Sitzung: 30.06.2014 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 4, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/0601/2011-2016
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Die Stadt Jever gewährt für die
Sanierung des Kirchturms einen Zuschuss von 20.000 €. Die Zuschussgewährung
setzt voraus, dass ansonsten keinen ausreichenden Mittel für diesen Zweck zur
Verfügung stehen. Die Mittel sind mit dem Nachtragshaushalt zur Verfügung zu
stellen. |
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Herr Rüstmann
trägt den Sachverhalt vor. Er führt hierzu aus, dass die Ev.-luth.
Kirchengemeinde für die 400.000,00 € teure Sanierung des Glockenturmes bei der
Stadt Jever einen Zuschuss von 20.000,00 € beantragt habe. Die Verwaltung halte
es für angebracht, dass sich die Stadt mit einem Zuschuss von 20.000,00 €
beteilige, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das übrige Sponsoring nicht
ausreiche. Die Entscheidung wurde in der letzten Sitzung vertagt, weil es
hierzu noch Beratungsbedarf in den jeweiligen Fraktionen gab. Heute müsse die
Politik Farbe bekennen und eine Entscheidung treffen.
CDU, FDP und Grüne
signalisieren Bereitschaft, einen Zuschuss mitzutragen, allerdings in einer
maximalen Höhe von 15.000,00 €. Herr Fessel betont, dass der Glockenturm
für Jever wichtig sei, und gerade deshalb könne er einen Zuschuss von Seiten
der Stadt Jever mittragen.
Herr Fessel
führt weiter aus, dass er sich einen Beschlussvorschlag ohne feste Zusage für
eine bestimmte Summe gewünscht hätte, da diese potenziellen Sponsoren
signalisiere, dass der wesentliche Bedarf gedeckt sei.
Herr Rüstmann
erwidert, dass er den Vorschlag der Verwaltung, sich auf einen Maximalbetrag
festzulegen, für richtig erachte, da bei einer pauschalen Restfinanzierung der
Betrag nicht kalkulierbar sei.
Herr Ludewig
ist der Meinung, dass die Stadt Jever in der Pflicht sei, eine bestimmte Summe
als Zuschuss zu gewähren, weil der Glockenturm zur Silhouette Jevers gehöre wie
der Schlossturm und die Brauerei.
Herr Lange
von der SWG und Frau Bunjes von der SPD sprechen sich gegen eine
Bezuschussung des Glockenturms aus. Frau Bunjes und Frau Rasenack
vertreten die Ansicht, dass vor dem Hintergrund eigener zurückgestellter
Investitionen sich die Stadt einen Zuschuss für den Glockenturm nicht leisten
könne.
Frau Bunjes
weist im übrigen auf eine Gleichbehandlung aller Kirchengemeinden Jevers hin.
Sie erklärte, dass es für die Sandeler Kirche einen Förderverein gibt,
städtische Mittel seien hier nicht geflossen.
Bürgermeister Jan Edo Albers
entgegnet, dass andere Kirchtürme nicht
die gleiche Bedeutung für das Stadtbild hätten und hob die Wichtigkeit des Glockenturms
als Stadtbild prägendes Element hervor und appelliert, auch erhaltenswertes
Altes zu fördern und zu unterstützen.
Herr Lange
fordert die Kirche auf, zuerst einmal ihr Tafelsilber zu verkaufen. Wenn die
Kirche dann kein Geld mehr habe, könne man über Zuschüsse reden.
Die Vorsitzende
unterbricht mit Zustimmung der übrigen anwesenden Ausschussmitglieder die
Sitzung und gibt dem Vertreter der Kirche, Herrn Graalfs, die Möglichkeit,
ergänzende Erläuterungen zu dem Antrag der Kirche vorzutragen.
Zu der Aussage von Herrn Lange, die
Kirche möge doch zunächst ihr Tafelsilber verkaufen, entgegnet Herr Graalfs,
dass das Kirchenrecht Verkäufe zu diesem Zweck nicht zulasse. Herr Graalfs
unterbreitet den Vorschlag, dass auf Grund der bisher eingegangen Spenden und
noch zu erwartender Zuschüsse der ursprünglich beantragte Zuschuss von
20.000,00 € auf maximal 15.000,00 €
begrenzt werden könne.
Nach den Ausführungen des Herrn Graalfs
wird die öffentliche Ausschusssitzung fortgesetzt.
Herr Fessel
beantragt für die CDU, den Zuschuss auf 15.000,00 € festzusetzen.
Frau Zielke
für die Grünen und Herr Ludewig für die FDP unterstreichen die besondere
Bedeutung des Glockenturms und signalisieren Bereitschaft, dem Kompromissantrag
der CDU, die Summe auf maximal 15.000,00 € festzusetzen, zuzustimmen.
Nach weiterer Diskussion lässt die
Vorsitzende zunächst über den weitergehenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:
Die Stadt Jever gewährt für die
Sanierung des Kirchturms einen Zuschuss von 20.000,00 €. Die Zuschussgewährung
setzt voraus, dass ansonsten keine ausreichenden Mittel für diesen Zweck zur
Verfügung stehen. Die Mittel sind mit dem Nachtragshaushalt zur Verfügung zu
stellen.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt: Ja
0 Nein 4 Enthaltung 3
Die Vorsitzende lässt sodann über den Antrag der
CDU-Fraktion, den Zuschuss auf 15.000,00 € zu begrenzen abstimmen:
Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt.