Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Schaus erläutert die wesentlichen Neuerungen des Landesgesetzes ab dem Jahresbeginn 2014.

Die Aufstellung ist der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Harms erkundigt sich nach den Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung der Vorgaben.

Herr Schaus erklärt, dass die Kontrollpflicht beim Auftraggeber liege. In den Ausschreibungen müsse die Mitwirkung des Auftragnehmers vertraglich vereinbart werden. Die Sanktionsmöglichkeiten bleiben wie bisher. Verfehlungen können zwischen 1 bis max. 10 % der Auftragssumme geahndet werden.