Sitzung: 06.10.2014 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0657/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Gemäß § 8
Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen gemäß § 6
des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“
wird der Straßenausbaubeitrag im Abschnitt „Hohnholzstraße / Kniphauser Weg
von der Anton-Günther-Straße bis zum Rüstringer Weg “ für folgende
Teileinrichtung selbständig erhoben: • Erneuerung, bzw.
Verbesserung der Oberflächenentwässerung |
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Ohne Diskussion beschließt der Ausschuss
einstimmig: