Sitzung: 05.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0770/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt
Frau Erhorn und Herrn Bottenbruch vom Planungsbüro Thalen Consult. Er
weist darauf hin, dass die Seite 5 der erarbeiteten Abwägungsvorschläge
auszutauschen sei. Diese liege den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor
und werde dieser Niederschrift beigefügt. Aufgrunddessen müsse der
Beschlussvorschlag geändert werden.
Herr Bottenbruch entschuldigt sich einführend für das
Versehen, das zur Änderung der Seite 5 geführt habe und geht dann anhand der
beigefügten Präsentation auf die Stellungnahmen der privaten Einwender ein. Er
zeigt dabei die alte und die neue Straßenführung auf. Die neue Straßenführung
tangiere das Grundstück eines Einwenders nicht, da dazwischen der Radweg „Alte
Tidebahn“ liege. Der Grund für die neue Straßenführung sei eine bessere
Grundstücksausnutzung im südlichen Bereich des Plangebietes. Mit Erschließungskosten
sei nicht zu rechnen, da die Parzelle der „Alten Tidebahn“ zwischen der Straße
und dem Grundstück des Einwenders liege.
Bezogen auf die Stellungnahme eines 2.
Einwenders zeigt Herr Bottenbruch die Festsetzungen zur Dichte der
Bebauung auf und stellt auch die Änderung der Nutzungsschablonen im Vergleich
zum Vorentwurf vor. Danach habe man für die Grundstücke an der Normannenstraße
das Ziel der zwingenden Zweigeschossigkeit aufgegeben und senke dort die
Firsthöhe von 12,00 m auf 9,00 m und die Traufhöhe von 7,00 m auf 5,50 m.
Anschließend geht Herr Bottenbruch auf die Stellungnahme der Träger
öffentlicher Belange ein.
Der Vorsitzende bittet nach Abschluss des Vortrages die
Ausschussmitglieder darum, bei ihren Fragen die Seitenzahl der Abwägungsvorschläge
zu benennen.
Herr Hartl nimmt Bezug auf die Seite 13 der
Abwägungsvorschläge hinsichtlich der Stellungnahme der Bahn und fragt, von
welcher Zugfrequenz bei dem lärmtechnischen Gutachten ausgegangen worden sei.
Evtl. sei es denkbar, dass die Fa. Enercon über den Jade-Weser-Port beliefert
werde. Herr Bottenbruch erwidert, dass im Gutachten vom jetzigen Bestand ausgegangen worden sei.
Darin sei aber zudem mit einem Prognosehorizont von 15 Jahren auf möglichen
Nachtverkehr und einer Verdoppelung der Zugfrequenz gearbeitet worden. Der
Bebauungsplan berücksichtige dieses bezüglich erforderlicher
Schallschutzmaßnahmen. Ein regelmäßiger Güterzugverkehr betreffe eher die
Bahnlinie Wilhelmshaven Oldenburg und werde hier nicht gesehen.
Herr Udo Albers erkundigt sich im Rahmen dieses Themas,
ob an der vorhandenen Bahnlinie Räume für eine Elektrifizierung bei einer
Nachrüstung vorhanden seien. Er fragt außerdem, ob man, wenn der
Zugverkehr wider Erwarten im Stundentakt erfolge, in der Lage sei,
schalltechnisch nachzurüsten. Herr Bottenbruch erklärt, dass der
tatsächliche Bedarf an der Trasse nicht geprüft worden sei. Das Bahngrundstück
scheine genügend groß zu sein, um dort eine Elektrifizierung zu gewährleisten.
Es sei aber nicht bekannt, was die Bahn dort künftig vor habe. Sie habe dieses
im Rahmen ihrer Stellungnahme nicht mitgeteilt. Herr Wolken weist darauf
hin, dass der einzige Kreuzungsbahnhof in Schortens sei, so dass eine Erhöhung
der Zugfrequenz kaum möglich sei.
Herr Udo Albers fragt, ob der vorgesehene Wendehammer
eine ausreichende Größe für die Landung eines Rettungshubschraubers habe. Herr
Rüstmann antwortet, dass für die Landung eines Rettungshubschraubers
genügend Platz im Bereich des Bodendenkmals vorhanden sei.
Herr Udo Albers weist darauf hin, dass keine
kombinierten Fuß- und Radwege gebaut werden sollen, da laut gesetzlicher
Vorgaben keine Notwendigkeit mehr für Radwege bestehe. Dieses sei bei der
Erschließungsplanung zu berücksichtigen.
Frau Feldmann erkundigt sich unter Bezug auf die Stellungnahme
auf Seite 8 nach den angeblich fehlenden öffentlichen Parkplätzen. Herr
Bottenbruch erklärt dazu, dass diese Problematik im Rahmen der
Bauleitplanung nicht zu regeln sei. Nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften
seien für jedes Haus mit einer Wohnung 2 Stellplätze auf dem Grundstück zu
schaffen. Wenn alles zugeparkt werde, sei dieses ein verkehrsrechtliches
Problem. Außerdem werden in der Erschließungsplanung Parknischen entlang der
Straßen vorgesehen.
Nachdem keine weiteren Fragen aus der
Mitte des Ausschusses vorliegen, unterbricht der Vorsitzende die
Sitzung, um den Einwohnern Gelegenheit zu Fragen an den Planer zu geben. Davon
wird von den beiden Einwendern Gebrauch gemacht. Herr Bottenbruch
beantwortet die Fragen. Danach eröffnet der Vorsitzende die Sitzung
wieder.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: