Sitzung: 03.09.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0736/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der Vorsitzende erteilt Herrn Winter vom
Planungsbüro Thalen Consult das Wort. Dieser geht einführend auf den
Ursprungsbebauungsplan Nr. 60 „Gleisdreieck“ ein, der im November 1996
rechtswirksam geworden sei und einen Geltungsbereich von 25 ha habe. Der
nördliche Bereich sei relativ schnell bebaut worden. Im Jahr 2012 sei dann die
1. Änderung für einen Teilbereich rechtswirksam geworden. Auch dieses Baugebiet
sei vollständig vermarktet, so dass es keine freien Bauplätze mehr gebe.
Nun habe die Stadt die restlichen
Flächen des ursprünglichen Bebauungsplanes und weitere, westlich angrenzende
Flächen erwerben können. Hierdurch sei eine neue Verkehrsführung erforderlich
geworden, so dass eine 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgen
solle. Formal handele es sich um eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes.
Gegenstand dieses Bebauungsplanes sollen auch örtliche Bauvorschriften werden.
Der Geltungsbereich habe eine Größe von 12,8 ha und umfasse ca. die Hälfte des
Ursprungsbebauungsplanes. Es können, ausgehend von einer durchschnittlichen
Grundstücksgröße von ca. 700 qm, 120 Baugrundstücke entstehen. Dieses sei aber
nicht abschließend.
Anhand der dieser Niederschrift
beigefügten Präsentation erläutert Herr Winter die Festsetzungen des
Bebauungsplanes hinsichtlich der Aufteilung verschiedener Bereiche baulicher
Dichte und den dazugehörigen textlichen Festsetzungen.
Bezüglich der angrenzenden Bahnlinie
führt er aus, dass diese im Ursprungsbebauungsplan nicht registriert
worden sei. Dort gebe es zur Zeit 2 Zugpaare pro Stunde und einen Nachtzug
(nach 22:00 Uhr). Im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens sei dann von
einer doppelt so hohen Belastung ausgegangen worden. Aufgrund des Ergebnisses
des schalltechnischen Gutachtens sei die Festsetzung von Lärmpegelbereichen
erforderlich. Es werde empfohlen, Wohn- und Schlafräume möglichst zur
lärmabgewandten Gebäudeseite zu organisieren, da bei geöffneten Fenstern gerade
in der Nacht ein ungestörter Schlaf nicht möglich sei. Soweit diese Räume zu
den Bahngleisen hin organisiert werden, werden für diese Räume schallmindernde
Maßnahmen vorgeschrieben. Diese würden für Bauherren aber nicht zu Mehrbelastungen
führen, da die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EneV) bereits
Maßnahmen vorsehen (Dreifachverglasung, schallgedämmte Lüftungssysteme), die
sich schallmindernd auswirken.
Herr Wolken erkundigt sich, warum von einer
Verdoppelung ausgegangen werde, obwohl kein Kreuzungsbahnhof vorhanden sei.
Außerdem gebe es seines Erachtens keinen Nachtzug. Herr Winter erwidert,
dass dieses jeweils vorsichtige Schätzungen zur Vorsorge seien.
Anmerkung der Verwaltung:
Laut Fahrplan der Nordwest-Bahn verkehrt
an Sonn- und Feiertagen ein Zug nach 22:00 Uhr).
Herr Winter stellt sodann die örtliche Bauvorschrift
über lebende Einfriedungen vor. Danach sind tote Einfriedungen im
Vorgartenbereich nur bis zu einer Höhe von 0,80 m zulässig. Lebende
Einfriedungen (Hecken) seien nicht höhenbegrenzt.
Abschließend stellt Herr Winter
die geplanten Bauabschnitte vor. Im Rahmen des 1. Bauabschnittes solle der
Lückenschluss der Straße Dannhalmsburg erfolgen und im 2. Bauabschnitt die
Normannenstraße bis zur Adolf-Ahlers-Straße durchgebaut werden.
Herr Wolken fragt, ob der Baustellenverkehr für den
1. Bauabschnitt dann nur über das alte Baugebiet erfolgen solle. Dieses
bestätigt der Vorsitzende. Die folgenden Bauabschnitte könnten dann über
die Adolf-Ahlers-Straße erfolgen.
Herr Rüstmann führt aus, dass die Bauabschnitte 1 und
2 gesetzt seien, während die folgenden nach der Grundstücksnachfrage realisiert
werden sollen. Die Verwaltung bemühe sich um eine kleinere Parzellierung, da
derzeit Grundstücksgröße von 550 bis 650 m² nachgefragt werden. Es bleibe dem
Planer überlassen, dieses umzusetzen. Es gebe einzelne Fragestellungen, die
noch in der Diskussion seien, beispielsweise, ob im Bereich des Bodendenkmals
ein Kinderspielplatz angelegt werden könne oder ob eine zwingende
2-Geschossigkeit in Teilen des Planbereiches notwendig sei. Hier spiele die
bestmögliche Vermarktungsfähigkeit der Baugrundstücke eine Rolle.
Auf die Frage von Herrn Wolken
nach der Anzahl der Grundstücke im 1. Bauabschnitt erwidert Herr Rüstmann,
dass dort 14 Grundstücke vorgesehen seien.
Herr Andersen erklärt, dass ihm die möglichen
Bauhöhen bis zu 12 m suspekt seien. Diese halte er für zu hoch. Außerdem
vermisse er Grünflächen und Kinderspielplätze. Er habe
festgestellt, dass der Bolzplatz im Bereich Klein Grashaus sehr gut angenommen
worden sei. Ein solcher solle hier auch mit vorgesehen werden.
Herr Größ erwidert, dass die Bauhöhe aus dem
Ursprungsbebauungsplan übernommen worden sei und man damit eine Fortführung der
dort vorgesehen verdichteten Bebauung beabsichtige. In dem jetzigen Geltungsbereich sei ein
Kinderspielplatz geplant. Derzeit bemühe man sich darum, am Bodendenkmal als
zentralen Platz einen Kinderspielplatz einzuplanen. Dort seien aber in kurzer
Entfernung 2 Spielplätze vorhanden. Hier sei man aber noch im Gespräch.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: