Sitzung: 23.10.2014 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0656/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Gemäß § 1
Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen
nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche
Maßnahmen“ wird der beitragsfähige Aufwand für folgenden selbständig
nutzbaren Abschnitt der straßenbaulichen Maßnahme
„Hohnholzstraße / Kniphauser Weg – von der Anton-Günther-Straße bis zum
Rüstringer Weg“ gesondert ermittelt: • Hohnholzstraße / Kniphauser Weg –
von der Anton-Günther-Straße bis zum Rüstringer Weg |
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Ohne Diskussion beschließt der Rat der
Stadt Jever: