Sitzung: 05.09.2013 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 9, Enthaltung: 3
Vorlage: BV/0425/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Herr Janssen führt aus, dass in der Tiefgarage 30
öffentliche Parkplätze in hervorragender Lage zur Verfügung stünden. Besonders
gut gefielen ihm die roten Pfeiler. Am 28. Februar diesen Jahres habe man den
Beschluss zur Bewirtschaftung dieser Tiefgarage gefasst, dazu stehe seine
Fraktion auch. Der Kreis habe die Stadt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
aufgefordert Einnahmen aus der Bewirtschaftung der Parkplätze zu generieren.
Wichtig sei ihm, dass dies keine großzügige Garage für einige wenige werde.
Durch das Aufstellen einer Parkuhr solle ein regelmäßiger Wechsel auf den
Parkplätzen bewirkt werden. Die Parkzeiten sollten nach seiner Meinung nicht
wie in der übrigen Stadt mit einer Gebührenpflicht von 9.00 bis 15.00 Uhr
geregelt sein, sondern so, dass verhindert werde, dass Leute dort ihre
Fahrzeuge über Nacht parken und als Garage benutzen. Im VA sei dann ein guter
Kompromiss-Vorschlag erarbeitet worden, dem seine Fraktion so zustimme.
Herr Harms führt aus, dass seine Fraktion dem
Kompromiss-Vorschlag so nicht zustimme. Er stelle für seine Fraktion
nachfolgende Anträge:
- Die Verwaltung setzt sich mit dem
Investor, bzw. Pächter des Einkaufsmarktes in Verbindung und wirkt darauf
hin, dass in unmittelbarer Nähe des Markteinganges zwei ebenerdige
Behindertenparkplätze eingerichtet werden.
Zur Begründung führt er aus, dass die
von der Verwaltung vorgeschlagenen 2 Behindertenparkplätze in der Tiefgarage
seiner Meinung nach nicht den notwendigen Respekt gegenüber schwerstbehinderten
Menschen entsprächen.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
unverzüglich die Bewirtschaftung der Tiefgarage mittels Anbringung eines
Parkscheinautomaten umzusetzen. Haushaltsmittel für die Einrichtung seien
im 1. Nachtrag einzustellen. Die kostenpflichtige Parkzeit solle sich im
Rahmen der Nutzung nach der allgemeinen Einkaufszeit richten.
Dies begründe er damit, dass die Stadt
Jever für das Objekt Tiefgarage lt. städtebaul. Vertrag dem Investor einen
Zuschuss im Wert von mind. 1,4 Mio. Euro erbracht habe. Als Gegenleistung seien
der Stadt in diesem Jahr die 30 Tiefgaragenplätze übertragen worden. Im Februar
d.J. habe der Rat im Rahmen der HH-Konsolidierung den Beschluss gefasst, die
Plätze zu bewirtschaften, um so einen Teil der erbrachten Leistungen zu
refinanzieren. Leider habe die Verwaltung die Umsetzung der Bewirtschaftung aus
für ihn belanglosen Gründen stets verzögert, so dass für die Stadt noch
zusätzlich Kosten für die Tiefgarage durch anteilige Betriebsausgaben
entstünden und zu zahlen seien. Der Vor-schlag der Verwaltung, die
Parkraumbewirtschaftung bis zur Fertigstellung eines Verkehrsleitplanes zurück zu
stellen, mache deutlich, dass der sparsame und wirtschaftliche Umgang mit den
Steuergeldern nicht ernsthaft verfolgt werde.
Herr Husemann spricht sich dafür aus, zusätzlich zu
dem Bestreben ebenerdige Behindertenparkplätze zur Verfügung zu stellen, in der
Tiefgarage im Sinne einer fortschrittlichen Stadt öffentliche
Behindertenparkplätze zur Verfügung zu stellen. Nicht im Sinne der Mehrheit sei
nach seiner Einschätzung, sofort mit der Bewirtschaftung zu beginnen. Die
Verwaltung habe sehr plausibel dargelegt, dass die Nutzung der öffentlichen
Parkplätze in der Tiefgarage nicht rentabel sei. Man habe vereinbart, dass eine
Aufzeichnung erfolgen solle, die nachweise, ob das Aufstellen eines
Parkautomaten rentabel sei. Man könne doch angesichts der Haushaltsprobleme
nicht einen Parkautomaten für 10.000,00 € beschaffen, der dann kein Geld
einbringe, weil kein Mensch dauerhaft dort unten parke. Wenn die Verwaltung nun
aber Ende Oktober Zahlen vorlege, dass dort 15 – 20 Parkplätze im Rahmen der
Parkscheibenregelung regelmäßig dort parken, dann können man den Automaten
beschaffen und die Parkplätze bewirtschaften. So sei es im VA beschlossen
worden und er halte dies für einen tragfähigen Kompromiss. Es bitte noch um
einen kurzen Hinweis, wie der Stand hinsichtlich der Anliegerproblematik mit
dem Fluchtweg sei.
Herr Müller führt aus, dass er dazu Kontakt mit dem
Architektur-Büro und einer Anliegerin aufgenommen habe. Es werde Ende September
eine Eigentümerversammlung stattfinden, wie es weitergehen solle. Beide Seiten
seien konträrer Ansicht; ein Fluchtweg müsse gegeben sein, das habe der
Landkreis auch so vorgegeben. Es sei aber in erster Linie eine Sache zwischen
dem Investor und den Eigetümern. Die Stadt könne hier nicht einwirken,
allenfalls unterstützen, da es sich um Privatrecht handele.
Zu den Vorwürfen, die Verwaltung
verfolge nicht den sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern, sei
zu bemerken, dass bereits im Februar ausführlich zu der Problematik Tiefgarage
Stellung genommen wurde. Es liege nicht in der Hand der Verwaltung, dass die
Tiefgarage erst im Juni übergeben worden sei und dass sie derzeit nicht
angenommen werde. Die Verwaltung habe ihre Hausaufgaben gemacht, es sei geprüft
worden, welche Technik - Schrankenanlage oder Parkscheinautomat - günstiger
sei, es sei die Nutzung dokumentiert worden aber schlussendlich sei auch
bislang kein Geld im Haushalt gewesen, um einen Automaten zu beschaffen. Es sei
sicherlich nicht Ziel der Verwaltung, irgendetwas auszubremsen, aber man wolle
die Stadt auch davor bewahren, in etwas zu investieren, dass sich dann nicht
rentiere. Es werde an vielen Stellen um wesentlich kleinere Beträge gekürzt und
hier wolle man eine Investition, die sich möglicherweise nicht rechne. Außerdem
sei das Ziel von Parkraumbewirtschaftung nicht vorrangig Einnahmeerzielung
sondern vielmehr für eine Fluktuation zu sorgen. Es sei ein Gesamtkonzept
erforderlich und mache keinen Sinn, ein Parkhaus in die Bewirtschaftung
aufzunehmen, wenn ein anderes mit freien Parkplätzen in unmittelbarer Nähe
stehe.
Frau Glaum regt an, die Behindertenparkplätze
statt in der Tiefgarage an der St.-Annenstraße auf den öffentlichen Parkplätzen
einzurichten. Herr Mühlena erwidert, dass er prüfen werde, ob es möglich
sei, auf den Parkplätzen zwischen Klatt und dem Edeka-Markt
Behindertenparkplätze einzurichten.
Herr Hartl führt aus, dass die Position seiner
Fraktion zu diesem Thema bekannt sei. Er halte den Vorschlag aus dem VA für
kompromissfähig, wobei der Vorschlag der SWG, den Investor/Pächter zu bitten
die Behindertenparkplätze ebenerdig zu schaffen einen gewissen „Charme“ habe.
Aus rechtlicher Sicht sehe er dies jedoch als Zusatz, die Stadt habe keinen
Einfluss darauf. Darum unterstütze er den Vorschlag, dass die Verwaltung,
zusätzlich zur Schaffung von 2 eigenen Behindertenparkplätzen, Verhandlungen
mit dem Investor aufnimmt, um zu erreichen, dass dieser Behindertenparkplätze
einrichtet.
Dennoch müsse man erkennen, dass die
Realität den Wunsch, Einnahmen in naher Zukunft mit der Tiefgarage zu erzielen,
eingeholt habe. Er könne die Angaben von Herrn Mühlena bestätigen, dass dort
selten mal ein Auto parke und insofern plädiere er dafür, dem Kompromiss
zuzustimmen, und zunächst die Erhebung abzuwarten. Ob dann die Umsetzung zum
1.11. oder 1.12. stattfinde, da denke er, werde sich ein Kompromiss finden
lassen.
Herr Fessel gibt zu bedenken, dass man die Bäckerei
Klatt, der ein 2. Bäcker direkt vor die Nase gesetzt wurde, nicht noch durch
den Wegfall von Parkplätzen behindern möge, indem die Parkplätze vor seiner Tür
zu Behindertenparkplätzen umgewandelt würden. Dazu erwidert Herr Mühlena,
dass sich direkt vor der Bäckerei Klatt 3 Parkplätze be-fänden, auf denen nur
30 min geparkt werden dürfe. Ggf. umgewandelt werden könne ein Teil der
Parkplätze, die daran anschließen und mit einer 2 Stunden-Parkregelung belegt
seien.
Nach weiterer Diskussion wird über die
Beschlussvorschläge einzeln abgestimmt:
Es
werden an der St.-Annenstraße 2 Behindertenparkplätze oberirdisch eingerichtet;
für den Fall, dass dies nicht möglich ist werden in der Tiefgarage im St.
Annen-Quartier auf den städtischen Parkflächen Nr. 18 – 20 durch Zusammenlegung
zwei neue Parkplätze für Schwerbehinderte geschaffen. Zusätzlich wird die
Verwaltung beauftragt, mit dem Investor/Pächter zu verhandeln, im Bereich der
Einstellplätze des Edeka-Markes Behindertenparkplätze auszuweisen.
Abstimmung: mehrheitlich
beschlossen Ja 27 Nein 1
Enthaltung 1
Die Bewirtschaftung der Tiefgarage im
St. Annen-Quartier wird zum 01.11.2013 anvisiert. Bis zu diesem Zeitpunkt wird
die Verwaltung die Nutzungssequenz dokumentieren und dem Rat ein Vorschlag zu
den kostenpflichtigen Parkzeiten unterbreiten. Haushaltsmittel für einen
Parkautomaten sind im 1. Nachtrag 2013 einzuplanen.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt Ja
13 Nein 14 Enthaltung 2
Die Bewirtschaftung der Tiefgarage im
St. Annen-Quartier wird zum 01.12.2013 anvisiert. Bis zu diesem Zeitpunkt wird
die Verwaltung die Nutzungssequenz dokumentieren und dem Rat ein Vorschlag zu
den kostenpflichtigen Parkzeiten unterbreiten. Haushaltsmittel für einen
Parkautomaten sind im 1. Nachtrag 2013 einzuplanen.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen Ja 17 Nein 9 Enthaltung 3