Sitzung: 23.10.2014 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0711/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Gemäß § 8 Nr. 9 der Satzung der Stadt Jever über die
Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes
für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 01.10.1998
wird der Straßenausbaubeitrag für folgende Teileinrichtung am Straßenzug
„Sophienstraße (Abschnitt Lindenallee bis zur Einmündung
Anton-Günther-Straße)“ selbständig erhoben: ·
Erneuerung
der Beleuchtungseinrichtung der öffentlichen Einrichtung „Sophienstraße
(Abschnitt Lindenallee bis zur Einmündung Anton-Günther-Straße)“ . |
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Die Vorsitzende lässt über den Tagesordnungspunkt
abstimmen: