Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Die der Sitzungsvorlage anliegenden Verkaufsbedingungen für das Baugebiet „Voßhörn“ werden beschlossen.

 

Die Staffelung der Grundstückskaufpreise nach den Kategorien A bis E wird  mit den entsprechenden Einzelpreisen beschlossen.

 

 

 

 


Der Kämmerer führt in den Sachverhalt ein.

 

Auf Nachfrage von Herrn Sender zu den einzelnen Preiskategorien erläutert Herr Davids, dass die Grundstückspreise nach Ausnutzbarkeit (I- und II-geschossige Bebauungsmöglichkeit), Belegenheit und Zuschnitt der Grundstücke gestaffelt wurden. Die vorgenommene Zuordnung bilde lediglich einen Vorschlag der Verwaltung, der allerdings unter Beteiligung externer Berater (Vertriebsfachleute/Vermesser) erfolgt sei. In der Vergangenheit habe die Verwaltung in dieser Hinsicht das richtige Gespür bewiesen, wie die Verkäufe bewiesen hätten. Man könne zur Klassifizierung einzelner Grundstücke immer auch anderer Meinung sein.

  

Sodann lässt die Vorsitzende über diesen TOP abstimmen.