Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach vorgestellte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 99 „Südlicher Friesenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 

 


Herr Korte erklärt einführend, dass die örtlichen Bauvorschriften eins zu eins aus dem Bebauungsplan Nr. 60 – 2. Änderung und Erweiterung – übernommen werden, so dass er dazu keine Ausführungen mehr tätigen werde.

 

Anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zeigt er die Lage des 1,6 ha großen Plangebietes auf. Dabei handele es sich um den ersten Entwicklungsschritt zur Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „südlicher Friesenweg“ und die konsequente Fortentwicklung des Flächennutzungsplanes 2009 der Stadt Jever.

 

Der Friesenweg werde bis zum Wendehammer ausgebaut, der als Wendeanlage für Müllabfuhrfahrzeuge in dieser Größe erforderlich sei. Die textlichen Festsetzungen erfolgen in Anlehnung an den Bebauungsplan 60 – 2. Änderung und Erweiterung – um eine Gleichartigkeit der Baugebiete zu gewährleisten. Hier habe man aber zusätzliche eine Gebäudelängenbegrenzung vorgesehen, um eine bessere Eingliederung der Neubauten in die vorhandene Siedlungsstruktur zu gewährleisten.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: