Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Verwaltungsausschuss beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Gleisdreieck“. Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  2. Der von dem Planungsbüro Thalen Consult GmbH vorgestellte Vorentwurf mit örtlichen Bauvorschriften wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 

 


Der Vorsitzende erteilt Herrn Winter vom Planungsbüro Thalen Consult das Wort. Dieser geht einführend auf den Ursprungsbebauungsplan Nr. 60 „Gleisdreieck“ ein, der im November 1996 rechtswirksam geworden sei und einen Geltungsbereich von 25 ha habe. Der nördliche Bereich sei relativ schnell bebaut worden. Im Jahr 2012 sei dann die 1. Änderung für einen Teilbereich rechtswirksam geworden. Auch dieses Baugebiet sei vollständig vermarktet, so dass es keine freien Bauplätze mehr gebe.

 

Nun habe die Stadt die restlichen Flächen des ursprünglichen Bebauungsplanes und weitere, westlich angrenzende Flächen erwerben können. Hierdurch sei eine neue Verkehrsführung erforderlich geworden, so dass eine 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgen solle. Formal handele es sich um eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes. Gegenstand dieses Bebauungsplanes sollen auch örtliche Bauvorschriften werden. Der Geltungsbereich habe eine Größe von 12,8 ha und umfasse ca. die Hälfte des Ursprungsbebauungsplanes. Es können, ausgehend von einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von ca. 700 qm, 120 Baugrundstücke entstehen. Dieses sei aber nicht abschließend.

 

Anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation erläutert Herr Winter die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Aufteilung verschiedener Bereiche baulicher Dichte und den dazugehörigen textlichen Festsetzungen.

 

Bezüglich der angrenzenden Bahnlinie führt er aus, dass diese im Ursprungsbebauungsplan nicht registriert worden sei. Dort gebe es zur Zeit 2 Zugpaare pro Stunde und einen Nachtzug (nach 22:00 Uhr). Im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens sei dann von einer doppelt so hohen Belastung ausgegangen worden. Aufgrund des Ergebnisses des schalltechnischen Gutachtens sei die Festsetzung von Lärmpegelbereichen erforderlich. Es werde empfohlen, Wohn- und Schlafräume möglichst zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu organisieren, da bei geöffneten Fenstern gerade in der Nacht ein ungestörter Schlaf nicht möglich sei. Soweit diese Räume zu den Bahngleisen hin organisiert werden, werden für diese Räume schallmindernde Maßnahmen vorgeschrieben. Diese würden für Bauherren aber nicht zu Mehrbelastungen führen, da die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EneV) bereits Maßnahmen vorsehen (Dreifachverglasung, schallgedämmte Lüftungssysteme), die sich schallmindernd auswirken.

 

Herr Wolken erkundigt sich, warum von einer Verdoppelung ausgegangen werde, obwohl kein Kreuzungsbahnhof vorhanden sei. Außerdem gebe es seines Erachtens keinen Nachtzug. Herr Winter erwidert, dass dieses jeweils vorsichtige Schätzungen zur Vorsorge seien.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Laut Fahrplan der Nordwest-Bahn verkehrt an Sonn- und Feiertagen ein Zug nach 22:00 Uhr).

 

Herr Winter stellt sodann die örtliche Bauvorschrift über lebende Einfriedungen vor. Danach sind tote Einfriedungen im Vorgartenbereich nur bis zu einer Höhe von 0,80 m zulässig. Lebende Einfriedungen (Hecken) seien nicht höhenbegrenzt.

 

Abschließend stellt Herr Winter die geplanten Bauabschnitte vor. Im Rahmen des 1. Bauabschnittes solle der Lückenschluss der Straße Dannhalmsburg erfolgen und im 2. Bauabschnitt die Normannenstraße bis zur Adolf-Ahlers-Straße durchgebaut werden.

 

Herr Wolken fragt, ob der Baustellenverkehr für den 1. Bauabschnitt dann nur über das alte Baugebiet erfolgen solle. Dieses bestätigt der Vorsitzende. Die folgenden Bauabschnitte könnten dann über die Adolf-Ahlers-Straße erfolgen.

 

Herr Rüstmann führt aus, dass die Bauabschnitte 1 und 2 gesetzt seien, während die folgenden nach der Grundstücksnachfrage realisiert werden sollen. Die Verwaltung bemühe sich um eine kleinere Parzellierung, da derzeit Grundstücksgröße von 550 bis 650 m² nachgefragt werden. Es bleibe dem Planer überlassen, dieses umzusetzen. Es gebe einzelne Fragestellungen, die noch in der Diskussion seien, beispielsweise, ob im Bereich des Bodendenkmals ein Kinderspielplatz angelegt werden könne oder ob eine zwingende 2-Geschossigkeit in Teilen des Planbereiches notwendig sei. Hier spiele die bestmögliche Vermarktungsfähigkeit der Baugrundstücke eine Rolle.

 

Auf die Frage von Herrn Wolken nach der Anzahl der Grundstücke im 1. Bauabschnitt erwidert Herr Rüstmann, dass dort 14 Grundstücke vorgesehen seien.

 

Herr Andersen erklärt, dass ihm die möglichen Bauhöhen bis zu 12 m suspekt seien. Diese halte er für zu hoch. Außerdem vermisse er Grünflächen und Kinderspielplätze. Er habe festgestellt, dass der Bolzplatz im Bereich Klein Grashaus sehr gut angenommen worden sei. Ein solcher solle hier auch mit vorgesehen werden.

 

Herr Größ erwidert, dass die Bauhöhe aus dem Ursprungsbebauungsplan übernommen worden sei und man damit eine Fortführung der dort vorgesehen verdichteten Bebauung beabsichtige.  In dem jetzigen Geltungsbereich sei ein Kinderspielplatz geplant. Derzeit bemühe man sich darum, am Bodendenkmal als zentralen Platz einen Kinderspielplatz einzuplanen. Dort seien aber in kurzer Entfernung 2 Spielplätze vorhanden. Hier sei man aber noch im Gespräch.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: