Sitzung: 23.10.2014 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 7, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0751/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Die Stadt Jever beteiligt sich im Rahmen ihrer
finanziellen Möglichkeiten am Wirtschaftsförderungsprogramm des Landkreises
ProFil. |
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Frau Zielke erklärt,
dass ihre Fraktion dem TOP so zustimmen könne, bittet aber um Prüfung, ob
es möglich sei, zur nächsten Fachausschusssitzung einen Mitarbeiter des
Landkreises zu laden, um die Förderrichtlinien zu erläutern und über das
Programm zu informieren.
Herr Janßen
erklärt, dass er schon zum Nachtrag ausgeführt habe, dass die Stadt für höhere
Gewerbesteuereinnahmen etwas tun müsse. Mit diesem Programm schaffe man neue
Anreize, da die EU-Mittel weggefallen seien. Man müsse nun selbst - zusammen mit dem Landkreis
- etwas auf die Beine stellen. Für seine Fraktion sei es wichtig, dass es auch
einen Bonus gebe könne, zur Beseitigung der Leerstände in den Fußgängerzonen.
Weiterhin knüpfe man als SPD-Fraktion Bedingungen an die Vergabe der Mittel,
die Betriebe müssten eine Tariftreueerklärung abgeben und den Mindestlohn
zahlen.
Herr Schönbohm
führt aus, dass die Einstellung seiner Fraktion zum bisherigen
Wirtschaftsförderungsprogramm hinlänglich bekannte sei. Das Argument, das immer
wieder angebracht wurde, die EU-Mittel müssten in der Region bleiben, sei nun
hinfällig, da sich die EU aus der Förderung verabschiedet habe. Der Landkreis
habe nun eine Fortsetzung des bisherigen
Programmes beschlossen, nur dass die Finanzierung eine andere sei. Der
Landkreis trage 50%, die Kommunen die übrigen 50%. Da die Kommunen aber über
die Kreisumlage den Landkreis finanzierten, zahle man am Ende im Prinzip 100%
der Förderung. Gefördert würden zukünftig nur noch Investitionen in das Kapital
der Firma, die zur Zunahme von mindestens 1 Arbeitsplatz führten, Ausnahme
hierzu bildeten die Firmenübernahmen. In der Vergangenheit habe man immer
wieder feststellen müssen, dass die Richtlinien geschickt umgangen würden und
dass es dadurch zu einem erheblichen Mitnahmeeffekt komme, der nicht im Sinne
der Förderung sei. Es gebe keinerlei Auskünfte zu den Effekten dieser
Förderung, z.B. in Form von Aufstellungen, wie viele neue Arbeitsplätze
geschaffen wurden, oder ob höhere Gewerbesteuereinnahmen erzielt wurden. Auch
zukünftig sei hier keine Kontrolle vorgesehen. Auf der anderen Seite würde eine
Senkung der Kreisumlage um nur 0,5% die Stadt in die Lage versetzen, eine
eigene Förderung zu finanzieren. Die letzte Frage sei, ob sich Kommunen, die
Entschuldungshilfe des Landes erhalten hätten, überhaupt an diesem Programm
teilnehmen könnten.
Herr Rüstmann erwidert,
dass er als Wirtschaftsförderer die politische Meinung der SWG respektiere. Er
müsse aber der Aussage, die Richtlinien seien in einzelnen Fällen geschickt
umgangen worden, widersprechen. Die Vergabe von Fördermitteln sei durch den
Landkreis genauestens geprüft worden. Man werde dem Verfahren nicht gerecht, wenn
man diese Meinung kund tue. Die Arbeit des Landkreises verdiene hier eine
andere Einschätzung.
Herr Schönbohm ergänzt
seine Ausführungen dahingehend, dass er nicht habe zum Ausdruck bringen wollen,
dass hier etwas Illegales geschehe. Es sei schon alles im Rahmen der Richtlinie
geschehen, aber nicht im Sinne der eigentlichen Wirtschaftsförderung.
Die Vorsitzende beendet die Diskussion und lässt über diesen Tagesordnungspunkt abstimmen.