Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

  1. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 99 „Südlicher Friesenweg" mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung und Umweltbericht (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Korte vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach und erteilt diesem das Wort. Anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation erläutert Herr Korte den Anlass und das Ziel der Planung unter Berücksichtigung des städtebaulichen Konzeptes „Südlich Friesenweg“, geht kurz auf die Festsetzungen des Vorentwurfes ein und stellt ausführlich die eingegangenen Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge vor.

 

Frau Feldmann erkundigt sich nach dem dortigen Gehölzbestand. Herr Korte erwidert, dass dieser im Rahmen der Biotoptypenkartierung aufgenommen worden sei. Der vorhandene Gehölzbestand werde bewertet und an anderer Stelle kompensiert. Frau Feldmann fragt nach, ob diese den Ratsmitgliedern vorgelegt werde. Herr Korte erklärt, dass die Bewertung und Kompensation im Umweltbericht dargestellt werde, der mit ausgelegt werde.

 

Frau Feldmann bittet um Auskunft darüber, warum die Singvögel nicht gezählt werden konnten und in welcher Jahreszeit dies erfolgen solle. Herr Bleck erklärt dazu, dass die Brutzeit die beste Jahreszeit für eine Zählung sei. Herr Korte ergänzt, dass eine Singvogelzählung sich in der Regelung auf 1 Jahr erstrecke. Da dieses zu langwierig sei, habe man sich mit der unteren Naturschutzbehörde auf eine sogenannte Potenzialansprache vereinbart. Im Rahmen dieser Potenzialansprache werde von dem größtmöglichen Bestand an Singvögeln ausgegangen und danach der Ausgleich berechnet, obwohl dort wohl nicht ein so hoher Bestand vorhanden sei.

 

Frau Feldmann fragt, wie man sich den Ausgleich vorstellen könne. Herr Korte erläutert, dass an anderer Stelle durch Neuanpflanzungen ähnliche Strukturen geschaffen werden. Er zeigt anhand eines Luftbildes das geplante Ausgleichsgebiet nördlich der Rosenstraße und erläutert die geplanten Maßnahmen. Dadurch sollen adäquate Lebensverhältnisse für die Flora und Fauna geschaffen werden, die im Plangebiet des BP 99 beseitigt werden.

 

Herr Udo Albers erkundigt sich, ob der vorgesehene Wendehammer die Landung eines Rettungshubschraubers ermögliche. Er halte dies vorausschauend auf die vorgesehene Erweiterung des Baugebietes für notwendig. Herr Korte weist darauf hin, dass der Wendehammer bei einer Fortführung des Baugebietes unter Berücksichtigung des städtebaulichen Konzeptes „Südlich Friesenweg“ zurückgebaut werde. Herr Größ weist darauf hin, dass der Rettungshubschrauber auf dem Parkplatz des Famila-Einkaufszentrums landen könne. Hier zweifelt Herr Albers aufgrund der im städtebaulichen Entwicklungskonzept geplanten Straßenführung ein schnelles Durchkommen von Rettungsfahrzeugen an. Bürgermeister Albers erklärt, dass es keine rechtliche Notwendigkeit für einen Hubschrauberlandeplatz gebe. Man könne nicht an jeder Stelle einen Hubschrauberlandeplatz vorsehen bzw. sicherstellen. Herr Rüstmann werde dazu im VA noch Stellung nehmen.

 

Herr Udo Albers fragt, ob die Oberflächenentwässerung kompatibel mit der angedachten weiteren Entwicklung des Baugebietes sei. Herr Korte antwortet, dass zusammen mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept ein Konzept für die Oberflächenentwässerung entwickelt worden sei, das hier berücksichtigt werde.

 

Frau Feldmann fragt bezüglich des Lärmgutachtens an, ob dies bei einer Betriebserweiterung der Fa. Huget noch anwendbar bleibe. Herr Korte entgegnet, dass der Firma Huget bereits schon jetzt Zwangspunkte durch die vorhandene Bebauung am Oestringer Weg und am Friesenweg gesetzt seien. Laut Lärmgutachten bestünde aber noch Potenzial für eine Erweiterung.

 

Herr Udo Albers weist darauf hin, dass in der Stellungnahme der Bundeswehr der Begriff „militärischer Flugplatz Wittmund/Jever“ verwendet werde. Seines Wissens sei der Flugplatz Upjever aufgehoben worden. Ihn wundere, warum dann auf den Bauschutzbereich hingewiesen werde. Herr Hagestedt antwortet, dass für einen großen Bereich der Stadt eine Flughöhenbeschränkung des militärischen Flugplatzes Wittmund gelte. Der genaue Bereich sei aus dem Flächennutzungsplan zu entnehmen. Die Nennung des militärischen Flugplatzes Jever, der nachweislich entwidmet wurde, beruhe wohl aufgrund eines weiter verwendeten „Textbausteines“.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um einem Einwohner Gelegenheit zur Fragestellung zu geben. Nach Beantwortung der Frage durch Herrn Korte wird die Sitzung wieder eröffnet.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.