Sitzung: 12.02.2014 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Beschluss: Zur Kenntnis genommen.
Vorlage: MV/0533/2011-2016
Herr Schaus erläutert die wesentlichen Neuerungen
des Landesgesetzes ab dem Jahresbeginn 2014.
Die Aufstellung ist der Niederschrift
beigefügt.
Herr Harms erkundigt sich nach den
Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung der Vorgaben.
Herr Schaus erklärt, dass die Kontrollpflicht beim
Auftraggeber liege. In den Ausschreibungen müsse die Mitwirkung des
Auftragnehmers vertraglich vereinbart werden. Die Sanktionsmöglichkeiten
bleiben wie bisher. Verfehlungen können zwischen 1 bis max. 10 % der
Auftragssumme geahndet werden.