Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Quartier Große Burgstraße“. Dieser Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Herr Größ führt anhand eines Luftbildes zur Beschlussvorlage aus. Der Vorsitzende ergänzt, dass es umfangreiche Meldungen aus der Anliegerschaft gegeben habe. Es bestehe dort der große Wunsch auf Änderung der baulichen Nutzung in den Erdgeschosslagen. Eine Änderung der Verkehrsführung sei nicht damit verbunden.

 

Frau Vredenborg erklärt, dass sie eine Änderung der Verkehrsführung sehr kritisch sehe und dazu zu gegebener Zeit einen Detailplan erwarte.

 

Herr Ludewig führt aus, dass sich die Anlieger in der Anliegerversammlung ausdrücklich für eine Änderung der baulichen Nutzung in den Erdgeschosslagen ausgesprochen haben. Dieses gelte aber nicht für die Große Wasserpfortstraße, da man dort die vom Altstadtquartier ausgehenden Entwicklungen abwarten wolle.

 

Frau Feldmann kündigt an, sich der Stimme zu enthalten, da ihre Fraktion noch nicht darüber beraten habe. Sie befürchte, dass bei einer Öffnung der Großen Burgstraße zusätzlicher Verkehr in die Innenstadt geführt werde.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass verkehrliche Änderungen der Großen Burgstraße  nicht geplant seien. Dafür seien seiner Ansicht nach bauliche Veränderungen erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mache man daher nichts „kaputt“.

 

Sodann lässt er über die Beschlussempfehlung abstimmen.