Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Jever ist grundsätzlich bereit, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel des Landes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung des geplanten Sanierungsgebietes IV aufzubringen.

 

 


Der Vorsitzende erläutert die Notwendigkeit dieser Beschlussempfehlung, weist aber darauf hin, dass diese vorbehaltlich von Einzelbeschlüssen für künftige Maßnahmen erfolge, die sich an der Finanzlage der Stadt orientieren werden.

 

Herr Lange erkundigt sich, warum in der Kosten- und Finanzierungsübersicht die Kosten für 3 bis 4 Umzüge enthalten seien. Der Vorsitzende erwidert, dass diese lediglich für den Eventualfall eingeplant worden seien.

 

Herr Lange fragt, ob die unter Punkt 5 der Kosten- und Finanzierungsübersicht genannten Baumaßnahmen durchgeführt werden. Der Vorsitzende erklärt, dass nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles Zuschüsse gewährt werden können.

 

Herr Lange führt aus, dass, wenn die Stadt Jever die Bereitschaft erklärt, jährlich 83.000,00 Euro im Rahmen der Sanierung aufwenden zu wollen, diese Mittel auch vorhanden sein müssen. Der städtische Haushalt sei seiner Ansicht nach so eng, dass diese Mittel nicht vorhanden seien. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Sanierungsmittel jährlich im Rahmen des jeweiligen finanziellen Spielraums in den Haushalt aufgenommen werden können.

 

Herr Hartl rekapituliert, dass es jetzt erst einmal darum gehe, in das Sanierungsprogramm aufgenommen zu werden. Dafür sei dieser Beschluss als formeller Akt erforderlich. Wenn die Stadt in das Sanierungsprogramm aufgenommen worden sei, werde man über die Vergabe der Sanierungsmittel im Einzelfall nach Haushaltslage entscheiden.

 

Herr Rüstmann bestätigt dieses. Man könne die vorgeschlagenen Maßnahmen über den Verkauf von Grundvermögen in dem neuen Baugebiet Gleisdreieck finanzieren. Hier müsse man von Jahr zu Jahr sehen, was möglich sei.

 

Herr Wolken führt aus, dass es sich bei diesem Beschluss um ein Stück Papier handele, aus dem keine Ansprüche hergeleitet werden können. Man wisse derzeit nicht, ob die Stadt Jever in das Förderprogramm aufgenommen werde.

 

Herr Udo Albers erläutert die Gründe der SWG-Fraktion gegen das Sanierungsgebiet. Seiner Fraktion gehe es darum, den Haushalt auf weite Sicht gesehen auszugleichen. Bei der angestrebten Sanierungsmaßnahme handele es sich um ein Luftschloss, da andere wichtige Dinge seit Jahren aufgeschoben würden.

 

Herr Hartl weist darauf hin, dass solche Diskussionen bei den Sanierungsgebieten I bis III nicht geführt worden seien. Es gehe jetzt erst einmal darum, in das Sanierungsprogramm aufgenommen zu werden.

 

Herr Udo Albers erwidert, dass der Kämmerer mitgeteilt habe, dass die Sanierungsmaßnahme aus den Erlösen aus Grundstücksverkäufen finanziert werden könnte. Er erinnert daran, dass die Stadt Jever in der Vergangenheit die Kläranlage und einige Häuser verkauft habe. Die Stadt Jever arbeite sich insofern nach unten.

 

Frau Vredenborg weist darauf hin, dass sie nicht wisse, wo das Stadtmarketing und die Touristiker tätig werden sollen, wenn man nicht in die Innen- bzw. Altstadt investiere.

 

Udo Albers erklärt, dass aufgrund fehlender finanzieller Mittel die Straße zur Erschließung der großen noch freien Gewerbefläche im Gewerbegebiet Am Hillernsen Hamm/Am Bullhamm nicht gebaut und damit keine attraktiven Gewerbegrundstücke angeboten werden können. Für ihn habe die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben Priorität.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: