Sitzung: 06.10.2014 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0758/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der Entwurf des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2014
wird als Satzung beschlossen. Dabei ist der Entwurf, um die beschriebenen
Einzahlungen und Auszahlungen für den Sonnenschutz in den Grundschulen zu
ergänzen. |
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Herr Rüstmann führt zunächst aus, dass er den
Vorbericht dahingehend korrigieren müsse, es handele sich selbstverständlich um
den 2. und nicht um den 1. Nachtrag. Der 1. Nachtrag war kurzfristig nötig
geworden, wegen der Erweiterung des Baugebietes „Normannenviertel“, dieser 2.
Nachtrag setze nun die Beschlüsse und aktuellen Veränderungen um.
Im 2. Nachtrag sei ein Anstieg bei der
Gewerbesteuer um 100.000,00 € zu verzeichnen. Dieser bleibe jedoch hinter den
Steigerungen der Nachbarkommunen bei der Gewerbesteuer zurück. Dies verhindere
eine „schwarze Null“ ebenso, wie das hohe Maß an durchgeführten
Bauunterhaltungsmaßnahmen. Darüber hinaus seien hohe Abschreibungen im Haushalt
aufzubringen, die aber belegten, dass Jever über einiges Vermögen verfüge.
Mit
dem 2. Nachtragshaushaltsplan reduziere sich das Defizit im ordentlichen
Ergebnishaushalt um 180.100 € auf 1.108.800 €. Das außerordentliche Ergebnis
verschlechtere sich um 131.700 € auf 43.800 €. Die Gesamtverbesserung des
Ergebnishaushaltes betrage somit 48.400 €.
Der
Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes reduziere sich um 356.200 €
auf 26.082.100 €, die Auszahlungen erhöhen sich um 151.600 € auf 26.596.000 €.
Dies entspreche einer Verbesserung des Finanzierungssaldos um 204.600 €.
Der
vorliegende 1. Entwurf müsse im investiven Bereich des Finanzhaushaltes um die
Auszahlungen für den Sonnenschutz in der Grundschule Harlinger Weg und der
Paul-Sillus-Schule von 15.000 € bzw. 30.000 € ergänzt werden.
Um
diese Summen sei dann ebenfalls die Darlehensaufnahme und damit die Einzahlung
für Finanzierungstätigkeit zu erhöhen.
Für
weitergehende Erläuterungen wird auf den Vorbericht bzw. die Aufstellungen über
Investitionsmaßnahmen zu den einzelnen Teilhaushalten verwiesen.
Frau
Bunjes erklärt, dass sie, obwohl in ihrer Fraktion noch nicht über
den Nachtrag beraten worden sei, dem Entwurf zustimmen werde. Sie hebt positiv
hervor, dass Jever nicht in dem Maße wie andere Kommunen einen Sanierungsstau
vor sich herschiebe, sondern stetig investiere.
Herr
Sender erkundigt sich, nach der eingeplanten
Verpflichtungsermächtigung. Er halte es für besser, diese im Rahmen des
Haushaltes für 2015 zu beschließen. Herr Rüstmann erwidert, dass die VE
Voraussetzung für den Ankauf der Flächen zur Realisierung der Erweiterung des
Baugebietes Normannenviertel sei. Er habe bei den Vertragsverhandlungen erreicht,
dass die Zahlung erst in 2015 fällig werde, was lediglich die Veranschlagung
einer VE erfordere, da keine Liquidität in 2014 abfließe.
Herr
Zillmer ergänzt, dass Verpflichtungsermächtigungen ein gängiges,
mögliches und legales Mittel seien. Wenn man zum jetzigen Zeitpunkt den
Haushalt 2015 beschließe, zu dem noch keine ausreichenden Eckwerte für 2015
vorlägen, müsse man bereits im Januar einen Nachtrag verabschieden.
Nach kurzer weiterer Diskussion lässt die Vorsitzende über den Tagesordnungspunkt abstimmen.