Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen gemäß § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der Straßenausbaubeitrag im Abschnitt „Hohnholzstraße / Kniphauser Weg von der Anton-Günther-Straße bis zum Rüstringer Weg “ für folgende Teileinrichtung selbständig erhoben:

 

• Erneuerung, bzw. Verbesserung der Oberflächenentwässerung

 

 


Ohne Diskussion beschließt der Ausschuss einstimmig: