In der Sophienstraße werden im Abschnitt zwischen der Lindenallee und der Bismarckstraße die zwei dort vorhandenen Pilzleuchten mit den Abständen von 55 von der Lindenallee und 62 Metern, sowie die Kofferleuchte gegenüber der Sonnenkäfer-Kinderkrippe (82 m und 58 m Abstand bis zur Bismarckstraße; die Abstände wurden bei der Erstellung der Niederschrift ermittelt) als unzureichend festgestellt. Herr Schaus erklärt, dass nach den neuen Vorschriften hier bei einer Leuchtstärke von 18-24 Watt ca. alle 30 Meter eine Straßenlaterne stehen müsse. Herr Janßen ergänzt, dass bei einer Erneuerung der Beleuchtung die Eigenbeteiligung der Anlieger mit 75 % anzusetzen sei.