Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Gemäß § 8 Nr. 9 der Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 01.10.1998 wird der Straßenausbaubeitrag für folgende Teileinrichtung am Straßenzug „Sophienstraße (Abschnitt Lindenallee bis zur Einmündung Anton-Günther-Straße)“ selbständig erhoben:

 

·         Erneuerung der Beleuchtungseinrichtung der öffentlichen Einrichtung „Sophienstraße (Abschnitt Lindenallee bis zur Einmündung Anton-Günther-Straße)“ .

 

 


Ohne Diskussion beschließt der Ausschuss einstimmig: