Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 4, Enthaltungen: 3

 

 

 

Die Stadt Jever gewährt für die Sanierung des Kirchturms einen Zuschuss von 20.000 €. Die Zuschussgewährung setzt voraus, dass ansonsten keinen ausreichenden Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Die Mittel sind mit dem Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen.

 

 


Herr Rüstmann trägt den Sachverhalt vor. Er führt hierzu aus, dass die Ev.-luth. Kirchengemeinde für die 400.000,00 € teure Sanierung des Glockenturmes bei der Stadt Jever einen Zuschuss von 20.000,00 € beantragt habe. Die Verwaltung halte es für angebracht, dass sich die Stadt mit einem Zuschuss von 20.000,00 € beteilige, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das übrige Sponsoring nicht ausreiche. Die Entscheidung wurde in der letzten Sitzung vertagt, weil es hierzu noch Beratungsbedarf in den jeweiligen Fraktionen gab. Heute müsse die Politik Farbe bekennen und eine Entscheidung treffen.

 

CDU, FDP und Grüne signalisieren Bereitschaft, einen Zuschuss mitzutragen, allerdings in einer maximalen Höhe von 15.000,00 €. Herr Fessel betont, dass der Glockenturm für Jever wichtig sei, und gerade deshalb könne er einen Zuschuss von Seiten der Stadt Jever mittragen.

 

Herr Fessel führt weiter aus, dass er sich einen Beschlussvorschlag ohne feste Zusage für eine bestimmte Summe gewünscht hätte, da diese potenziellen Sponsoren signalisiere, dass der wesentliche Bedarf gedeckt sei.

 

Herr Rüstmann erwidert, dass er den Vorschlag der Verwaltung, sich auf einen Maximalbetrag festzulegen, für richtig erachte, da bei einer pauschalen Restfinanzierung der Betrag nicht kalkulierbar sei.

 

Herr Ludewig ist der Meinung, dass die Stadt Jever in der Pflicht sei, eine bestimmte Summe als Zuschuss zu gewähren, weil der Glockenturm zur Silhouette Jevers gehöre wie der Schlossturm und die Brauerei.

 

Herr Lange von der SWG und Frau Bunjes von der SPD sprechen sich gegen eine Bezuschussung des Glockenturms aus. Frau Bunjes und Frau Rasenack vertreten die Ansicht, dass vor dem Hintergrund eigener zurückgestellter Investitionen sich die Stadt einen Zuschuss für den Glockenturm nicht leisten könne.

 

Frau Bunjes weist im übrigen auf eine Gleichbehandlung aller Kirchengemeinden Jevers hin. Sie erklärte, dass es für die Sandeler Kirche einen Förderverein gibt, städtische Mittel seien hier nicht geflossen.

 

Bürgermeister Jan Edo Albers entgegnet, dass andere Kirchtürme  nicht die gleiche Bedeutung für das Stadtbild hätten und hob die Wichtigkeit des Glockenturms als Stadtbild prägendes Element hervor und appelliert, auch erhaltenswertes Altes zu fördern und zu unterstützen.

 

Herr Lange fordert die Kirche auf, zuerst einmal ihr Tafelsilber zu verkaufen. Wenn die Kirche dann kein Geld mehr habe, könne man über Zuschüsse reden.

 

Die Vorsitzende unterbricht mit Zustimmung der übrigen anwesenden Ausschussmitglieder die Sitzung und gibt dem Vertreter der Kirche, Herrn Graalfs, die Möglichkeit, ergänzende Erläuterungen zu dem Antrag der Kirche vorzutragen.

 

Zu der Aussage von Herrn Lange, die Kirche möge doch zunächst ihr Tafelsilber verkaufen, entgegnet Herr Graalfs, dass das Kirchenrecht Verkäufe zu diesem Zweck nicht zulasse. Herr Graalfs unterbreitet den Vorschlag, dass auf Grund der bisher eingegangen Spenden und noch zu erwartender Zuschüsse der ursprünglich beantragte Zuschuss von 20.000,00 € auf maximal 15.000,00 €  begrenzt werden könne. 

 

Nach den Ausführungen des Herrn Graalfs wird die öffentliche Ausschusssitzung fortgesetzt.

 

Herr Fessel beantragt für die CDU, den Zuschuss auf 15.000,00 € festzusetzen.

 

Frau Zielke für die Grünen und Herr Ludewig für die FDP unterstreichen die besondere Bedeutung des Glockenturms und signalisieren Bereitschaft, dem Kompromissantrag der CDU, die Summe auf maximal 15.000,00 € festzusetzen, zuzustimmen.

 

Nach weiterer Diskussion lässt die Vorsitzende zunächst über den weitergehenden  Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:

 

Die Stadt Jever gewährt für die Sanierung des Kirchturms einen Zuschuss von 20.000,00 €. Die Zuschussgewährung setzt voraus, dass ansonsten keine ausreichenden Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Die Mittel sind mit dem Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt: Ja 0 Nein 4 Enthaltung 3       

  

Die Vorsitzende lässt sodann über den Antrag der CDU-Fraktion, den Zuschuss auf 15.000,00 € zu begrenzen abstimmen:

 

Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt.