Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 9, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Es werden an der St.-Annenstraße 2 Behindertenparkplätze oberirdisch eingerichtet; für den Fall, dass dies nicht möglich ist werden in der Tiefgarage im St. Annen-Quartier auf den städtischen Parkflächen Nr. 18 – 20 durch Zusammenlegung zwei neue Parkplätze für Schwerbehinderte geschaffen. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Investor/Pächter zu verhandeln, im Bereich der Einstellplätze des Edeka-Markes Behindertenparkplätze auszuweisen.

 

  1. Die Bewirtschaftung der Tiefgarage im St. Annen-Quartier wird zum 01.12.2013 anvisiert. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Verwaltung die Nutzungssequenz dokumentieren und dem Rat ein Vorschlag zu den kostenpflichtigen Parkzeiten unterbreiten. Haushaltsmittel für einen Parkautomaten sind im 1. Nachtrag 2013 einzuplanen.

 

 


Herr Janssen führt aus, dass in der Tiefgarage 30 öffentliche Parkplätze in hervorragender Lage zur Verfügung stünden. Besonders gut gefielen ihm die roten Pfeiler. Am 28. Februar diesen Jahres habe man den Beschluss zur Bewirtschaftung dieser Tiefgarage gefasst, dazu stehe seine Fraktion auch. Der Kreis habe die Stadt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung aufgefordert Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Parkplätze zu generieren. Wichtig sei ihm, dass dies keine großzügige Garage für einige wenige werde. Durch das Aufstellen einer Parkuhr solle ein regelmäßiger Wechsel auf den Parkplätzen bewirkt werden. Die Parkzeiten sollten nach seiner Meinung nicht wie in der übrigen Stadt mit einer Gebührenpflicht von 9.00 bis 15.00 Uhr geregelt sein, sondern so, dass verhindert werde, dass Leute dort ihre Fahrzeuge über Nacht parken und als Garage benutzen. Im VA sei dann ein guter Kompromiss-Vorschlag erarbeitet worden, dem seine Fraktion so zustimme.

 

Herr Harms führt aus, dass seine Fraktion dem Kompromiss-Vorschlag so nicht zustimme. Er stelle für seine Fraktion nachfolgende Anträge:

 

  1. Die Verwaltung setzt sich mit dem Investor, bzw. Pächter des Einkaufsmarktes in Verbindung und wirkt darauf hin, dass in unmittelbarer Nähe des Markteinganges zwei ebenerdige Behindertenparkplätze eingerichtet werden.

 

Zur Begründung führt er aus, dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen 2 Behindertenparkplätze in der Tiefgarage seiner Meinung nach nicht den notwendigen Respekt gegenüber schwerstbehinderten Menschen entsprächen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Bewirtschaftung der Tiefgarage mittels Anbringung eines Parkscheinautomaten umzusetzen. Haushaltsmittel für die Einrichtung seien im 1. Nachtrag einzustellen. Die kostenpflichtige Parkzeit solle sich im Rahmen der Nutzung nach der allgemeinen Einkaufszeit richten.

 

Dies begründe er damit, dass die Stadt Jever für das Objekt Tiefgarage lt. städtebaul. Vertrag dem Investor einen Zuschuss im Wert von mind. 1,4 Mio. Euro erbracht habe. Als Gegenleistung seien der Stadt in diesem Jahr die 30 Tiefgaragenplätze übertragen worden. Im Februar d.J. habe der Rat im Rahmen der HH-Konsolidierung den Beschluss gefasst, die Plätze zu bewirtschaften, um so einen Teil der erbrachten Leistungen zu refinanzieren. Leider habe die Verwaltung die Umsetzung der Bewirtschaftung aus für ihn belanglosen Gründen stets verzögert, so dass für die Stadt noch zusätzlich Kosten für die Tiefgarage durch anteilige Betriebsausgaben entstünden und zu zahlen seien. Der Vor-schlag der Verwaltung, die Parkraumbewirtschaftung bis zur Fertigstellung eines Verkehrsleitplanes zurück zu stellen, mache deutlich, dass der sparsame und wirtschaftliche Umgang mit den Steuergeldern nicht ernsthaft verfolgt werde.

 

Herr Husemann spricht sich dafür aus, zusätzlich zu dem Bestreben ebenerdige Behindertenparkplätze zur Verfügung zu stellen, in der Tiefgarage im Sinne einer fortschrittlichen Stadt öffentliche Behindertenparkplätze zur Verfügung zu stellen. Nicht im Sinne der Mehrheit sei nach seiner Einschätzung, sofort mit der Bewirtschaftung zu beginnen. Die Verwaltung habe sehr plausibel dargelegt, dass die Nutzung der öffentlichen Parkplätze in der Tiefgarage nicht rentabel sei. Man habe vereinbart, dass eine Aufzeichnung erfolgen solle, die nachweise, ob das Aufstellen eines Parkautomaten rentabel sei. Man könne doch angesichts der Haushaltsprobleme nicht einen Parkautomaten für 10.000,00 € beschaffen, der dann kein Geld einbringe, weil kein Mensch dauerhaft dort unten parke. Wenn die Verwaltung nun aber Ende Oktober Zahlen vorlege, dass dort 15 – 20 Parkplätze im Rahmen der Parkscheibenregelung regelmäßig dort parken, dann können man den Automaten beschaffen und die Parkplätze bewirtschaften. So sei es im VA beschlossen worden und er halte dies für einen tragfähigen Kompromiss. Es bitte noch um einen kurzen Hinweis, wie der Stand hinsichtlich der Anliegerproblematik mit dem Fluchtweg sei.

 

Herr Müller führt aus, dass er dazu Kontakt mit dem Architektur-Büro und einer Anliegerin aufgenommen habe. Es werde Ende September eine Eigentümerversammlung stattfinden, wie es weitergehen solle. Beide Seiten seien konträrer Ansicht; ein Fluchtweg müsse gegeben sein, das habe der Landkreis auch so vorgegeben. Es sei aber in erster Linie eine Sache zwischen dem Investor und den Eigetümern. Die Stadt könne hier nicht einwirken, allenfalls unterstützen, da es sich um Privatrecht handele.

 

Zu den Vorwürfen, die Verwaltung verfolge nicht den sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern, sei zu bemerken, dass bereits im Februar ausführlich zu der Problematik Tiefgarage Stellung genommen wurde. Es liege nicht in der Hand der Verwaltung, dass die Tiefgarage erst im Juni übergeben worden sei und dass sie derzeit nicht angenommen werde. Die Verwaltung habe ihre Hausaufgaben gemacht, es sei geprüft worden, welche Technik - Schrankenanlage oder Parkscheinautomat - günstiger sei, es sei die Nutzung dokumentiert worden aber schlussendlich sei auch bislang kein Geld im Haushalt gewesen, um einen Automaten zu beschaffen. Es sei sicherlich nicht Ziel der Verwaltung, irgendetwas auszubremsen, aber man wolle die Stadt auch davor bewahren, in etwas zu investieren, dass sich dann nicht rentiere. Es werde an vielen Stellen um wesentlich kleinere Beträge gekürzt und hier wolle man eine Investition, die sich möglicherweise nicht rechne. Außerdem sei das Ziel von Parkraumbewirtschaftung nicht vorrangig Einnahmeerzielung sondern vielmehr für eine Fluktuation zu sorgen. Es sei ein Gesamtkonzept erforderlich und mache keinen Sinn, ein Parkhaus in die Bewirtschaftung aufzunehmen, wenn ein anderes mit freien Parkplätzen in unmittelbarer Nähe stehe.

 

Frau Glaum regt an, die Behindertenparkplätze statt in der Tiefgarage an der St.-Annenstraße auf den öffentlichen Parkplätzen einzurichten. Herr Mühlena erwidert, dass er prüfen werde, ob es möglich sei, auf den Parkplätzen zwischen Klatt und dem Edeka-Markt Behindertenparkplätze einzurichten.

 

Herr Hartl führt aus, dass die Position seiner Fraktion zu diesem Thema bekannt sei. Er halte den Vorschlag aus dem VA für kompromissfähig, wobei der Vorschlag der SWG, den Investor/Pächter zu bitten die Behindertenparkplätze ebenerdig zu schaffen einen gewissen „Charme“ habe. Aus rechtlicher Sicht sehe er dies jedoch als Zusatz, die Stadt habe keinen Einfluss darauf. Darum unterstütze er den Vorschlag, dass die Verwaltung, zusätzlich zur Schaffung von 2 eigenen Behindertenparkplätzen, Verhandlungen mit dem Investor aufnimmt, um zu erreichen, dass dieser Behindertenparkplätze einrichtet.

Dennoch müsse man erkennen, dass die Realität den Wunsch, Einnahmen in naher Zukunft mit der Tiefgarage zu erzielen, eingeholt habe. Er könne die Angaben von Herrn Mühlena bestätigen, dass dort selten mal ein Auto parke und insofern plädiere er dafür, dem Kompromiss zuzustimmen, und zunächst die Erhebung abzuwarten. Ob dann die Umsetzung zum 1.11. oder 1.12. stattfinde, da denke er, werde sich ein Kompromiss finden lassen.

 

Herr Fessel gibt zu bedenken, dass man die Bäckerei Klatt, der ein 2. Bäcker direkt vor die Nase gesetzt wurde, nicht noch durch den Wegfall von Parkplätzen behindern möge, indem die Parkplätze vor seiner Tür zu Behindertenparkplätzen umgewandelt würden. Dazu erwidert Herr Mühlena, dass sich direkt vor der Bäckerei Klatt 3 Parkplätze be-fänden, auf denen nur 30 min geparkt werden dürfe. Ggf. umgewandelt werden könne ein Teil der Parkplätze, die daran anschließen und mit einer 2 Stunden-Parkregelung belegt seien.

 

Nach weiterer Diskussion wird über die Beschlussvorschläge einzeln abgestimmt:

 

Es werden an der St.-Annenstraße 2 Behindertenparkplätze oberirdisch eingerichtet; für den Fall, dass dies nicht möglich ist werden in der Tiefgarage im St. Annen-Quartier auf den städtischen Parkflächen Nr. 18 – 20 durch Zusammenlegung zwei neue Parkplätze für Schwerbehinderte geschaffen. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Investor/Pächter zu verhandeln, im Bereich der Einstellplätze des Edeka-Markes Behindertenparkplätze auszuweisen.

 

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen  Ja 27  Nein 1  Enthaltung 1 

 

Die Bewirtschaftung der Tiefgarage im St. Annen-Quartier wird zum 01.11.2013 anvisiert. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Verwaltung die Nutzungssequenz dokumentieren und dem Rat ein Vorschlag zu den kostenpflichtigen Parkzeiten unterbreiten. Haushaltsmittel für einen Parkautomaten sind im 1. Nachtrag 2013 einzuplanen.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt Ja 13  Nein 14  Enthaltung 2

 

Die Bewirtschaftung der Tiefgarage im St. Annen-Quartier wird zum 01.12.2013 anvisiert. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Verwaltung die Nutzungssequenz dokumentieren und dem Rat ein Vorschlag zu den kostenpflichtigen Parkzeiten unterbreiten. Haushaltsmittel für einen Parkautomaten sind im 1. Nachtrag 2013 einzuplanen.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen  Ja 17  Nein 9  Enthaltung 3