Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt eine Prioritätenliste für die Sanierung der Straßenbeleuchtung zu erarbeiten und in eine der nächsten Sitzungen des Bauausschusses vorzustellen.

 

 


Herr Größ führt zur Sitzungsvorlage aus.

 

Der Vorsitzende bekräftigt den Handlungsbedarf und und äußert seine Kritik, dass eine Liste noch nicht vorliege.

 

Herr Schaus weist darauf hin, dass eine Prioritätenliste sinnvoll sei, jedoch dürfe der Arbeitsaufwand nicht unterschätzt werden. Einige Straßenzüge seien nur noch  mit „Positionslichtern“ versehen und Verbesserungen seien angezeigt.

 

Herr Schwanzar beklagt, dass das Licht der Straßenbeleuchtung auch störend bis in die Schlafzimmer der angrenzenden Wohnhäuser reicht. Er wünsche sich hier eine Abschirmung.

Herr Schaus erklärt hierzu, dass besonders die neuen LED-Leuchten eine punktgenaue Ausrichtung ermöglichen. Auch für ältere Leuchten gebe es Abschirmungen.

 

Herr Harms führt aus, dass die Straßenbeleuchtung eine  Aufgabe der Stadt sei. Um dabei Kosten einzusparen, schlage er vor, einzelne Laternen ggf. auszutauschen bevor an größere Lösungen wie der gesamten Erneuerung an einer Straße gedacht wird. Er beklagt, dass die Anwohner der Sophienstraße schon nach kurzer Zeit wieder zur Kasse gebeten werden.

 

Herr Rüstmann widerspricht hierzu. In der Sophienstraße wurde die Straßendecke allein von der EWE getragen. Da die Bürgersteige belassen wurden, wurde dort auch nicht die Beleuchtung erneuert.

 

Herr Schwanzar weist auf Förderprogramme zur Straßenbeleuchtung hin.

Herr Schaus erläutert die Problematik bei solchen Förderprogrammen. So werde eine Einsparung von mindestens 60 % der Energie gefordert. An einer Straße wie z.B. der Sophienstraße müssten die bestehenden drei Leuchten mit je z.B. 50 Watt ersetzt werden gemäß heutiger Bestimmungen durch 7 Leuchten á 20 Watt. Hier sei schon erkennbar, dass die geforderte Einsparung nicht zu erreichen sei.

 

Herr Dr. Bollmeyer wünscht sich, dass die vorgesehene Prioritätenliste zusammen mit betroffenen Anwohnern erstellt werde.

Herr Rüstmann beurteilt dieses als schwierig. Er halte es für sinnvoller, die Liste in der Verwaltung aufzustellen und erst dann diese mit Betroffenen zu besprechen. Da es hierbei meist um Sicherheitsaspekte gehe, sei eine Abstimmung unter Betroffenen nicht möglich. Die Verwaltung sei gefordert.

Den zusätzlichen Einwand von Herrn Dr. Bollmeyer, dass selbst die Polizei bereits in der Sophienstraße eine Gefahrensituation sehe, korrigiert Herr Rüstmann. Die Polizei benutze den Begriff „wünschenswerte Verbesserung“. Dieses sei aber keine sofort zu beseitigende Gefahr.

 

Der Vorsitzende lässt abstimmen.