Beschluss: Dieser Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Mühlena führt zum Sachverhalt aus. Mit der städtebaulichen Erneuerung des Kirchplatzes seien die Zuschnitte der einzelnen Verkehrsflächen auf dem Kirchplatz erheblich verändert worden. Diese Maßnahme habe unter anderem zur Folge gehabt, dass für den Wochenmarkt die bis dahin praktizierte Aufstellung in U-Form nicht mehr ausreichte, um allen Marktbeschickern ausreichend Stand- und Verkaufsfläche zu bieten. Der Wochenmarkt findet seitdem rund um den Kirchplatz statt.

 

Die bisherige Verkehrsführung Wangerstraße - Nordseite Kirchplatz – St.-Annen-Straße in Einbahnrichtung ließ sich nicht mehr beibehalten, da die Anlieger der St.-Annen-Straße nicht mehr erreichbar waren. Diesem Umstand sei seinerzeit mit der Aufhebung der Einbahnregelung in der St.-Annen-Straße begegnet worden. Ein Auffahren auf den Kirchplatz war aus Richtung St.-Annen-Straße nicht möglich. Nennenswerte Probleme waren zunächst auch wegen der insgesamt geringen Verkehrsmengen nicht aufgetreten.

 

Mit Fertigstellung des St.-Annen-Quartieres haben sich die Verkehre im Bereich St.-Annen-Straße  deutlich verändert. Die in diesem Bereich befindlichen Parkdecks und Tiefgaragenstellplätze werden überwiegend aus Richtung Kreuzung Blaue Straße angefahren. Dieser angestiegene Verkehr treffe auf den Verkehr, der vom Kirchplatz aus abfließe. Der Übergangsbereich vom Kirchplatz in die St.-Annen-Straße habe nach wie vor die Aufgabe, den Hauptverkehrsabfluss des Kirchplatzes zu bewältigen.

 

In der Folge stellten sich einige kleine Problemlagen dar, die in der Summe jedoch Handlungsbedarf nach sich zögen. So sei etwa die Fahrbahn der St.-Annen-Straße im Bereich zwischen Steinstraße und Lindenbaumstraße für Begegnungsverkehr zu schmal. Autofahrer nutzen deshalb im Begegnungsverkehr den dortigen Gehweg als Ausweichfläche, was aus bautechnischer Sicht unproblematisch sei, das die Gehwege mit entsprechendem Unterbau versehen seien, dennoch sei es aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht erlaubt.

 

Insbesondere im Hinblick auf die Inanspruchnahme dieser Gehwege vorzugsweise durch ältere Mitbürger sei jedoch in puncto „Verkehrssicherheit für Senioren“ problematisch. Auch die Zufahrtsmöglichkeit zum Kirchplatz erzeuge zusätzlichen Verkehr in diesem Bereich. Die Zufahrtsmöglichkeit auf den Kirchplatz über die St.-Annen-Straße sei ursprünglich dazu gedacht gewesen, um ortsunkundigen Touristen die Parkplätze auf dem Kirchplatz mit anzubieten. Mit Fertigstellung erheblicher Parkplatzkontingente in der Tiefgarage des St.-Annen-Quartiers entfalle die Erforderlichkeit jedoch. Zudem erschließe sich ortsunkundigen Fahrern häufig die Verkehrsführung am Kirchplatz nicht, so dass verstärkt „Geisterfahrer“ zu beobachten seien, die gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung fahren.

 

Es seien mehrere Anträge bei der Verwaltung eingegangen, hier tätig zu werden. Daraus resultiere der nun vorgelegte Lösungsvorschlag.

 

Herr Harms führt aus, dass man sich schon länger Gedanken zu diesem Thema gemacht habe. Der jetzige Zustand sei nicht tragbar, die St.-Annen-Straße lasse keinen Begegnungsverkehr zu, dafür sei sie zu schmal gebaut. Er beantrage den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass eine unechte Einbahnstraße eingerichtet werde, die dann nur den Fahrradverkehr in beide Richtungen zulasse.

 

Herr Mühlena teilt  dazu mit, dass bei dem Verkehrsschild „Verbot der Einfahrt“ der Verkehr innerhalb dieser Straße in beide Richtungen möglich sei, und hier sicher nicht zur Lösung der Problematik beitrage. Fahrradverkehr könne man auch in einer „echten“ Einbahnstraße zulassen.

 

Herr Schwanzar spricht sich dafür aus, den Altstadtbereich zu einem verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. Herr Mühlena führt aus, dass er im Moment die Möglichkeit prüfe einen „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ mit Tempo 20 anzuordnen, damit erhalte man aber keine Regelung für den Begenungsverkehr.

 

Herr Ludewig spricht sich gegen die vorgeschlagene Lösung aus, da dann an Markttagen die Parkhäuser ehemals Plus de facto nicht anfahrbar seien, da ein Rechtsabbiegen von der Steinstraße in die St.-Annen-Straße nicht zumutbar sei. Das sei schlecht für die Geschäftsleute. Er schlage vor den Generalverkehrsplan abzuwarten und es so lange bei der jetzigen Regelung zu belassen.

 

Herr Harms widerspricht dem. Seiner Meinung nach sei es Pflicht der Stadt hier tätig zu werden und nicht erst, wenn tatsächlich etwas passiert sei. Außerdem hoffe er auf eine baldige bessere Ausschilderung der Parkplätze.

 

Herr Andersen spricht sich für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches aus, in anderen historischen Städten müsse man sich auch an den „Schleichverkehr“ anpassen, dies solle auch für Jever kein Problem darstellen. Man könne es ja erst probieren und wenn diese Lösung nicht ziehe, müsse man eben zu anderen Mittel greifen.

 

Nach weiterer Diskussion schlägt Herr Mühlena vor, eine Tempo 20 Zone einzurichten und diese Schilder in den nächsten Tagen aufzustellen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen und lässt darüber abstimmen: