Sitzung: 03.09.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0737/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der vom Planungsbüro WMW GmbH & Co. KG
vorgestellte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 98 „Quartier Große
Burgstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird zur Kenntnis genommen. Die
Verwaltung wird gebeten, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
BauGB) durchzuführen. |
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Herr Weydringer führt anhand der dieser Niederschrift
beigefügten Präsentation ausführlich zum Planungsanlass und Inhalt des
angestrebten Bebauungsplanes aus.
Der Vorsitzende weist nach dem Vortrag darauf hin, dass
man mit dieser Planung dem Anliegerauftrag folge.
Herr Lange schlägt vor, zur Belebung der Großen
Burgstraße einen Einbahnstraßenverkehr zuzulassen. Dann würden die dortigen
Geschäfte eventuell besser frequentiert. Der Vorsitzende erwidert, dass
die Verkehrsführung mit dem Bebauungsplan nichts zu tun habe.
Herr Udo Albers erkundigt sich, was der Vorteil dieser
Bauleitplanung sei. Der Vorsitzende antwortet, dass dann das Wohnen in
der Erdgeschosslage zulässig sei.
Herr Udo Albers fragt, ob der jetzige Zustand ohne diese
Festsetzungen schlechter sei. Der Vorsitzende ergänzt, dass sich die
Frage stelle, warum man jetzt soviel regele, was vorher nicht geregelt gewesen
sei.
Herr Weydringer erwidert, dass der Teufel im Detail
liege. Die derzeit zulässige offene Bauweise im Bereich zur Kleinen Burgstraße
hin, lasse moderne Einfamilienhäuser zu. Dieses würde nicht zum vorhandenen
Stadtbild passen und einer Abstufung der Bebauung zur Prinzenallee zuwider laufen.
Frau Feldmann stellt fest, dass lt. Vortrag von Herrn
Weydringer das Ärztehaus an der Schloßstraße und das Cafè Maria für den „Lauf“
der Straßen wichtig seien. Sie erkundigt sich, ob langfristig dort
Wohnen im Erdgeschoss zulässig sei, wenn die jeweilige Nutzung aufgegeben
werden. Dieses verneint Herr Weydringer.
Sodann lässt der Vorsitzende über
die Beschlussempfehlung abstimmen.