Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge und die nachträglichen Änderungen der Seite 5 zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 60 „Gleisdreieck" – 2. Änderung und Erweiterung - mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung und Umweltbericht (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Erhorn und Herrn Bottenbruch vom Planungsbüro Thalen Consult. Er weist darauf hin, dass die Seite 5 der erarbeiteten Abwägungsvorschläge auszutauschen sei. Diese liege den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor und werde dieser Niederschrift beigefügt. Aufgrunddessen müsse der Beschlussvorschlag geändert werden.

 

Herr Bottenbruch entschuldigt sich einführend für das Versehen, das zur Änderung der Seite 5 geführt habe und geht dann anhand der beigefügten Präsentation auf die Stellungnahmen der privaten Einwender ein. Er zeigt dabei die alte und die neue Straßenführung auf. Die neue Straßenführung tangiere das Grundstück eines Einwenders nicht, da dazwischen der Radweg „Alte Tidebahn“ liege. Der Grund für die neue Straßenführung sei eine bessere Grundstücksausnutzung im südlichen Bereich des Plangebietes. Mit Erschließungskosten sei nicht zu rechnen, da die Parzelle der „Alten Tidebahn“ zwischen der Straße und dem Grundstück des Einwenders liege.

Bezogen auf die Stellungnahme eines 2. Einwenders zeigt Herr Bottenbruch die Festsetzungen zur Dichte der Bebauung auf und stellt auch die Änderung der Nutzungsschablonen im Vergleich zum Vorentwurf vor. Danach habe man für die Grundstücke an der Normannenstraße das Ziel der zwingenden Zweigeschossigkeit aufgegeben und senke dort die Firsthöhe von 12,00 m auf 9,00 m und die Traufhöhe von 7,00 m auf 5,50 m. Anschließend geht Herr Bottenbruch auf die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange ein.

 

Der Vorsitzende bittet nach Abschluss des Vortrages die Ausschussmitglieder darum, bei ihren Fragen die Seitenzahl der Abwägungsvorschläge zu benennen.

 

Herr Hartl nimmt Bezug auf die Seite 13 der Abwägungsvorschläge hinsichtlich der Stellungnahme der Bahn und fragt, von welcher Zugfrequenz bei dem lärmtechnischen Gutachten ausgegangen worden sei. Evtl. sei es denkbar, dass die Fa. Enercon über den Jade-Weser-Port beliefert werde. Herr Bottenbruch erwidert, dass im Gutachten  vom jetzigen Bestand ausgegangen worden sei. Darin sei aber zudem mit einem Prognosehorizont von 15 Jahren auf möglichen Nachtverkehr und einer Verdoppelung der Zugfrequenz gearbeitet worden. Der Bebauungsplan berücksichtige dieses bezüglich erforderlicher Schallschutzmaßnahmen. Ein regelmäßiger Güterzugverkehr betreffe eher die Bahnlinie Wilhelmshaven Oldenburg und werde hier nicht gesehen.

 

Herr Udo Albers erkundigt sich im Rahmen dieses Themas, ob an der vorhandenen Bahnlinie Räume für eine Elektrifizierung bei einer Nachrüstung vorhanden seien. Er fragt außerdem, ob man, wenn der Zugverkehr wider Erwarten im Stundentakt erfolge, in der Lage sei, schalltechnisch nachzurüsten. Herr Bottenbruch erklärt, dass der tatsächliche Bedarf an der Trasse nicht geprüft worden sei. Das Bahngrundstück scheine genügend groß zu sein, um dort eine Elektrifizierung zu gewährleisten. Es sei aber nicht bekannt, was die Bahn dort künftig vor habe. Sie habe dieses im Rahmen ihrer Stellungnahme nicht mitgeteilt. Herr Wolken weist darauf hin, dass der einzige Kreuzungsbahnhof in Schortens sei, so dass eine Erhöhung der Zugfrequenz kaum möglich sei.

 

Herr Udo Albers fragt, ob der vorgesehene Wendehammer eine ausreichende Größe für die Landung eines Rettungshubschraubers habe. Herr Rüstmann antwortet, dass für die Landung eines Rettungshubschraubers genügend Platz im Bereich des Bodendenkmals vorhanden sei.

 

Herr Udo Albers weist darauf hin, dass keine kombinierten Fuß- und Radwege gebaut werden sollen, da laut gesetzlicher Vorgaben keine Notwendigkeit mehr für Radwege bestehe. Dieses sei bei der Erschließungsplanung zu berücksichtigen.

 

Frau Feldmann erkundigt sich unter Bezug auf die Stellungnahme auf Seite 8 nach den angeblich fehlenden öffentlichen Parkplätzen. Herr Bottenbruch erklärt dazu, dass diese Problematik im Rahmen der Bauleitplanung nicht zu regeln sei. Nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften seien für jedes Haus mit einer Wohnung 2 Stellplätze auf dem Grundstück zu schaffen. Wenn alles zugeparkt werde, sei dieses ein verkehrsrechtliches Problem. Außerdem werden in der Erschließungsplanung Parknischen entlang der Straßen vorgesehen.

 

Nachdem keine weiteren Fragen aus der Mitte des Ausschusses vorliegen, unterbricht der Vorsitzende die Sitzung, um den Einwohnern Gelegenheit zu Fragen an den Planer zu geben. Davon wird von den beiden Einwendern Gebrauch gemacht. Herr Bottenbruch beantwortet die Fragen. Danach eröffnet der Vorsitzende die Sitzung wieder.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: