Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Ausbauplanungen des ersten Bauabschnittes im Baugebiet Gleisdreieck (Lückenschluss Dannhalmsburg) werden, wie durch das Planungsbüro vorgestellt, zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Baumaßnahme für den 1. Bauabschnitt ist auszuschreiben.

 

 


Herr Fittje vom Planungsbüro Thalen Consult stellt den vorgesehenen Ausbau des Lückenschlusses der Straße Dannhalmsburg in einer Präsentation vor. Diese Präsentation liegt dieser Niederschrift als Anlage bei. Danach werde der Ausbaustandard der bereits im Teilbereich fertig gestellten Straße Dannhalmsburg übernommen. Durch baumbestandene Pflanzbeete setze sich der Charakter der Wohnbereichsstraße fort. Ein Begegnungsverkehr sei durch die regelmäßig verbreiterten Abschnitte auch für größere Fahrzeuge gewährleistet.

 

Herr Harms merkt an, dass sich im Bereich der langen Kurve durch Begegnungsverkehr kritische Situation entwickeln können. Herr Fittje betont, dass  im jetzigen Planungsstand noch nicht bekannt sei, wo die einzelnen Grundstückszufahrten durch die Anlieger gewählt werden. Darauf werde Rücksicht genommen, so dass geringfügige Verschiebungen dieser Einschnürungen möglich seien. Es werde jedoch darauf geachtet, dass ausreichend kurze Abstände  eingerichtet werden.

 

Herr Rüstmann teilt mit, dass die Normannenstraße im nächsten Jahr bis zur Adolf-Ahlers-Straße erstellt werde, damit eine zusätzliche Erschließung des Neubaugebietes von dieser Seite möglich werde. In diesem Jahr werde der besprochene Lückenschluss der Straße Dannhalmsburg durchgeführt.

Es werden je nach Nachfrage von Bauinteressenten 4 bis 5 Bauabschnitte für den Bereich des südlichen Gleisdreieckes eingerichtet.

 

Herr Schwanzar erkundigt sich im Rahmen der Aussprache über die pflichtgemäße Ausstattung des Straßenraumes, ob auch die Festsetzungen zur Pflanzung von Bäumen auf den privaten Baugrundstücken kontrolliert werden. Herr Bleck erklärt, dass eine Kontrolle nicht stattfinde. Den neuen Grundstücksbesitzern müsse man für die Einrichtung des Gartens eine gewisse Frist zugestehen. Es stelle sich dann heraus, dass die meisten Grundstücke bepflanzt werden und sich nach einiger Zeit – von wenigen Ausnahmen abgesehen – ein gehölzreiches Wohngebiet ergebe.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.