtumfang von 4,9 % und in 2018 dann bis maximal 25,1 %.

 

Mit dem Beteiligungsangebot strebe die EWE eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Kommunen an. Über die Beteiligungsgesellschaft können die Kommunen Einfluss auf die EWE Netz nehmen.  Je nach Beteiligungsumfang wird die Gesellschaft bis zu drei Aufsichtsratsmitglieder von 18 stellen. Faktisch bleiben die Einflussmöglichkeiten aufgrund der Minderheitsbeteiligung aber begrenzt.

 

Für die Stadt Jever stehe im Jahr 2013 ein Anteil von 471.000 € zur Verfügung, 2018 dann der Gesamtanteil von 2.425.000 €. Das von den Kommunen eingesetzte Kapital werde angemessen verzinst. Die Beteiligungsgesellschaft erhält dabei nach Abzug der heute geltenden Körperschaftssteuer- bzw. Solidaritätszuschlagssteuersätze eine jährliche Garantiedividende von 4,75 %.

 

Im Rahmen der Ausgabe der zweiten Beteiligungstranche 2018 werde die Unternehmensbewertung EWE Netz aktualisiert. Dieses könne zu einer Anpassung der Garantiedividende nach oben, aber auch nach unten führen. Im Falle einer negativen Entwicklung wird für die Dauer der Mindestlaufzeit des Vertrages bis 2028 von der EWE AG ein Ausgleich in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen alter und neuer Dividende gewährt.

 

Für die Stadt Jever ergäbe sich bei einer Vollfinanzierung und einem kalkulierten Zinssatz von 2,2 % nach Abzug von Zinsen und Steuern ein Nettozufluss von 8000 € im Jahr. Dieser Betrag könnte dann für die Tilgung eingesetzt werden.

 

Mit der zweiten Tranche würde der Nettoertrag sich auf 44.000 € belaufen.

 

Nach Ablauf der Vertragszeit im Jahr 2028 verbleibe ein Restdarlehensbetrag von ca. 70 %. Der Gegenwert der Beteiligung werde diesen voraussichtlich deutlich übersteigen, so dass sich durch die Investition die Nettoposition der Stadt Jever insgesamt erhöhen würde. Diese bilanzielle Verbesserung wäre dann kostenneutral für die Stadt erreicht worden.

 

Allerdings sei eine solche Anlage wie jede wirtschaftliche Betätigung auch mit Risiken behaftet. Die beiden wesentlichen Risiken lägen in einer Insolvenz der EWE AG sowie in einem Wertverlust der EWE Netz. Dieses könne im Maximalfall zu einem kompletten Verlust der Einlage führen. Ein solches Szenario ist nach der bisherigen Geschäftsentwicklung der Unternehmen unwahrscheinlich, bei der Dynamik wirtschaftlicher Prozesse kann ein solcher Fall jedoch nicht kategorisch ausgeschlossen werden.

 

Daran ändere auch die Tatsachen nichts, dass zum einen der Verkaufsprospekt für das Beteiligungsmodell von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt worden sei und zum anderen die Kommunalaufsicht des Landkreises Friesland die Angelegenheit bis hin zur Darlehensgenehmigung gemäß Energienetzerlass des Landes Niedersachsen mit trage.

 

Aufgrund der in der Beteiligung enthaltenen spekulativen Elemente habe sich die Verwaltung darauf beschränkt, Chancen und Risiken darzulegen, ohne einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.

 

Letztlich müsse jedes Ratsmitglied für sich entscheiden, ob es einer Beteiligung zustimmen wolle. Dabei sollte bei der Entscheidungsfindung nicht der mögliche wirtschaftliche Erfolg im Vordergrund stehen, denn dieser Ansatz würde die spekulativen Elemente unterstreichen. Rechtfertigen könne man eine Zustimmung im Grunde nur darüber, dass die Beteiligung ausdrücklich der Sicherung der örtlichen Lebensgrundlagen und dem Einfluss auf die Mitgestaltung der Energiewende diene.

 

Alternativ bestehe die Möglichkeit, einer Mindestbeteiligung. Diese reduziere das Anlagerisiko auf einen Betrag von 10.045,44 €. Damit hätte die Stadt dann eine Solidarbeitrag für die  Daseinsvorsorge geleistet und wäre an der weiteren Entwicklung der EWE Netz beteiligt, ohne ein großes finanzielles Risiko einzugehen.

 

Sofern die Tendenz im Fachausschuss zu einer Beteiligung im maximalen Umfang gehe, würde zum nachfolgenden Verwaltungsausschuss ein Nachtragshaushalt vorgelegt werden, der ausschließlich die Darlehensaufnahme für die Beteiligung regele.

 

Die Mindestbeteiligung könne über eine außerplanmäßige Ausgabe geregelt werden.

 

Abschließend weise er darauf hin, dass eine Beteiligung der Stadt Jever am EWE-Netz der Stadt Jever nicht die Freiheit nehme, sich im Jahr 2020 bei der Neuvergabe der Leitungsrechte für einen anderen Partner zu entscheiden. Allerdings stehe der EWE dann ein Kündigungsrecht zu der Netzbeteiligung zu.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 

 

Außerdem sei darauf hinzuweisen, dass die Zeichnungsfrist am 11. Oktober ende, eine Verlängerung der Frist sei denkbar, jedoch nicht sicher.  

 

Auf Anfrage von Frau Bunjes erkärt Herr Rüstmann, dass sich bislang 15 Kommunen für eine Beteiligung entschieden hätten, viele weitere seien noch im Beratungs- und Entscheidungsprozess.

 

Herr Hartl gibt zu Bedenken, dass im Zuge der Energiewende ein knallharter Konkurrenzkampf tobe und man folglich die Risiken nicht außer Acht lassen dürfe. Außerdem stehe der EWE ein Kündigungsrecht zu, wenn sich die Stadt 2020 bei der Neuvergabe der Leitungsrechte für einen anderen Partner entscheide.

 

Frau Rasenack, führt aus, dass es sie störe, dass die Stadt nach Ablauf der Vertragszeit 2028 noch ein Restdarlehensbetrag i.H.v. 70 % „an der Backe“ habe.

 

Herr Fessel gibt zu Bedenken, dass die Entwicklung der Gesellschaft und damit der Wert nicht abzusehen sei. Einen Beitrag zur Daseinsvorsorge könne er nicht erkennen, da das Netz auch ohne Beteiligung der Stadt bestehen bleiben werde. Herr Rüstmann erwidert, dass der Ministerialerlass zu Beteiligungen festgestellt habe, dass die Beteiligung der örtlichen Versorgungssicherheit und somit der Daseinsvorsorge der örtlichen Gemeinschaft diene. Ein Netz in öffentlicher Hand sei sicherer als ein Netz in privater Hand.

 

Dennoch, so Herr Fessel, bleibe es eine Minderheitsbeteiligung, wieso das Netz dann sicherer werde erschließe sich ihm nicht. Für handele es sich um eine risikobehaftete Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft.

 

Die Frage von Frau Bunjes, ob es nicht sinnvoll sei, hierzu einen Vertreter der Kommunalaufsicht zu hören, beantwortet Herr Rüstmann dahingehend, dass dies vermutlich nicht hilfreich sei, da die Aufsicht ja bereits die Rechtmäßigkeit der Beteiligung im Vorfeld bestätigt habe.

 

Nach weiterer Aussprache wird aufgrund des bestehenden Beratungsbedarfs folgender Beschlussvorschlag unterbreitet: