Herr Albers führt aus, dass es im Sophienstift mehrere Fehlalarme gegeben habe. Er erkundigt sich, ob diese in Rechnung gestellt werden und ob die Verwaltung sich informiere, welche Ursachen Fehlalarmierungen haben. Sonst könne die Motivation der Feuerwehrleute evtl. nachlassen.

 

Herr Mühlena erwidert, dass Fehlalarme grundsätzlich in Rechnung gestellt werden, soweit der Verursacher bekannt sei. Es werde auch nachgeforscht, was die Ursache für einen Fehlalarm sei, um künftige Fehlalarme zu vermeiden. Beim Sophienstift seien die Fehlalarme durch die Bewohner verursacht worden.