Sitzung: 30.01.2014 Rat der Stadt Jever
Die Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um anwesenden
BürgerInnen die Möglichkeit zu geben, Fragen an Rat und Verwaltung zu richten.
Von diesem Angebot macht Herr Klaus Engler aus der Leipziger Straße Gebrauch,
indem er darum bittet, ihm einige Fragen
zu beantworten.
Herr Engler bittet um Auskunft, weshalb die Gebühr
der Stadt Jever für die Oberflächenentwässerung (Regenwassergebühr) nahezu
doppelt so hoch sei wie vergleichsweise in der Stadt Schortens. Ähnlich
verhalte es sich bei der Schmutzwassergebühr, die in Jever ebenfalls wesentlich
höher liege als in Schortens. Bei ähnlich gelagerten Fällen in anderen
Bundesländern hätten Bürgerinitiativen die betreffenden Kommunen verklagt mit
dem Ergebnis, dass die Gebühren neu kalkuliert und herabgesetzt worden seien.
Des Weiteren führt Herr Engler
an, dass auch der Fremdenverkehrsbeitrag im Vergleich zur Gemeinde Wangerland
in Jever mit einem ungleich höheren Betrag festgesetzt worden sei. Er bitte um
Erläuterung, worin diese Differenzen begründet seien.
Ferner bittet Herr Engler um Auskunft,
ob der Alte Markt bei seiner letzten Sanierung
auf Veranlassung der Denkmalschutzbehörde mit Kopfsteinpflaster
wiederhergestellt worden sei. Es sei sehr bedauerlich, dass der Platz lediglich
für einige Einzelveranstaltungen im Jahr genutzt werde und darüber hinaus brach
liege.
Herr Engler weist außerdem darauf hin, bei dem
geplanten Neubau des Johann-Ahlers-Hauses sollten nunmehr 300.000 Euro der
Gesamtkosten eingespart werden, um den ursprünglich festgelegten Kostenrahmen
einhalten zu können. Er bezweifle, dass die Mehrkosten letztendlich nur 300.000
Euro betragen würden, wahrscheinlich sei es realistischer, von zusätzlichen Kosten in Höhe von 500.000 Euro
auszugehen. Hierzu bitte er um eine Stellungnahme.
Im Zusammenhang mit diesen Fragen äußert
Herr Engler die Bitte, die Presse möge in Zukunft bei ihrer
Berichterstattung über die Ratssitzungen die Anfragen der BürgerInnen nicht
immer vollkommen unerwähnt lassen. Er bemängelt außerdem, dass ein Teil seiner
Anfragen aus vorherigen Sitzungen bisher nicht beantwortet worden seien.
Die Vorsitzende trägt vor, die Bürgeranfragen würden von
der Verwaltung in der Regel direkt in der Sitzung beantwortet. In den übrigen
Fällen sei eine schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung vorgesehen.
Herr Rüstmann teilt mit, die Frage bezüglich der
Regenwassergebühr könne er nicht konkret beantworten, da ihm die Kalkulation
der Stadt Schortens nicht bekannt sei. Er könne nur vermuten, dass die Stadt
Jever mehr Werte im Boden liegen habe. Die Berechnung der
Kanalbenutzungsgebühren sei sehr stark von dem Kapital abhängig, das eingesetzt
werde, wie es verzinst werde und welche Abschreibungen berücksichtigt werden
müssten. Wenn bei dem Vergleich der Gebühren nicht nur die Stadt Schortens herangezogen werde, sondern
ein großer Teil der umliegenden Kommunen, so sei festzustellen, dass die Stadt
Jever mit ihrer Gebühr im guten Mittelfeld liege. Ein direkter Vergleich sei
ohnehin nur dann möglich, wenn die Grundvoraussetzungen identisch seien.
Während einige Kommunen in absehbarer Zeit erheblich in ihr Kanalsystem
investieren müssten, habe die Stadt ein sehr gutes und funktionsfähiges Netz,
das aufgrund der sehr weit ausgebauten Trennung zwischen Schmutz- und
Regenwasserkanalisation auch viele Vorteile für die Umwelt habe.
Zur zweiten Frage des Herrn Engler
erklärt Herr Rüstmann, die Stadt Jever habe ein touristisches Aufkommen,
das in Relation gesetzt werde zu den Aufgaben des Marketings. Die touristischen
Einnahmen in der Gemeinde Wangerland seien wesentlich höher als in Jever,
sodass dort ein entsprechend geringerer Prozentsatz erhoben werde. Die Stadt
Jever habe dagegen einen relativ hohen Aufwand für den Bereich Tourismus und
Stadtmarketing, was wiederum zu einem höheren Prozentsatz führe. Im Gegensatz
dazu liege die Gemeinde Wangerland bei den Sätzen für die Grundsteuer gegenüber
der Stadt Jever im höheren Bereich.
Da die übrigen Fragen des Herrn Engler
in der Sitzung nicht direkt beantwortet werden können, wird ihm eine
schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung zugesagt.