Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Der vom Planungsbüro WMW GmbH & Co. KG vorgestellte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 98 „Quartier Große Burgstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 

 


Herr Weydringer führt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation ausführlich zum Planungsanlass und Inhalt des angestrebten Bebauungsplanes aus.

 

Der Vorsitzende weist nach dem Vortrag darauf hin, dass man mit dieser Planung dem Anliegerauftrag folge.

 

Herr Lange schlägt vor, zur Belebung der Großen Burgstraße einen Einbahnstraßenverkehr zuzulassen. Dann würden die dortigen Geschäfte eventuell besser frequentiert. Der Vorsitzende erwidert, dass die Verkehrsführung mit dem Bebauungsplan nichts zu tun habe.

 

Herr Udo Albers erkundigt sich, was der Vorteil dieser Bauleitplanung sei. Der Vorsitzende antwortet, dass dann das Wohnen in der Erdgeschosslage zulässig sei.

 

Herr Udo Albers fragt, ob der jetzige Zustand ohne diese Festsetzungen schlechter sei. Der Vorsitzende ergänzt, dass sich die Frage stelle, warum man jetzt soviel regele, was vorher nicht geregelt gewesen sei. 

 

Herr Weydringer erwidert, dass der Teufel im Detail liege. Die derzeit zulässige offene Bauweise im Bereich zur Kleinen Burgstraße hin, lasse moderne Einfamilienhäuser zu. Dieses würde nicht zum vorhandenen Stadtbild passen und einer Abstufung der Bebauung zur Prinzenallee zuwider laufen.

 

Frau Feldmann stellt fest, dass lt. Vortrag von Herrn Weydringer das Ärztehaus an der Schloßstraße und das Cafè Maria für den „Lauf“ der Straßen wichtig seien. Sie erkundigt sich, ob langfristig dort Wohnen im Erdgeschoss zulässig sei, wenn die jeweilige Nutzung aufgegeben werden. Dieses verneint Herr Weydringer.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.