Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 99 „Quartier Große Burgstraße" mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung  (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 


Herr Weydringer führt aus, dass es im frühzeitigen Beteiligungsverfahren nur einen Einwender gegeben habe. Dieses führe er darauf zurück, dass das Bauleitplanverfahren von den Anwohnern selbst angeschoben worden sei und daher die Akzeptanz sehr groß sei. Anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation stellt Herr Weydringer die Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge vor.

 

Frau Feldmann fragt, ob es möglich sei, eine Lohne zwischen der Großen Burgstraße und der Kleinen Burgstraße als Durchgang vorzusehen. Herr Weydringer erwidert, dass er dafür keine Möglichkeit sehe, da die Flächen sich alle im Privatbesitz befinden. Zudem sehe er aus städtebaulicher Sicht keine Notwendigkeit für einen solchen Durchgang.

 

Frau Feldmann erkundigt sich, wie man sich die Stellflächen im dortigen Quartier vorstelle und ob man evtl. die Stellflächen der Tiefgarage im Altstadt-Quartier zum Ausgleich fehlender Stellflächen in diesem Quartier vermieten könne. Herr Rüstmann erwidert, dass dieses nicht möglich sei, da die Stellflächen in der Tiefgarage des Altstadt-Quartiers als Ersatz für fehlende Stellplätze auf dem Kirchplatz gebaut und mit Sanierungsmittel gefördert worden seien.

 

Frau Feldmann fragt nach, wo künftige Bewohner mit ihren Autos bleiben sollen. Herr Weydringer antwortet, dass der Landkreis dieses Problem auch gesehen habe. Man müsse aber berücksichtigen, dass für die jetzige gewerbliche Nutzung auch Parkplätze nachgewiesen werden mussten. Bei der Umstrukturierung von gewerblicher Nutzung in Wohnnutzung entstehe kein erhöhter Bedarf. Der Vorsitzende merkt dazu an, dass man die historische Enge nicht auflösen könne, aber auch nicht verschlimmere.