Sitzung: 23.10.2014 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0657/2011-2016
Beschlussvorschlag:
|
Gemäß § 8
Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen gemäß § 6
des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“
wird der Straßenausbaubeitrag im Abschnitt „Hohnholzstraße / Kniphauser Weg
von der Anton-Günther-Straße bis zum Rüstringer Weg “ für folgende
Teileinrichtung selbständig erhoben: • Erneuerung, bzw.
Verbesserung der Oberflächenentwässerung |
|
Die
Vorsitzende lässt über
den Tagesordnungspunkt abstimmen: