Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Die Stadt Jever wird in der Zeit vom 05. Juli bis zum 7. September 2014 eine kleine Stadtlotterie gemäß § 11 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes durchführen. Sofern der Bedarf für eine Verlängerung gesehen wird, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Veranstaltungszeitraum um maximal vier Wochen zu verlängern.

 

Zur Schirmherrin der Lotterie wird die Ratsvorsitzende Elke Vredenborg ernannt.

 

Die Jever Marketing und Tourismus GmbH wird auf der Basis ihres  Konzeptes aus dem Jahr 2009 mit der Organisation und Abwicklung   der Lotterie beauftragt.

 

Zu diesem Zweck wird mit der Jever Marketing und Tourismus GmbH (Organisatorin) ein Werkvertrag abgeschlossen.

 

In diesem Vertrag wird festgeschrieben, dass die Gewinnsumme und der Reinertrag der Lotterie mindestens ein Drittel der Entgelte (Spielkapital) betragen muss.

 

Die Jever Marketing und Tourismus GmbH wird durch den Vertrag ermächtigt, das benötigte Personal (LosverkäuferInnen und für die  Gewinnausgabe) aus den Einnahmen der der Lotterie zu entlohnen. Der Stundenlohn hierfür wird auf 6,00 € pro Stunde festgesetzt.

 

Die Stadt Jever zahlt der Organisatorin der Lotterie für die Durchführung ihrer Arbeiten eine pauschale Vergütung in Höhe von 4.700,00 Euro.

 

Die Zahlung der Vergütung erfolgt zunächst aus den Vorschussmitteln der Stadt Jever. Der Vorschuss ist, sobald die Lotterieeinnahmen es erlauben, unverzüglich zu erstatten.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: