Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Entwurf des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2014 wird als Satzung beschlossen. Dabei ist der Entwurf, um die beschriebenen Einzahlungen und Auszahlungen für den Sonnenschutz in den Grundschulen zu ergänzen.

 

 


Herr Rüstmann führt zunächst aus, dass er den Vorbericht dahingehend korrigieren müsse, es handele sich selbstverständlich um den 2. und nicht um den 1. Nachtrag. Der 1. Nachtrag war kurzfristig nötig geworden, wegen der Erweiterung des Baugebietes „Normannenviertel“, dieser 2. Nachtrag setze nun die Beschlüsse und aktuellen Veränderungen um.

 

Im 2. Nachtrag sei ein Anstieg bei der Gewerbesteuer um 100.000,00 € zu verzeichnen. Dieser bleibe jedoch hinter den Steigerungen der Nachbarkommunen bei der Gewerbesteuer zurück. Dies verhindere eine „schwarze Null“ ebenso, wie das hohe Maß an durchgeführten Bauunterhaltungsmaßnahmen. Darüber hinaus seien hohe Abschreibungen im Haushalt aufzubringen, die aber belegten, dass Jever über einiges Vermögen verfüge.

 

Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan reduziere sich das Defizit im ordentlichen Ergebnishaushalt um 180.100 € auf 1.108.800 €. Das außerordentliche Ergebnis verschlechtere sich um 131.700 € auf 43.800 €. Die Gesamtverbesserung des Ergebnishaushaltes betrage somit 48.400 €.

 

Der Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes reduziere sich um 356.200 € auf 26.082.100 €, die Auszahlungen erhöhen sich um 151.600 € auf 26.596.000 €. Dies entspreche einer Verbesserung des Finanzierungssaldos um 204.600 €.

 

Der vorliegende 1. Entwurf müsse im investiven Bereich des Finanzhaushaltes um die Auszahlungen für den Sonnenschutz in der Grundschule Harlinger Weg und der Paul-Sillus-Schule von 15.000 € bzw. 30.000 € ergänzt werden.

 

Um diese Summen sei dann ebenfalls die Darlehensaufnahme und damit die Einzahlung für Finanzierungstätigkeit zu erhöhen.

 

Für weitergehende Erläuterungen wird auf den Vorbericht bzw. die Aufstellungen über Investitionsmaßnahmen zu den einzelnen Teilhaushalten verwiesen.

 

Frau Bunjes erklärt, dass sie, obwohl in ihrer Fraktion noch nicht über den Nachtrag beraten worden sei, dem Entwurf zustimmen werde. Sie hebt positiv hervor, dass Jever nicht in dem Maße wie andere Kommunen einen Sanierungsstau vor sich herschiebe, sondern stetig investiere.

 

Herr Sender erkundigt sich, nach der eingeplanten Verpflichtungsermächtigung. Er halte es für besser, diese im Rahmen des Haushaltes für 2015 zu beschließen. Herr Rüstmann erwidert, dass die VE Voraussetzung für den Ankauf der Flächen zur Realisierung der Erweiterung des Baugebietes Normannenviertel sei. Er habe bei den Vertragsverhandlungen erreicht, dass die Zahlung erst in 2015 fällig werde, was lediglich die Veranschlagung einer VE erfordere, da keine Liquidität in 2014 abfließe.

 

Herr Zillmer ergänzt, dass Verpflichtungsermächtigungen ein gängiges, mögliches und legales Mittel seien. Wenn man zum jetzigen Zeitpunkt den Haushalt 2015 beschließe, zu dem noch keine ausreichenden Eckwerte für 2015 vorlägen, müsse man bereits im Januar einen Nachtrag verabschieden.

Nach kurzer weiterer Diskussion lässt die Vorsitzende über den Tagesordnungspunkt abstimmen.