Am Sportplatz Schützenhof erläutert Herr Rüstmann die Nutzung des Platzes. Sowohl der Landkreis für den Schulsport wie auch der FSV seien hier aktiv. Vertraglich sei der Landkreis für die Leichtathletikanlage zuständig, die Stadt für das mittlere Spielfeld. Das gesamte Gelände gehöre mit Ausnahme des Sanitärgebäudes am Eingang der Stadt.

Sofern der Umzug des FSV vollzogen werde, biete sich hier an, den Sportplatz in ein Wohngebiet umzuwandeln. Allerdings sehe er diesen Umzug mit der 1/3-Regelung (FSV, LK, Stadt) skeptisch. Es gebe bisher nur Absichtserklärungen.

Der Vertrag mit der Firma, die für den Funkturm auf dem Platz zuständig sei, sei fristgerecht zu 2015 gekündigt worden.

Ungeklärt sei, wie später der Schulsport organisiert werde. Hier bestehe Klärungsbedarf mit dem Landkreis.

Die Verwertung des Sportplatzes als Wohngebiet würde einen Erlös von ca. 400.000 € erbringen.

 

Der Ausschuss besichtigt die Erweiterung der Straße Dannhalmsburg im Baugebiet Gleisdreieck. Herr Rüstmann umreißt die zukünftige Ausweitung des Baugebietes durch den Bebauungsplan Nr. 60.2. Zu den in der Ferne sichtbaren Abfall- und Trümmerresten der ehemaligen Flakstellung erläutert Herr Schaus die vorgesehene Beseitigung.

 

Beim Sportplatz Jahnstraße erklärt Herr Rüstmann den möglichen Umbau der Sportanlage. Eigentümer des Areals sei der Landkreis. Nach der Erstellung des Kunstrasenplatzes und der neuen Umzäunung sei die Sanierung des Sanitärgebäudes vordringlich. Der FSV wünsche sich hier ein neues Vereinsheim, Verhandlungen werden geführt.

Zur Nutzung des übrigen Sportgeländes erläutert Herr Rüstmann, dass dort die für wettkampfgerechte Leichtathletikanlagen vorgegebenen Flächen und Radien nicht ausreichend seien. Der dortige Platz sei aufgrund von Staunässe und Maulwürfshügeln sehr eingeschränkt nutzbar.