Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

a) Der vorliegenden Aufwandskalkulation und Berechnung des Beitragssatzes für den Fremdenverkehrsbeitrag 2014 wird zugestimmt.

 

b) Die im Entwurf vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Stadt Jever vom 20. Juni 2013 wird als Satzung beschlossen.

 

 


Herr Rüstmann führt hierzu aus, dass im vergangenen Jahr der Beitrag erstmals erhoben wurde, allerdings erst ab dem 1. Juli. In diesem Jahr fällt der Beitrag nun für das gesamte Jahr an.

 

Weiterhin erläuterte Herr Rüstmann den Ausschussmitgliedern den Beitragssatz, der sich aus der Division des umzulegenden Aufwands durch die Summe aller veranschlagten Messbeträge ergibt und verweist auf die beigefügte Kalkulation. Hierzu führt Herr Rüstmann weiter aus, dass, obwohl der umlagefähige Aufwand tatsächlich 346.275 € beträgt, der umzulegende Aufwand weiterhin auf 150.000 € festgeschrieben bleiben solle. Der Beitragssatz für 2014 liege bei 15,92 Prozent (2013: 16,16 Prozent).

 

Herr Rüstmann weist auf einen Rechen- bzw. Übertragungsfehler in § 1 Abs. 3 Ziffer c) der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags in der Stadt Jever vom 20. 06. 2013 hin. Der hier ausgewiesene Betrag von 316.700 € ist auf 311.700 € zu berichtigen. Die geänderte Satzung ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt.

 

Herr Zillmer stellt für die CDU fest, seine Fraktion war gegen den Fremdenverkehrsbeitrag, ist dagegen und wird es auch bleiben.

 

Frau Zielke schließt sich den Ausführungen ihres Vorredners an und erklärt, dass die Grünen-Fraktion zumindest teilweise ebenfalls die Fortschreibung des Fremdenverkehrsbeitrages ablehnen werde.

 

Herr Hartl stellt fest, dass der neue Beitragssatz von 15,92 Prozent niedriger sei als der Beitragssatz des Vorjahres mit 16,16 Prozent.

 

Herr Fessel führt aus, dass es lediglich auf Grund der Fortschreibung der Messbeträge mit einer Teuerungsrate von 1,5 Prozent zu einer Senkung des Beitragssatzes komme.

Auf den Hinweis des Herrn Sender, dass die Festschreibung des umlagefähigen Aufwands auf 150.000 € die Preisentwicklung unberücksichtigt lasse, erwidert Herr Rüstmann, dass es sich hierbei um die geltende Beschlusslage handele. Eventuelle Teuerungen gingen bis zu einer Änderung des Grundsatzbeschlusses zu Lasten des städtischen Haushalts.

 

Nach weiterer Diskussion lässt die Vorsitzende über den folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen: