Sitzung: 20.03.2014 Ausschuss für Kultur, Tourismus, Sport, Freizeit und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0567/2011-2016
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Die
Stadt Jever wird in der Zeit vom 05. Juli bis zum
7. September 2014 eine kleine
Stadtlotterie gemäß § 11 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes durchführen.
Sofern der Bedarf für eine Verlängerung gesehen wird, wird der Bürgermeister
ermächtigt, den Veranstaltungszeitraum um maximal vier Wochen zu verlängern. Zur Schirmherrin der Lotterie wird die
Ratsvorsitzende Elke Vredenborg ernannt. Die Jever Marketing
und Tourismus GmbH wird auf der Basis ihres
Konzeptes aus dem Jahr 2009 mit der Organisation und Abwicklung der Lotterie beauftragt. Zu diesem Zweck
wird mit der Jever Marketing und Tourismus GmbH (Organisatorin) ein
Werkvertrag abgeschlossen. In diesem Vertrag
wird festgeschrieben, dass die Gewinnsumme und der Reinertrag der Lotterie
mindestens ein Drittel der Entgelte (Spielkapital) betragen muss. Die Jever Marketing und Tourismus GmbH wird durch den
Vertrag ermächtigt, das benötigte Personal (LosverkäuferInnen und für
die Gewinnausgabe) aus den Einnahmen
der der Lotterie zu entlohnen. Der Stundenlohn hierfür wird auf 6,00 € pro
Stunde festgesetzt. Die Stadt Jever
zahlt der Organisatorin der Lotterie für die Durchführung ihrer Arbeiten eine
pauschale Vergütung in Höhe von 4.700,00 Euro. Die
Zahlung der Vergütung erfolgt zunächst aus den Vorschussmitteln der Stadt
Jever. Der Vorschuss ist, sobald die Lotterieeinnahmen es erlauben,
unverzüglich zu erstatten. |
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Der Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung: