Die Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um anwesenden BürgerInnen die Möglichkeit zu geben, Fragen an Rat und Verwaltung zu richten. Von diesem Angebot macht Herr Klaus Engler aus der Leipziger Straße Gebrauch, indem er darum bittet, ihm einige  Fragen zu beantworten.

 

Herr Engler bittet um Auskunft, weshalb die Gebühr der Stadt Jever für die Oberflächenentwässerung (Regenwassergebühr) nahezu doppelt so hoch sei wie vergleichsweise in der Stadt Schortens. Ähnlich verhalte es sich bei der Schmutzwassergebühr, die in Jever ebenfalls wesentlich höher liege als in Schortens. Bei ähnlich gelagerten Fällen in anderen Bundesländern hätten Bürgerinitiativen die betreffenden Kommunen verklagt mit dem Ergebnis, dass die Gebühren neu kalkuliert und herabgesetzt worden seien.

 

Des Weiteren führt Herr Engler an, dass auch der Fremdenverkehrsbeitrag im Vergleich zur Gemeinde Wangerland in Jever mit einem ungleich höheren Betrag festgesetzt worden sei. Er bitte um Erläuterung, worin diese Differenzen begründet seien.

 

Ferner bittet Herr Engler um Auskunft, ob der Alte Markt bei seiner letzten Sanierung  auf Veranlassung der Denkmalschutzbehörde mit Kopfsteinpflaster wiederhergestellt worden sei. Es sei sehr bedauerlich, dass der Platz lediglich für einige Einzelveranstaltungen im Jahr genutzt werde und darüber hinaus brach liege.

 

Herr Engler weist außerdem darauf hin, bei dem geplanten Neubau des Johann-Ahlers-Hauses sollten nunmehr 300.000 Euro der Gesamtkosten eingespart werden, um den ursprünglich festgelegten Kostenrahmen einhalten zu können. Er bezweifle, dass die Mehrkosten letztendlich nur 300.000 Euro betragen würden, wahrscheinlich sei es realistischer, von  zusätzlichen Kosten in Höhe von 500.000 Euro auszugehen. Hierzu bitte er um eine Stellungnahme.

 

Im Zusammenhang mit diesen Fragen äußert Herr Engler die Bitte, die Presse möge in Zukunft bei ihrer Berichterstattung über die Ratssitzungen die Anfragen der BürgerInnen nicht immer vollkommen unerwähnt lassen. Er bemängelt außerdem, dass ein Teil seiner Anfragen aus vorherigen Sitzungen bisher nicht beantwortet worden seien.

 

Die Vorsitzende trägt vor, die Bürgeranfragen würden von der Verwaltung in der Regel direkt in der Sitzung beantwortet. In den übrigen Fällen sei eine schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung vorgesehen.

 

Herr Rüstmann teilt mit, die Frage bezüglich der Regenwassergebühr könne er nicht konkret beantworten, da ihm die Kalkulation der Stadt Schortens nicht bekannt sei. Er könne nur vermuten, dass die Stadt Jever mehr Werte im Boden liegen habe. Die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren sei sehr stark von dem Kapital abhängig, das eingesetzt werde, wie es verzinst werde und welche Abschreibungen berücksichtigt werden müssten. Wenn bei dem Vergleich der Gebühren nicht nur die  Stadt Schortens herangezogen werde, sondern ein großer Teil der umliegenden Kommunen, so sei festzustellen, dass die Stadt Jever mit ihrer Gebühr im guten Mittelfeld liege. Ein direkter Vergleich sei ohnehin nur dann möglich, wenn die Grundvoraussetzungen identisch seien. Während einige Kommunen in absehbarer Zeit erheblich in ihr Kanalsystem investieren müssten, habe die Stadt ein sehr gutes und funktionsfähiges Netz, das aufgrund der sehr weit ausgebauten Trennung zwischen Schmutz- und Regenwasserkanalisation auch viele Vorteile für die Umwelt habe.

 

Zur zweiten Frage des Herrn Engler erklärt Herr Rüstmann, die Stadt Jever habe ein touristisches Aufkommen, das in Relation gesetzt werde zu den Aufgaben des Marketings. Die touristischen Einnahmen in der Gemeinde Wangerland seien wesentlich höher als in Jever, sodass dort ein entsprechend geringerer Prozentsatz erhoben werde. Die Stadt Jever habe dagegen einen relativ hohen Aufwand für den Bereich Tourismus und Stadtmarketing, was wiederum zu einem höheren Prozentsatz führe. Im Gegensatz dazu liege die Gemeinde Wangerland bei den Sätzen für die Grundsteuer gegenüber der Stadt Jever im höheren Bereich. 

 

Da die übrigen Fragen des Herrn Engler in der Sitzung nicht direkt beantwortet werden können, wird ihm eine schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung zugesagt.