Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt, das Verfahren für die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 der Stadt Jever einzuleiten.
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung einer gewerblichen Baufläche sein. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

2.    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt, das Verfahren für die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Gewerbegebiet Am Hillernsen Hamm/B 210 neu" einzuleiten.
Ziel dieses Änderungsverfahrens ist Änderung einer öffentlichen Grünfläche in eine Gewerbefläche. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Durchführung dieser Bauleitplanverfahren einzuleiten.

 

 


Herr Rüstmann führt zur Beschlussvorlage aus. Es gehe um die geplante Erweiterung eines Betriebes im Gewerbegebiet. Diesem soll die Fläche zur Verfügung gestellt werden, die bauleitplanmäßig überplant werden müsse, da derzeit eine andere Nutzung dafür ausgewiesen sei.

 

Auf Anfrage von Frau Feldmann bestätigt Herr Rüstmann, dass es sich bei dieser Fläche um eine Ausgleichsfläche handele. Diese Problematik sei im Zusammenhang mit dem Verkauf im Finanzausschuss besprochen worden. Ursprünglich sei angedacht gewesen, den Ausgleich für diese Fläche im Gewerbegebiet westlich des Tettenser Tiefs durchzuführen. Da die Stadt Jever jedoch in ihrem Flächenpool eine positive Bilanz habe, solle der Ausgleich darüber erfolgen. Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ankauf neuer Flächen dafür nicht erforderlich sei.

 

Frau Feldmann erkundigt sich nach dem Grund für die damalige Ausweisung dieser Ausgleichsfläche im Bebauungsplan. Herr Rüstmann erläutert, dass damit eine Klärstufe für Regenwasser geschaffen werden sollte, die damals in der politischen Diskussion gestanden habe. Im Nachhinein sei festgestellt worden, dass diese nicht mehr notwendig sei.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.