Sitzung: 27.08.2014 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0732/2011-2016
Beschlussvorschlag:
|
Die Ausbauplanungen des ersten Bauabschnittes im
Baugebiet Gleisdreieck (Lückenschluss Dannhalmsburg) werden, wie durch das
Planungsbüro vorgestellt, zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Baumaßnahme
für den 1. Bauabschnitt ist auszuschreiben. |
|
Herr Fittje vom Planungsbüro Thalen Consult stellt
den vorgesehenen Ausbau des Lückenschlusses der Straße Dannhalmsburg in einer
Präsentation vor. Diese Präsentation liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.
Danach werde der Ausbaustandard der bereits im Teilbereich fertig gestellten
Straße Dannhalmsburg übernommen. Durch baumbestandene Pflanzbeete setze sich
der Charakter der Wohnbereichsstraße fort. Ein Begegnungsverkehr sei durch die
regelmäßig verbreiterten Abschnitte auch für größere Fahrzeuge gewährleistet.
Herr Harms merkt an, dass sich im Bereich der
langen Kurve durch Begegnungsverkehr kritische Situation entwickeln können. Herr
Fittje betont, dass im jetzigen
Planungsstand noch nicht bekannt sei, wo die einzelnen Grundstückszufahrten
durch die Anlieger gewählt werden. Darauf werde Rücksicht genommen, so dass
geringfügige Verschiebungen dieser Einschnürungen möglich seien. Es werde jedoch
darauf geachtet, dass ausreichend kurze Abstände eingerichtet werden.
Herr Rüstmann teilt mit, dass die Normannenstraße im
nächsten Jahr bis zur Adolf-Ahlers-Straße erstellt werde, damit eine
zusätzliche Erschließung des Neubaugebietes von dieser Seite möglich werde. In
diesem Jahr werde der besprochene Lückenschluss der Straße Dannhalmsburg
durchgeführt.
Es werden je nach Nachfrage von
Bauinteressenten 4 bis 5 Bauabschnitte für den Bereich des südlichen
Gleisdreieckes eingerichtet.
Herr Schwanzar erkundigt sich im Rahmen der Aussprache
über die pflichtgemäße Ausstattung des Straßenraumes, ob auch die Festsetzungen
zur Pflanzung von Bäumen auf den privaten Baugrundstücken kontrolliert werden. Herr
Bleck erklärt, dass eine Kontrolle nicht stattfinde. Den neuen
Grundstücksbesitzern müsse man für die Einrichtung des Gartens eine gewisse
Frist zugestehen. Es stelle sich dann heraus, dass die meisten Grundstücke
bepflanzt werden und sich nach einiger Zeit – von wenigen Ausnahmen abgesehen –
ein gehölzreiches Wohngebiet ergebe.
Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.