Sitzung: 25.11.2013 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0485/2011-2016
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Die der Sitzungsvorlage anliegenden
Verkaufsbedingungen für das Baugebiet „Voßhörn“ werden beschlossen. Die Staffelung der Grundstückskaufpreise
nach den Kategorien A bis E wird mit
den entsprechenden Einzelpreisen beschlossen. |
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Der
Kämmerer führt in den Sachverhalt ein.
Auf
Nachfrage von Herrn Sender zu den einzelnen Preiskategorien erläutert Herr
Davids, dass die Grundstückspreise nach Ausnutzbarkeit (I- und
II-geschossige Bebauungsmöglichkeit), Belegenheit und Zuschnitt der Grundstücke
gestaffelt wurden. Die vorgenommene Zuordnung bilde lediglich einen Vorschlag
der Verwaltung, der allerdings unter Beteiligung externer Berater
(Vertriebsfachleute/Vermesser) erfolgt sei. In der Vergangenheit habe die
Verwaltung in dieser Hinsicht das richtige Gespür bewiesen, wie die Verkäufe
bewiesen hätten. Man könne zur Klassifizierung einzelner Grundstücke immer auch
anderer Meinung sein.
Sodann
lässt die Vorsitzende über diesen TOP abstimmen.