Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Entscheidung des Gemeindewahlleiters nach § 45 NKWG, dass für die Wählergruppe „Bürger für Bürger Jever“ (BfB) keine Ersatzperson mehr zur Verfügung steht, wird zur Kenntnis genommen.

 

Des Weiteren wird die Entscheidung des Gemeindewahlleiters nach § 44 NKWG zur Kenntnis genommen, dass der Sitz der Wählergruppe „Bürger für Bürger“ (BfB) bis zum Ablauf der Wahlperiode 2011 bis 2016 unbesetzt bleibt, weil für diese Wählergruppe keine Ersatzperson mehr vorhanden ist.

 

 


Ohne Diskussion beschließt der Rat einstimmig: