Sitzung: 03.09.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0738/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach
vorgestellte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 99 „Südlicher Friesenweg“ mit
örtlichen Bauvorschriften wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird
gebeten, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. |
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Herr Korte erklärt einführend, dass die örtlichen
Bauvorschriften eins zu eins aus dem Bebauungsplan Nr. 60 – 2. Änderung und
Erweiterung – übernommen werden, so dass er dazu keine Ausführungen mehr
tätigen werde.
Anhand der dieser Niederschrift
beigefügten Präsentation zeigt er die Lage des 1,6 ha großen
Plangebietes auf. Dabei handele es sich um den ersten Entwicklungsschritt zur
Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „südlicher Friesenweg“ und
die konsequente Fortentwicklung des Flächennutzungsplanes 2009 der Stadt Jever.
Der Friesenweg werde bis zum Wendehammer
ausgebaut, der als Wendeanlage für Müllabfuhrfahrzeuge in dieser Größe erforderlich
sei. Die textlichen Festsetzungen erfolgen in Anlehnung an den Bebauungsplan 60
– 2. Änderung und Erweiterung – um eine Gleichartigkeit der Baugebiete zu
gewährleisten. Hier habe man aber zusätzliche eine Gebäudelängenbegrenzung
vorgesehen, um eine bessere Eingliederung der Neubauten in die vorhandene
Siedlungsstruktur zu gewährleisten.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: