Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Die Stadt Jever ist sich ihrer geschichtlichen Verantwortung und der Bedeutung der Erinnerungskultur besonders bezüglich des Leidensweges der Juden in Jever bewusst. Sie unterstützt deswegen ausdrücklich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten das Projekt des Zweckverbandes Schloss- und Heimatmuseum Jever „Lernwerkstatt zur Geschichte der Juden in Friesland am Ort der 1938 zerstörten Synagoge in Jever“.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Zusammenarbeit der Stadt mit dem Arbeitskreis „Juden in Jever“ des Jeverländischen Altertums- und Heimatvereines e. V. weiter ausgebaut.

 

 


Ratsherr Dr. Bollmeyer trägt vor, dass Archiv liege ihm sehr am Herzen. Es sei für ihn deshalb sehr bedauerlich, dass die Akte über die Geschichte der Juden in Jever nur durch einen Zufall auf dem Dachboden entdeckt worden sei. Sowohl ein Besuch des  Staatsarchivs in Oldenburg als auch eine erneute Sichtung der Unterlagen der Stadt Jever durch das Staatsarchiv halte er für sehr sinnvoll. Die Aussage der Verwaltung, dass nach einer solchen Sichtung weiterhin ein erheblicher Restbestand an Akten bei der Stadt Jever verbleiben werde, der aus rechtlichen Gründen weiterhin aufbewahrt werden müsse, verunsichere ihn jedoch sehr.

 

Frau Prof. Dr. Sander führt aus, im Archiv der Stadt Jever gebe es sicherlich zahlreiche Unterlagen, die für das Staatsarchiv nicht interessant seien. So würden die Unterlagen zu regelmäßigen Ereignissen jeweils nur in einem Rhythmus von fünf Jahren archiviert, während für die Stadt Jever eine lückenlose Aufbewahrung sinnvoll sein könne. Außerdem konzentriere sich das Staatsarchiv auf die Unterlagen, die für die Stadtgeschichte wichtig seien, während das Schlossarchiv sich verstärkt um die Archivierung der Unterlagen bemühe, die persönliche Informationen beinhalte. Das Schlossarchiv verwende bei seiner Inventarisierung das gleiche System wie das Staatsarchiv, sodass sich durch dieses Verfahren eine gute Ergänzung ergebe. Sie schlage vor, beim nächsten Mal gemeinsam mit dem Staatsarchiv eine Sichtung der städtischen Unterlagen vorzunehmen. Dadurch könne verhindert werden, dass Akten vernichtet würden, die für das Staatsarchiv von keinem Interesse seien, wohl aber für das Schlossarchiv.

 

Ratsfrau Rasenack erkundigt sich, weshalb der Beschlussvorschlag keine Regelung bezüglich der künftigen Archivierung der Akten beinhalte. Ansonsten könne sie ihm zustimmen, da er sehr weit gefasst sei und eine Unterstützung der Lernwerkstatt auf die finanziellen Möglichkeiten der Stadt beschränkt werde.

 

Bürgermeister Albers erklärt, die weitere Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv sei bereits besprochen worden. Es sei seine Absicht gewesen, den Ausschuss unter dem Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“ darüber zu informieren, dass Herr Prof. Dr. Steinwascher und seine Mitarbeiterin Frau Meyer bereits zu einem Gespräch in Jever gewesen seien. Dabei sei eine Einladung für einen Besuch des Ausschusses im Staatsarchiv in Oldenburg ausgesprochen worden. Außerdem sei vereinbart worden, dass Frau Meyer kurzfristig eine erneute Sichtung der Akten vornehmen werde, die auf dem Dachboden des Rathauses gelagert würden. Herr Prof. Dr. Steinwascher habe bestätigt, dass mit der Auslagerung der städtischen Akten in das Staatsarchiv für die Stadt Jever eine gute Regelung getroffen worden sei. Selbstverständlich seien vor Ort für den verbleibenden Restbestand an Akten Verbesserungen möglich, doch dafür fehlten derzeit die finanziellen Mittel.

 

Ratsherr Dr. Bollmeyer bittet um Auskunft, ob es rechtlich möglich sei, diejenigen Unterlagen, die für das Staatsarchiv nicht interessant seien, dem Schlossmuseum zu übergeben. Eine solche Entscheidung bedürfe sicherlich einer vertraglichen Vereinbarung.

 

Frau Prof. Dr. Sander erklärt, der Vorteil bestehe darin, dass auch diese Unterlagen dann professionell betreut würden.

 

Bürgermeister Albers fügt ergänzend hinzu, die Entscheidung über den Verbleib dieser Akten könne allein von der Stadt Jever getroffen werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: