Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Mitteilung

 

 

Die Stadt Jever erklärt sich grundsätzlich bereit, einen laufenden Zuschuss zum Betrieb des Friedhofs „Wittmunder Straße“ und des Friedhofes in Cleverns zu leisten. Dieser Zuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die Möglichkeiten der Gebührenerhebung ausgeschöpft sind. Dieses ist in einem gemeinsamen Gespräch mit der Kirchenverwaltung zu erörtern.

 

 


Herr Rüstmann trägt den Sachverhalt vor. Nicht nur die Ev.-luth. Kirchengemeinde Jever habe einen Antrag auf Beteiligung an den Friedhofskosten gestellt. Gleiches gelte für den Friedhof in Cleverns, wobei ein Antrag noch nicht vorliege. Die Kirche gehe von jährlich bis zu 15.000 € aus.

 

Herr Rüstmann erläutert, dass der Friedhof eine Pflichtaufgabe der Kommune sei, wenn sich keiner dieser Aufgabe annehme oder – wie im Fall der Kirche - die Gebühreneinnahmen nicht mehr ausreichten. Im Antrag der Kirche werde die veränderte Bestattungskultur als Problemursache genannt. Immer mehr Menschen wählen günstigere Feuerbestattungen. Durch nötige Investitionen habe sich in den vergangenen Jahren ein Defizit von rund 77.000 € aufgehäuft.

 

Herr Rüstmann regte an, der Kirche erstmal grundsätzlich Unterstützung zu signalisieren und dann Einblick in die Gebührenrechnung zu nehmen.

 

Herr Fessel erklärte hierzu, dass auch für Friedhofsgebühren die Maßgabe gelte, dass sie kostendeckend zu erheben seien. Deshalb könne es doch gar nicht zur Deckungslücke kommen. Es sollten keine Zusagen gemacht werden, ohne zu wissen, ob die Gebühren kostendeckend erhoben werden.

 

Herr Sender sieht keinen Sinn darin, jetzt einen Beschluss zu fassen, sondern zuerst möge die Verwaltung den Gebührenhaushalt für den Betrieb des Friedhofes kontrollieren.

 

Herr Hartl ist der Meinung, dass die Stadt Jever nicht umhin komme, der Kirche grundsätzlich Unterstützung zu signalisieren. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung decke alles ab, was bisher diskutiert wurde.

 

Herr Zillmer vertritt die Ansicht, dass für die vorgeschlagene Vorgehensweise der Verwaltung kein Beschluss erforderlich sei. Erst wenn Ergebnisse vorliegen, sollten die Ratsgremien beteiligt werden.

 

Deshalb stelle er den Antrag, heute keinen Beschluss zu fassen, sondern die Angelegenheit an die Verwaltung zurückzugeben.

 

Herr Rüstmann erwidert, dass ihm klar sei, dass die Beschlussempfehlung nur deklaratorischen Charakter habe. Dennoch halte er diese Verfahrensweise für geboten, da bereits von Ratsmitgliedern gefordert wurde, den vorliegenden Zuschussantrag in die Beratung zu geben.

 

Bürgermeister Albers führt hierzu ergänzend aus, dass er die frühzeitige Beteiligung der Ratsgremien unterstütze und für richtig erachte. Es sei der Verwaltung wichtig, dem Rat die Möglichkeit zur Mitsprache zu bieten. Bei der Beteiligung an den Friedhofskosten handele es sich schließlich um eine kostenintensive Angelegenheit.

 

Die Vorsitzende unterbricht mit Zustimmung der übrigen anwesenden Ausschussmitglieder die Sitzung und gibt somit dem Vertreter der Kirche, Herrn Graalfs, die Möglichkeit, eventuelle Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Graalfs, dass der Haushalt des Friedhofes als ein durch Gebühren finanzierter Haushalt in den Einnahmen durch die Schwankungen der Anzahl der Trauerfälle nur begrenzt planbar sei. Gebührenanpassungen wurden zuletzt im Jahr 2012 durchgeführt. Auf Nachfrage teilt Herr Graalfs weiter mit, dass das in den letzten Jahren entstandene Defizit von 77.000 € von der Kirche ausgeglichen werde.

 

Nach den Ausführungen des Herrn Graalfs wird die öffentliche Ausschusssitzung fortgesetzt.

 

Nach weiterer Diskussion verständigen sich die Ausschussmitglieder und die Verwaltung darauf, die Beschlussvorlage in eine Mitteilungsvorlage umzuwandeln. Daraufhin zieht Herr Zillmer seinen Antrag zurück.

 

Die Vorsitzende bittet die Verwaltung, die Mitteilungsvorlage dahingehend zu ergänzen, dass auch der Betrieb des Friedhofs in Cleverns in den Antrag aufgenommen wird.

 

Im Übrigen wird die Angelegenheit zur Kenntnis genommen.