Sitzung: 08.05.2014 Ausschuss für Kultur, Tourismus, Sport, Freizeit und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0648/2011-2016
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Die
Stadt Jever ist sich ihrer geschichtlichen Verantwortung und der Bedeutung
der Erinnerungskultur besonders bezüglich des Leidensweges der Juden in Jever
bewusst. Sie unterstützt deswegen ausdrücklich im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten das Projekt des Zweckverbandes Schloss- und Heimatmuseum Jever
„Lernwerkstatt zur Geschichte der Juden in Friesland am Ort der 1938
zerstörten Synagoge in Jever“. Vor
diesem Hintergrund wird die Zusammenarbeit der Stadt mit dem Arbeitskreis
„Juden in Jever“ des Jeverländischen Altertums- und Heimatvereines e. V.
weiter ausgebaut. |
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Ratsherr Dr. Bollmeyer trägt vor, dass Archiv liege ihm sehr am
Herzen. Es sei für ihn deshalb sehr bedauerlich, dass die Akte über die
Geschichte der Juden in Jever nur durch einen Zufall auf dem Dachboden entdeckt
worden sei. Sowohl ein Besuch des
Staatsarchivs in Oldenburg als auch eine erneute Sichtung der Unterlagen
der Stadt Jever durch das Staatsarchiv halte er für sehr sinnvoll. Die Aussage
der Verwaltung, dass nach einer solchen Sichtung weiterhin ein erheblicher
Restbestand an Akten bei der Stadt Jever verbleiben werde, der aus rechtlichen
Gründen weiterhin aufbewahrt werden müsse, verunsichere ihn jedoch sehr.
Frau Prof. Dr. Sander führt aus, im Archiv der Stadt Jever
gebe es sicherlich zahlreiche Unterlagen, die für das Staatsarchiv nicht
interessant seien. So würden die Unterlagen zu regelmäßigen Ereignissen jeweils
nur in einem Rhythmus von fünf Jahren archiviert, während für die Stadt Jever
eine lückenlose Aufbewahrung sinnvoll sein könne. Außerdem konzentriere sich
das Staatsarchiv auf die Unterlagen, die für die Stadtgeschichte wichtig seien,
während das Schlossarchiv sich verstärkt um die Archivierung der Unterlagen
bemühe, die persönliche Informationen beinhalte. Das Schlossarchiv verwende bei
seiner Inventarisierung das gleiche System wie das Staatsarchiv, sodass sich
durch dieses Verfahren eine gute Ergänzung ergebe. Sie schlage vor, beim
nächsten Mal gemeinsam mit dem Staatsarchiv eine Sichtung der städtischen
Unterlagen vorzunehmen. Dadurch könne verhindert werden, dass Akten vernichtet
würden, die für das Staatsarchiv von keinem Interesse seien, wohl aber für das
Schlossarchiv.
Ratsfrau Rasenack erkundigt sich, weshalb der
Beschlussvorschlag keine Regelung bezüglich der künftigen Archivierung der
Akten beinhalte. Ansonsten könne sie ihm zustimmen, da er sehr weit gefasst sei
und eine Unterstützung der Lernwerkstatt auf die finanziellen Möglichkeiten der
Stadt beschränkt werde.
Bürgermeister Albers erklärt, die weitere Zusammenarbeit mit
dem Staatsarchiv sei bereits besprochen worden. Es sei seine Absicht gewesen,
den Ausschuss unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“ darüber zu
informieren, dass Herr Prof. Dr. Steinwascher und seine Mitarbeiterin Frau
Meyer bereits zu einem Gespräch in Jever gewesen seien. Dabei sei eine
Einladung für einen Besuch des Ausschusses im Staatsarchiv in Oldenburg
ausgesprochen worden. Außerdem sei vereinbart worden, dass Frau Meyer
kurzfristig eine erneute Sichtung der Akten vornehmen werde, die auf dem
Dachboden des Rathauses gelagert würden. Herr Prof. Dr. Steinwascher habe
bestätigt, dass mit der Auslagerung der städtischen Akten in das Staatsarchiv
für die Stadt Jever eine gute Regelung getroffen worden sei. Selbstverständlich
seien vor Ort für den verbleibenden Restbestand an Akten Verbesserungen
möglich, doch dafür fehlten derzeit die finanziellen Mittel.
Ratsherr Dr. Bollmeyer bittet um Auskunft, ob es rechtlich möglich
sei, diejenigen Unterlagen, die für das Staatsarchiv nicht interessant seien,
dem Schlossmuseum zu übergeben. Eine solche Entscheidung bedürfe sicherlich
einer vertraglichen Vereinbarung.
Frau Prof. Dr. Sander erklärt, der Vorteil bestehe darin, dass
auch diese Unterlagen dann professionell betreut würden.
Bürgermeister Albers fügt ergänzend hinzu, die Entscheidung
über den Verbleib dieser Akten könne allein von der Stadt Jever getroffen
werden.
Der Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung: