Sitzung: 05.05.2014 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0597/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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a) Der vorliegenden Aufwandskalkulation und
Berechnung des Beitragssatzes für den Fremdenverkehrsbeitrag 2014 wird
zugestimmt. b) Die im Entwurf vorliegende 1. Satzung zur
Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Stadt Jever vom 20. Juni 2013
wird als Satzung beschlossen. |
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Herr Rüstmann führt
hierzu aus, dass im vergangenen Jahr der Beitrag erstmals erhoben wurde,
allerdings erst ab dem 1. Juli. In diesem Jahr fällt der Beitrag nun für das
gesamte Jahr an.
Weiterhin erläuterte Herr Rüstmann
den Ausschussmitgliedern den Beitragssatz, der sich aus der Division des
umzulegenden Aufwands durch die Summe aller veranschlagten Messbeträge ergibt
und verweist auf die beigefügte Kalkulation. Hierzu führt Herr Rüstmann weiter
aus, dass, obwohl der umlagefähige Aufwand tatsächlich 346.275 € beträgt, der
umzulegende Aufwand weiterhin auf 150.000 € festgeschrieben bleiben solle. Der
Beitragssatz für 2014 liege bei 15,92 Prozent (2013: 16,16 Prozent).
Herr Rüstmann
weist auf einen Rechen- bzw. Übertragungsfehler in § 1 Abs. 3 Ziffer c) der
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines
Fremdenverkehrsbeitrags in der Stadt Jever vom 20. 06. 2013 hin. Der hier
ausgewiesene Betrag von 316.700 € ist auf 311.700 € zu berichtigen. Die
geänderte Satzung ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt.
Herr Zillmer
stellt für die CDU fest, seine Fraktion war gegen den Fremdenverkehrsbeitrag,
ist dagegen und wird es auch bleiben.
Frau Zielke
schließt sich den Ausführungen ihres Vorredners an und erklärt, dass die
Grünen-Fraktion zumindest teilweise ebenfalls die Fortschreibung des
Fremdenverkehrsbeitrages ablehnen werde.
Herr Hartl stellt
fest, dass der neue Beitragssatz von 15,92 Prozent niedriger sei als der
Beitragssatz des Vorjahres mit 16,16 Prozent.
Herr Fessel
führt aus, dass es lediglich auf Grund der Fortschreibung der Messbeträge mit
einer Teuerungsrate von 1,5 Prozent zu einer Senkung des Beitragssatzes komme.
Auf den Hinweis des Herrn Sender,
dass die Festschreibung des umlagefähigen Aufwands auf 150.000 € die
Preisentwicklung unberücksichtigt lasse, erwidert Herr Rüstmann, dass es
sich hierbei um die geltende Beschlusslage handele. Eventuelle Teuerungen
gingen bis zu einer Änderung des Grundsatzbeschlusses zu Lasten des städtischen
Haushalts.
Nach weiterer Diskussion lässt die Vorsitzende über den folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen: