Herr Rüstmann teilt mit, offenbar sei bei einigen BürgerInnen der Eindruck entstanden, dass im Zuge der Festsetzung des Fremdenverkehrsbeitrages für dieses Jahr einzelne Zahlungspflichtige vergessen worden seien. Dieses entspreche nicht den Tatsachen. Es gebe Fälle, die fielen im Rahmen der Festsetzung unter die Bagatellgrenze von 5,00 €, sodass sie in diesem Jahr nicht veranlagt würden. Über die Jahre hinweg gingen diese Beträge jedoch nicht verloren, da sie mit künftigen Beiträgen addiert würden.