Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der beitragsfähige Aufwand für folgenden selbständig nutzbaren Abschnitt

der straßenbaulichen Maßnahme „Hohnholzstraße / Kniphauser Weg – von der Anton-Günther-Straße bis zum Rüstringer Weg“ gesondert ermittelt:

 

Hohnholzstraße / Kniphauser Weg – von der Anton-Günther-Straße

  bis zum Rüstringer Weg

 

 


Ohne Diskussion beschließt der Ausschuss einstimmig: