Sitzung: 02.07.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/0679/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt
die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98
„Quartier Große Burgstraße“. Dieser Bebauungsplan soll im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer
Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die zeichnerische
Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
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Herr Größ führt anhand eines Luftbildes zur
Beschlussvorlage aus. Der Vorsitzende ergänzt, dass es umfangreiche
Meldungen aus der Anliegerschaft gegeben habe. Es bestehe dort der große Wunsch
auf Änderung der baulichen Nutzung in den Erdgeschosslagen. Eine Änderung der
Verkehrsführung sei nicht damit verbunden.
Frau Vredenborg erklärt, dass sie eine Änderung
der Verkehrsführung sehr kritisch sehe und dazu zu gegebener Zeit einen
Detailplan erwarte.
Herr Ludewig führt aus, dass sich die Anlieger in
der Anliegerversammlung ausdrücklich für eine Änderung der baulichen Nutzung in
den Erdgeschosslagen ausgesprochen haben. Dieses gelte aber nicht für die Große
Wasserpfortstraße, da man dort die vom Altstadtquartier ausgehenden
Entwicklungen abwarten wolle.
Frau Feldmann kündigt an, sich der Stimme zu
enthalten, da ihre Fraktion noch nicht darüber beraten habe. Sie
befürchte, dass bei einer Öffnung der Großen Burgstraße zusätzlicher Verkehr in
die Innenstadt geführt werde.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass verkehrliche
Änderungen der Großen Burgstraße nicht
geplant seien. Dafür seien seiner Ansicht nach bauliche Veränderungen
erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mache man daher nichts
„kaputt“.
Sodann lässt er über die
Beschlussempfehlung abstimmen.