Sitzung: 20.03.2014 Ausschuss für Kultur, Tourismus, Sport, Freizeit und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/0573/2011-2016
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Zur
Wahrung des Mitspracherechtes bei der Verwendung der Mittel aus dem
Fremdenverkehrsbeitrag wird ein Fremdenverkehrsbeirat gebildet, in dem die
unterschiedlichen Gruppen von Beitragszahlern mit einer unterschiedlichen
Gewichtung vertreten sind. Der
Beirat soll 9 stimmberechtigte und 3 beratende Mitglieder umfassen. Die
Anzahl der Sitze ist so gewählt worden, dass dem Proporz Rechnung getragen
werden kann. Die
Aufteilung der Sitze erfolgt in der Form, dass sich diese nach der Höhe des
Beitragsaufkommens aus der einzelnen Gruppe und der Anzahl der
Beitragspflichtigen in der einzelnen Gruppe richtet. Danach
werden sich die neun stimmberechtigten Sitze des Beirates wie folgt auf die
einzelnen Gruppen verteilen Beherbergung
und Gastronomie 3 Einzelhandel 2 Freizeit-,
Unterhaltungs- und sonstige Dienstleistungen 1 Zulieferung
im weiteren Sinne 3 Die
personelle Besetzung der einzelnen Mandate sollen die Gruppen intern
bestimmen. Die
Beiratsmitglieder werden jeweils für 2 Jahre gewählt. Dem
Beirat sollen ferner der/die Geschäftsführer/in der MuT GmbH, 1 Vertreter von
Jever Aktiv e. V. und der
Bürgermeister der Stadt Jever als beratende Mitglieder angehören. Der
Beirat wählt aus seinen Reihen eine/n Vorsitzende/n. Die
Einladung zu den Sitzungen erfolgt durch die Stadtverwaltung in Abstimmung
mit dem/der Vorsitzenden. Das Mitspracherecht des Beirates wird begrenzt auf die Verwendung eines Drittels des jeweiligen jährlichen Aufkommens aus Mitteln des Fremdenverkehrsbeitrages. |
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Ratsfrau Zielke regt an, den Betrag, über den der
Beirat bestimmen dürfe, auf 50.000 € zu deckeln.
Ratsherr Kourim unterstützt diesen Antrag, ist jedoch
der Meinung, dass eine Festschreibung auf 50.000 € nicht korrekt sei. Statt
dessen sollte sich die Mitwirkung des Beirates auf 1/3 des jährlichen
Aufkommens aus dem Fremdenverkehrsbeitrag beschränken. Im Übrigen sollte es sich
nicht um ein Mitspracherecht, sondern um ein Vorschlagsrecht handeln und
diejenigen Beitragspflichtigen, die gegen diese Abgabe klagten, sollten kein
Stimmrecht im Beirat erhalten.
Herr Rüstmann entgegnet, der Vorschlag der Verwaltung
entspreche dem bestehenden Ratsbeschluss.
Bürgermeister Albers fügt ergänzend hinzu, es handele sich
bei dem heutigen Beschlussvorschlag lediglich um die Bildung des Beirates. Er
bitte darum, den Beitragspflichtigen nicht durch restriktive Einschränkungen
das Interesse an ihrer Mitarbeit zu nehmen. Auf eine Begrenzung des Betrages
sollte seines Erachtens verzichtet werden.
Herr Rüstmann weist darauf hin, der anteilige Betrag
des Fremdenverkehrsbeitrages werde im Haushalt gemeinsam mit den Personalkosten
als Zuschuss an die Jever Marketing und Tourismus GmbH ausgewiesen.
Beigeordneter Hartl führt aus, der Vorschlag zur Gründung
eines Beirates sei während der öffentlichen Diskussion unterbreitet worden, die
Herr Albers am 27. Januar 2014 mit den Beteiligten geführt habe. Der Beirat
solle die Mitwirkung übernehmen, die vom Rat gewünscht worden sei. Heute gehe
es eigentlich nur um die Zusammensetzung und die Anzahl der Mitglieder.
Ratsfrau Rasenack plädiert dafür, den Betrag, der der
Mitwirkung unterliege, durch den Beschluss auf 1/3 des Aufkommens aus dem
Fremdenverkehrsbeitrag festzuschreiben, da andernfalls Begehrlichkeiten geweckt
würden.
Bürgermeister Albers erwidert, die Kompetenz ergebe sich
eindeutig aus dem Ratsbeschluss, sodass eine gesonderte Festschreibung unnötig sei.
Herr Rüstmann erklärt, die Aufnahme habe nur
deklaratorischen Wert, indem nur das wiederholt werde, was ohnehin schon
beschlossen sei.
Ratsfrau Zielke beantragt, die Festschreibung des
Betrages in den Beschluss aufzunehmen.
Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag der
Ratsfrau Zielke abstimmen: