Nachtrag: 31.10.2013

Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Andersen begründet den Antrag damit, dass bei Beratungen die Diplomarbeit der Frau Seeger tatsächlich herangezogen und nicht nur zur Kenntnis genommen werden solle.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es hier lediglich darum gehe, zu entscheiden, ob der Antrag in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses behandelt werden solle.

 

Frau Vredenborg erklärt, dass die SPD-Fraktion es ablehne, sich mit diesem Antrag zu beschäftigen, da der damalige Fachausschuss bereits so entschieden habe. Sie gehe davon aus, dass die Diplomarbeit bei der Neugestaltung des Bereichs um das Mitscherlichdenkmal berücksichtigt werde.

 

Herr Ludewig schließt sich der Aussage von Frau Vredenborg an. Man soll die Diplomarbeit nicht zum Dogma erheben.

 

Auch Herr Lange spricht sich für eine Berücksichtigung bei künftigen Planungen aus.

Er erkundigt sich, warum der Antrag der CDU-Fraktion so kurzfristig behandelt worden sei und der Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und SWG vom 06.06.2013 erst jetzt behandelt werde. Herr Rüstmann erwidert, dass zur Vorbereitung einige Vorarbeiten und Gespräche mit einem Fachmann bezüglich der Bauhöhenbeschränkung durch die Einflugschneise des Fliegerhorstes Wittmund erforderlich gewesen seien. Dieses Gespräch habe erst vor 3 Wochen stattfinden können, so dass der Antrag erst in dieser Sitzung behandelt werden könne.

 

Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob der Antrag inhaltlich behandelt werden soll.