Sitzung: 05.05.2014 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Zur Kenntnis genommen.
Vorlage: BV/0610/2011-2016
Mitteilung
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Die Stadt Jever erklärt sich grundsätzlich bereit,
einen laufenden Zuschuss zum Betrieb des Friedhofs „Wittmunder Straße“ und
des Friedhofes in Cleverns zu leisten. Dieser Zuschuss steht unter dem
Vorbehalt, dass die Möglichkeiten der Gebührenerhebung ausgeschöpft sind.
Dieses ist in einem gemeinsamen Gespräch mit der Kirchenverwaltung zu
erörtern. |
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Herr Rüstmann trägt den Sachverhalt vor. Nicht nur
die Ev.-luth. Kirchengemeinde Jever habe einen Antrag auf Beteiligung an den
Friedhofskosten gestellt. Gleiches gelte für den Friedhof in Cleverns, wobei
ein Antrag noch nicht vorliege. Die Kirche gehe von jährlich bis zu 15.000 €
aus.
Herr Rüstmann erläutert, dass der Friedhof eine
Pflichtaufgabe der Kommune sei, wenn sich keiner dieser Aufgabe annehme oder –
wie im Fall der Kirche - die Gebühreneinnahmen nicht mehr ausreichten. Im
Antrag der Kirche werde die veränderte Bestattungskultur als Problemursache
genannt. Immer mehr Menschen wählen günstigere Feuerbestattungen. Durch nötige
Investitionen habe sich in den vergangenen Jahren ein Defizit von rund 77.000 €
aufgehäuft.
Herr Rüstmann regte an, der Kirche erstmal
grundsätzlich Unterstützung zu signalisieren und dann Einblick in die
Gebührenrechnung zu nehmen.
Herr Fessel erklärte hierzu, dass auch für
Friedhofsgebühren die Maßgabe gelte, dass sie kostendeckend zu erheben seien.
Deshalb könne es doch gar nicht zur Deckungslücke kommen. Es sollten keine
Zusagen gemacht werden, ohne zu wissen, ob die Gebühren kostendeckend erhoben
werden.
Herr Sender sieht keinen Sinn darin, jetzt einen
Beschluss zu fassen, sondern zuerst möge die Verwaltung den Gebührenhaushalt für
den Betrieb des Friedhofes kontrollieren.
Herr Hartl ist der Meinung, dass die Stadt Jever
nicht umhin komme, der Kirche grundsätzlich Unterstützung zu signalisieren. Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung decke alles ab, was bisher diskutiert wurde.
Herr Zillmer vertritt die Ansicht, dass für die
vorgeschlagene Vorgehensweise der Verwaltung kein Beschluss erforderlich sei.
Erst wenn Ergebnisse vorliegen, sollten die Ratsgremien beteiligt werden.
Deshalb stelle er den Antrag, heute
keinen Beschluss zu fassen, sondern die Angelegenheit an die Verwaltung
zurückzugeben.
Herr Rüstmann erwidert, dass ihm klar sei, dass die
Beschlussempfehlung nur deklaratorischen Charakter habe. Dennoch halte er diese
Verfahrensweise für geboten, da bereits von Ratsmitgliedern gefordert wurde,
den vorliegenden Zuschussantrag in die Beratung zu geben.
Bürgermeister Albers führt hierzu ergänzend aus, dass er die
frühzeitige Beteiligung der Ratsgremien unterstütze und für richtig erachte. Es
sei der Verwaltung wichtig, dem Rat die Möglichkeit zur Mitsprache zu bieten.
Bei der Beteiligung an den Friedhofskosten handele es sich schließlich um eine
kostenintensive Angelegenheit.
Die Vorsitzende unterbricht mit Zustimmung der übrigen
anwesenden Ausschussmitglieder die Sitzung und gibt somit dem Vertreter der
Kirche, Herrn Graalfs, die Möglichkeit, eventuelle Fragen der
Ausschussmitglieder zu beantworten.
Auf Nachfrage erklärt Herr Graalfs,
dass der Haushalt des Friedhofes als ein durch Gebühren finanzierter Haushalt
in den Einnahmen durch die Schwankungen der Anzahl der Trauerfälle nur begrenzt
planbar sei. Gebührenanpassungen wurden zuletzt im Jahr 2012 durchgeführt. Auf
Nachfrage teilt Herr Graalfs weiter mit, dass das in den letzten Jahren
entstandene Defizit von 77.000 € von der Kirche ausgeglichen werde.
Nach den Ausführungen des Herrn Graalfs
wird die öffentliche Ausschusssitzung fortgesetzt.
Nach weiterer Diskussion verständigen
sich die Ausschussmitglieder und die Verwaltung darauf, die Beschlussvorlage in
eine Mitteilungsvorlage umzuwandeln. Daraufhin zieht Herr Zillmer seinen Antrag
zurück.
Die Vorsitzende bittet die Verwaltung,
die Mitteilungsvorlage dahingehend zu ergänzen, dass auch der Betrieb des
Friedhofs in Cleverns in den Antrag aufgenommen wird.
Im Übrigen wird die Angelegenheit zur
Kenntnis genommen.