Sitzung: 18.06.2014 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Der Bürgermeister regt an, die Wallanlagen einmal
vollständig mit dem Fahrrad abzufahren. Zusammen mit Frau Theesfeld von
der Tourist-Information werden sodann die Fußgängerzonen abgelaufen. Hierbei
weist der Bürgermeister darauf hin, dass sich die Ausschussmitglieder
die Frage stellen sollten, wie ein Gast der Stadt – aber auch ein Einheimischer
– die einzelnen Stadtbereiche wahrnimmt.
In der St.-Annenstraße weist Herr
Mühlena angesichts leerer Parkplätze darauf hin, dass dieser Zustand der
Normalfall sei. Nur in kurzen Zeitabschnitten werde der Verkehrsfluss durch
unrechtmäßig parkende Fahrzeuge behindert. Frau Niemann sowie die Wirtin der
Kajüte halten die neue Einbahnstraßenregelung in der St.-Annenstraße für
undurchschaubar bzw. zu kompliziert. Suchverkehr bis in die Fußgängerbereiche
trete jetzt verstärkt auf. Der Ausschuss begibt sich zur Einmündung der
Drostenstraße in die Steinstraße, wo sich angesichts der Beschilderung Fragen
zu den möglichen Fahrtrichtungen ergeben. Die aufkommenden Fragen und
Beurteilungen zur jetzt eingerichteten Regelung zeigen bestehende
Missverständnisse und Problemstellungen auf..
In der Großen Wasserpfortstraße wird das
Gebäude Nr. 19 (ehemals Grundei) als zukünftige Bildungsstätte für die jüdische
Vergangenheit Jevers von außen betrachtet. Der Ausschuss besichtigt sodann die
Ausweichräumlichkeiten der Tourist-Information in der Großen Burgstraße 13.
Auf dem Kopfsteinpflasterplatz Alter
Markt weist der Bürgermeister auf die neue Klinker-Pflasterung vor einigen
Sitzbänken hin, die auf Anregung der Initiative „Sophie“ durch den Bauhof in
kurzer Zeit für Behinderte leichter zugänglich gemacht wurden: „Kompliment an
die Mitarbeiter des Bauhofes.“
Es wird bemängelt, dass die
Hinweistafeln für Geschäfte (besonders „Welle Mühlenstraße“) teilweise Betriebe
aufführen, die es seit Jahren nicht mehr gibt. Außerdem bedürfen diese
Hinweisschilder einer Reinigung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die
Zuständigkeit hierzu bei den Straßengemeinschaften liege.