Sitzung: 05.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0771/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Herr Weydringer führt aus, dass es im frühzeitigen
Beteiligungsverfahren nur einen Einwender gegeben habe. Dieses führe er
darauf zurück, dass das Bauleitplanverfahren von den Anwohnern selbst
angeschoben worden sei und daher die Akzeptanz sehr groß sei. Anhand der dieser
Niederschrift beigefügten Präsentation stellt Herr Weydringer die
Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge vor.
Frau Feldmann fragt, ob es möglich sei, eine Lohne
zwischen der Großen Burgstraße und der Kleinen Burgstraße als Durchgang
vorzusehen. Herr Weydringer erwidert, dass er dafür keine
Möglichkeit sehe, da die Flächen sich alle im Privatbesitz befinden. Zudem sehe
er aus städtebaulicher Sicht keine Notwendigkeit für einen solchen
Durchgang.
Frau Feldmann erkundigt sich, wie man sich die
Stellflächen im dortigen Quartier vorstelle und ob man evtl. die Stellflächen der
Tiefgarage im Altstadt-Quartier zum Ausgleich fehlender Stellflächen in diesem
Quartier vermieten könne. Herr Rüstmann erwidert, dass dieses nicht
möglich sei, da die Stellflächen in der Tiefgarage des Altstadt-Quartiers als
Ersatz für fehlende Stellplätze auf dem Kirchplatz gebaut und mit
Sanierungsmittel gefördert worden seien.
Frau Feldmann fragt nach, wo künftige Bewohner mit
ihren Autos bleiben sollen. Herr Weydringer antwortet, dass der Landkreis
dieses Problem auch gesehen habe. Man müsse aber berücksichtigen, dass für die
jetzige gewerbliche Nutzung auch Parkplätze nachgewiesen werden mussten. Bei
der Umstrukturierung von gewerblicher Nutzung in Wohnnutzung entstehe kein
erhöhter Bedarf. Der Vorsitzende merkt dazu an, dass man die historische
Enge nicht auflösen könne, aber auch nicht verschlimmere.