Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 97 „Moorwarfen-Voßhörn" mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Herr Harms führt aus, dass er gebeten worden sei, zu der Darstellung in der Presse, die Mehrkosten für die Baustraße zur Erschließung des Neubaugebietes seien aufgrund der Einwendungen von Anliegern entstanden, die keinen Baustellenverkehr vor ihren Grundstücken wünschten, etwas zu sagen. Den Anliegern seien die Grundstücke seinerzeit mit der Zusage, das Neubaugebiet werde erst nach Rückstufung der B210 und dann von dort aus mit einer Baustraße erschlossen, verkauft worden. Im übrigen würden die Mehrkosten über die Kaufpreise wieder hereingeholt.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: