Sitzung: 06.05.2014 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Beschluss: Dieser Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0609/2011-2016
Herr Mühlena
führt zum Sachverhalt aus. Mit der städtebaulichen Erneuerung des Kirchplatzes
seien die Zuschnitte der einzelnen Verkehrsflächen auf dem Kirchplatz erheblich
verändert worden. Diese Maßnahme habe unter anderem zur Folge gehabt, dass für
den Wochenmarkt die bis dahin praktizierte Aufstellung in U-Form nicht mehr
ausreichte, um allen Marktbeschickern ausreichend Stand- und Verkaufsfläche zu
bieten. Der Wochenmarkt findet seitdem rund um den Kirchplatz statt.
Die bisherige Verkehrsführung
Wangerstraße - Nordseite Kirchplatz – St.-Annen-Straße in Einbahnrichtung ließ
sich nicht mehr beibehalten, da die Anlieger der St.-Annen-Straße nicht mehr
erreichbar waren. Diesem Umstand sei seinerzeit mit der Aufhebung der
Einbahnregelung in der St.-Annen-Straße begegnet worden. Ein Auffahren auf den
Kirchplatz war aus Richtung St.-Annen-Straße nicht möglich. Nennenswerte
Probleme waren zunächst auch wegen der insgesamt geringen Verkehrsmengen nicht
aufgetreten.
Mit Fertigstellung des
St.-Annen-Quartieres haben sich die Verkehre im Bereich St.-Annen-Straße deutlich verändert. Die in diesem Bereich
befindlichen Parkdecks und Tiefgaragenstellplätze werden überwiegend aus
Richtung Kreuzung Blaue Straße angefahren. Dieser angestiegene Verkehr treffe
auf den Verkehr, der vom Kirchplatz aus abfließe. Der Übergangsbereich vom
Kirchplatz in die St.-Annen-Straße habe nach wie vor die Aufgabe, den Hauptverkehrsabfluss
des Kirchplatzes zu bewältigen.
In der Folge stellten sich einige
kleine Problemlagen dar, die in der Summe jedoch Handlungsbedarf nach sich
zögen. So sei etwa die Fahrbahn der St.-Annen-Straße im Bereich zwischen
Steinstraße und Lindenbaumstraße für Begegnungsverkehr zu schmal. Autofahrer
nutzen deshalb im Begegnungsverkehr den dortigen Gehweg als Ausweichfläche, was
aus bautechnischer Sicht unproblematisch sei, das die Gehwege mit
entsprechendem Unterbau versehen seien, dennoch sei es aus verkehrsrechtlicher
Sicht nicht erlaubt.
Insbesondere im Hinblick auf die
Inanspruchnahme dieser Gehwege vorzugsweise durch ältere Mitbürger sei jedoch
in puncto „Verkehrssicherheit für Senioren“ problematisch. Auch die
Zufahrtsmöglichkeit zum Kirchplatz erzeuge zusätzlichen Verkehr in diesem
Bereich. Die Zufahrtsmöglichkeit auf den Kirchplatz über die St.-Annen-Straße
sei ursprünglich dazu gedacht gewesen, um ortsunkundigen Touristen die
Parkplätze auf dem Kirchplatz mit anzubieten. Mit Fertigstellung erheblicher
Parkplatzkontingente in der Tiefgarage des St.-Annen-Quartiers entfalle die
Erforderlichkeit jedoch. Zudem erschließe sich ortsunkundigen Fahrern häufig
die Verkehrsführung am Kirchplatz nicht, so dass verstärkt „Geisterfahrer“ zu
beobachten seien, die gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung fahren.
Es
seien mehrere Anträge bei der Verwaltung eingegangen, hier tätig zu werden.
Daraus resultiere der nun vorgelegte Lösungsvorschlag.
Herr
Harms führt aus, dass
man sich schon länger Gedanken zu diesem Thema gemacht habe. Der jetzige
Zustand sei nicht tragbar, die St.-Annen-Straße lasse keinen Begegnungsverkehr
zu, dafür sei sie zu schmal gebaut. Er beantrage den Beschlussvorschlag
dahingehend zu ergänzen, dass eine unechte Einbahnstraße eingerichtet werde,
die dann nur den Fahrradverkehr in beide Richtungen zulasse.
Herr
Mühlena teilt dazu mit, dass bei dem Verkehrsschild „Verbot
der Einfahrt“ der Verkehr innerhalb dieser Straße in beide Richtungen möglich
sei, und hier sicher nicht zur Lösung der Problematik beitrage. Fahrradverkehr
könne man auch in einer „echten“ Einbahnstraße zulassen.
Herr
Schwanzar spricht sich
dafür aus, den Altstadtbereich zu einem verkehrsberuhigten Bereich zu erklären.
Herr Mühlena führt aus, dass er im Moment die Möglichkeit prüfe einen
„verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ mit Tempo 20 anzuordnen, damit erhalte
man aber keine Regelung für den Begenungsverkehr.
Herr
Ludewig spricht sich
gegen die vorgeschlagene Lösung aus, da dann an Markttagen die Parkhäuser
ehemals Plus de facto nicht anfahrbar seien, da ein Rechtsabbiegen von der
Steinstraße in die St.-Annen-Straße nicht zumutbar sei. Das sei schlecht für
die Geschäftsleute. Er schlage vor den Generalverkehrsplan abzuwarten und es so
lange bei der jetzigen Regelung zu belassen.
Herr
Harms widerspricht dem.
Seiner Meinung nach sei es Pflicht der Stadt hier tätig zu werden und nicht
erst, wenn tatsächlich etwas passiert sei. Außerdem hoffe er auf eine baldige
bessere Ausschilderung der Parkplätze.
Herr
Andersen spricht sich
für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches aus, in anderen
historischen Städten müsse man sich auch an den „Schleichverkehr“ anpassen,
dies solle auch für Jever kein Problem darstellen. Man könne es ja erst
probieren und wenn diese Lösung nicht ziehe, müsse man eben zu anderen Mittel
greifen.
Nach
weiterer Diskussion schlägt Herr Mühlena vor, eine Tempo 20 Zone
einzurichten und diese Schilder in den nächsten Tagen aufzustellen.
Der
Vorsitzende schlägt
vor, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen und lässt darüber abstimmen: