Sitzung: 12.12.2013 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 27
Beschlussvorschlag
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Die
städtische Tiefgarage im St.-Annen-Quartier wird umgehend in die
Bewirtschaftung einbezogen. Der
anliegende Entwurf der 2. Verordnung der Stadt Jever über Parkgebühren
(Parkgebührenordnung) vom 24.02.1994 wird als Verordnung beschlossen. |
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Herr Schönbohm führt aus, dass über diesen
Tagesordnungspunkt eigentlich genug geredet worden sei. 2 Dinge wolle er noch
anmerken: Zum einen fehle die Regelung betreffend Behindertenparkplätzen, zum
anderen sei das oberirdische Parken auf den vor dem Gebäude eingerichteten
Parkplätzen unglücklich, da es zu einer Behinderung des Fußgängerverkehres
führe.
Herr Mühlena erwidert darauf, dass die Parkplätze an
der Ecke durch Baugenehmigung festgesetzte Einstellstellplätze auf dem
Grundstück des Eigentümers seien. Es handele sich nicht um eine öffentliche
Verkehrsfläche, bzw. einen Gehweg. Die Flächen seien der der öffentlichen
Nutzung entzogen.
Herr Harms bestätigt die Aussagen von Herrn
Schönbohm, es sei ein ungeordneter Zu-stand und eine Gefährdung für die
Fußgänger, die auf die Fahrbahn ausweichen müssten. So könne das der Landkreis
in seiner Baugenehmigung nicht gemeint haben. Er bitte Herr Mühlena ein Auge
darauf zu haben und wenn möglich Abhilfe zu schaffen.
Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: