Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 27

Beschlussvorschlag

 

Die städtische Tiefgarage im St.-Annen-Quartier wird umgehend in die Bewirtschaftung einbezogen.

 

Der anliegende Entwurf der 2. Verordnung der Stadt Jever über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) vom 24.02.1994 wird als Verordnung beschlossen.

 

 


Herr Schönbohm führt aus, dass über diesen Tagesordnungspunkt eigentlich genug geredet worden sei. 2 Dinge wolle er noch anmerken: Zum einen fehle die Regelung betreffend Behindertenparkplätzen, zum anderen sei das oberirdische Parken auf den vor dem Gebäude eingerichteten Parkplätzen unglücklich, da es zu einer Behinderung des Fußgängerverkehres führe.

 

Herr Mühlena erwidert darauf, dass die Parkplätze an der Ecke durch Baugenehmigung festgesetzte Einstellstellplätze auf dem Grundstück des Eigentümers seien. Es handele sich nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche, bzw. einen Gehweg. Die Flächen seien der der öffentlichen Nutzung entzogen. 

 

Herr Harms bestätigt die Aussagen von Herrn Schönbohm, es sei ein ungeordneter Zu-stand und eine Gefährdung für die Fußgänger, die auf die Fahrbahn ausweichen müssten. So könne das der Landkreis in seiner Baugenehmigung nicht gemeint haben. Er bitte Herr Mühlena ein Auge darauf zu haben und wenn möglich Abhilfe zu schaffen.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: