Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 10, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

 

a)   Der vorliegenden Aufwandskalkulation und Berechnung des Beitragssatzes für den Fremdenverkehrsbeitrag 2015 wird zugestimmt.

 

b)    Die im Entwurf vorliegende 2. Satzung zur Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Stadt Jever vom 20. Juni 2013 wird als Satzung beschlossen.

 


Herr Rüstmann führt aus, dass heute die Kalkulation zum Fremdenverkehrsbeitrag für das Jahr 2015 einschließlich Satzung vorgelegt werde. Im Finanzausschuss sei eine andere Variante dargelegt worden, die zu viel Widerspruch geführt habe. Gemeinsam mit dem Verwaltungsausschuss habe man daraufhin die Angelegenheit noch einmal überarbeitet. Dadurch sei auch Gelegenheit gewesen aktuelle Entwicklungen in die Kalkulation und Satzung aufzunehmen. Im Ergebnis könne man nun einen Beitragssatz von 16 % vorschlagen, mit einem Beitragsaufkommen von insgesamt 142.000 €.

 

Das Beitragsaufkommen habe sich gegenüber der ersten Beratung erheblich erhöht. Die Änderungen im Beitragsaufkommen/Beitragssatz ergäben sich zum einen aus einer Überarbeitung und Anpassung der Schätzwerte sowie Nachmeldungen von Umsätzen. Außerdem habe man in der Kürze der Zeit auch noch das Urteil des OVG Rheinland Pfalz mit eingepflegt, welches zu einer anderen Bewertung der Vorteilssätze aus Vermietung und Verpachtung führe. Insgesamt habe sich der Messbetrag dadurch um 67.000,00 € erhöht. Daraus resultiere, dass trotz eines relativ moderaten Beitragssatzes von 16 % Einnahmen in Höhe von 142.000,00 € erzielt werden könnten. Nicht berücksichtigt wurden hierbei die Unterdeckungen aus Vorjahren.

 

Herr Janßen bedankt sich bei Herr Rüstmann, für die Arbeit, die er sich gemacht habe, um einen Kompromiss-Vorschlag zu erarbeiten. Da die Stadt seit Jahren Ihren Haushalt nicht ausgleichen könne, habe der Landkreis der Stadt Jever ins Stammbuch geschrieben zur Haushaltskonsolidierung eine Fremdenverkehrsabgabe einzuführen. Im Jahr 2012 sei der Grundsatzbeschluss mit einer 2/3 Mehrheit gefasst worden, im Jahr 2013 sei dann die Satzung mit einem Beitragssatz von 16,16 % beschlossen worden. Mit dem Fremdenverkehrsbeitrag solle der finanzielle Aufwand der Stadt für Marketing und Tourismus zumindest teilweise kompensiert werden. Auch wenn aus allgemeinen Steuergeldern diese Ausgaben mit finanziert würden, sei es aus Gründen der Steuergerechtigkeit nicht einsehbar, dass die, die vom Tourismus profitieren hier auch einen Beitrag leisten und zwar je nach Umsatz, Vorteil und Leistungsfähigkeit. Das sei nach der vorliegenden Satzung gegeben. Natürlich sei es das gute Recht eines jeden, dies gerichtlich überprüfen zu lassen. Für seine Fraktion stehe die Fremdenverkehrs-abgabe nicht zur Debatte, jedoch sei man bemüht, den Beitrag nicht endlos in die Höhe steigen zu lassen. Die ursprünglich vorgesehenen ca. 19 % seien nicht angemessen gewesen, aber man habe im Verwaltungsausschuss einen in seinen Augen tragbaren Kompromiss gefunden. Mit dem Beschluss über den Haushalt 2015 müsse dann entschieden werden, welcher Anteil des Beitragsaufkommens bei der Stadt verbleibe und wie viel an den Fremdenverkehrsbeirat fließe. Fakt sei, dass man angesichts der Haushaltslage nicht auf diese Einnahme verzichten könne .

 

Frau Glaum führt aus, dass ihre Fraktion die Fremdenverkehrsabgabe abgelehnt habe und auch weiterhin ablehne. Wenn eine Steuer erst mal eingeführt sei, werde an der Steuerschraube gedreht. Angesichts der Leerstände in der Stadt sei nicht zu erkennen, dass am Tourismus viel Geld verdient werden könne. Das möge in der Gastronomie anders aussehen, aber die übrigen Bereiche hätten es auch ohne Fremdenverkehrs-abgabe schwer genug.

 

Frau Vredenborg weist daraufhin, dass keine Steuer erhoben werde, sondern ein Beitrag.

 

Herr Hartl weist darauf hin, dass heute lediglich die Änderung einer Satzung auf der Tagesordnung stehe, und keine Grundsatzdebatte über den Fremdenverkehrsbeitrag. Er begrüße, dass man mit dem Beitragssatz von 16 % einen Kompromiss gefunden habe, der in etwa auf dem gleichen Niveau liege, wie in den vergangenen 2 Jahren. Sein Fraktion stimme der Änderung zu.

 

Herr Fessel führt aus, dass die CDU bekanntermaßen ebenfalls gegen den Grundsatzbeschluss gestimmt habe. Die vergangenen 2 Jahre hätten gezeigt, dass man nicht die Einnahmen erzielen könne, die man sich versprochen habe. Der wesentliche Aspekt für eine Ablehnung der Fremdenverkehrsabgabe durch seine Fraktion liege darin begründet, dass man einen Beitragssatz von 16% für unangemessen halte, das sei circa ein Sechstel des angeblichen Gewinnes des Gewerbetreibenden. In dieser Höhe sei die Abgabe nicht angemessen und daher werde man auch heute mehrheitlich gegen die Satzungsänderung stimmen.