Sitzung: 11.12.2014 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 10, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0786/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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a) Der vorliegenden Aufwandskalkulation und Berechnung
des Beitragssatzes für den Fremdenverkehrsbeitrag 2015 wird zugestimmt. b) Die im Entwurf vorliegende 2. Satzung zur Änderung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Stadt Jever vom 20. Juni 2013 wird als Satzung beschlossen. |
Herr
Rüstmann führt aus,
dass heute die Kalkulation zum Fremdenverkehrsbeitrag für das Jahr 2015
einschließlich Satzung vorgelegt werde. Im Finanzausschuss sei eine andere
Variante dargelegt worden, die zu viel Widerspruch geführt habe. Gemeinsam mit
dem Verwaltungsausschuss habe man daraufhin die Angelegenheit noch einmal
überarbeitet. Dadurch sei auch Gelegenheit gewesen aktuelle Entwicklungen in
die Kalkulation und Satzung aufzunehmen. Im Ergebnis könne man nun einen
Beitragssatz von 16 % vorschlagen, mit einem Beitragsaufkommen von insgesamt
142.000 €.
Das Beitragsaufkommen habe sich gegenüber
der ersten Beratung erheblich erhöht. Die Änderungen im
Beitragsaufkommen/Beitragssatz ergäben sich zum einen aus einer Überarbeitung
und Anpassung der Schätzwerte sowie Nachmeldungen von Umsätzen. Außerdem habe
man in der Kürze der Zeit auch noch das Urteil des OVG Rheinland Pfalz mit
eingepflegt, welches zu einer anderen Bewertung der Vorteilssätze aus
Vermietung und Verpachtung führe. Insgesamt habe sich der Messbetrag dadurch um
67.000,00 € erhöht. Daraus resultiere, dass trotz eines relativ moderaten
Beitragssatzes von 16 % Einnahmen in Höhe von 142.000,00 € erzielt werden
könnten. Nicht berücksichtigt wurden hierbei die Unterdeckungen aus Vorjahren.
Herr Janßen bedankt sich bei Herr Rüstmann, für die
Arbeit, die er sich gemacht habe, um einen Kompromiss-Vorschlag zu erarbeiten.
Da die Stadt seit Jahren Ihren Haushalt nicht ausgleichen könne, habe der
Landkreis der Stadt Jever ins Stammbuch geschrieben zur Haushaltskonsolidierung
eine Fremdenverkehrsabgabe einzuführen. Im Jahr 2012 sei der Grundsatzbeschluss
mit einer 2/3 Mehrheit gefasst worden, im Jahr 2013 sei dann die Satzung mit
einem Beitragssatz von 16,16 % beschlossen worden. Mit dem
Fremdenverkehrsbeitrag solle der finanzielle Aufwand der Stadt für Marketing
und Tourismus zumindest teilweise kompensiert werden. Auch wenn aus allgemeinen
Steuergeldern diese Ausgaben mit finanziert würden, sei es aus Gründen der
Steuergerechtigkeit nicht einsehbar, dass die, die vom Tourismus profitieren
hier auch einen Beitrag leisten und zwar je nach Umsatz, Vorteil und
Leistungsfähigkeit. Das sei nach der vorliegenden Satzung gegeben. Natürlich
sei es das gute Recht eines jeden, dies gerichtlich überprüfen zu lassen. Für
seine Fraktion stehe die Fremdenverkehrs-abgabe nicht zur Debatte, jedoch sei
man bemüht, den Beitrag nicht endlos in die Höhe steigen zu lassen. Die
ursprünglich vorgesehenen ca. 19 % seien nicht angemessen gewesen, aber man
habe im Verwaltungsausschuss einen in seinen Augen tragbaren Kompromiss
gefunden. Mit dem Beschluss über den Haushalt 2015 müsse dann entschieden
werden, welcher Anteil des Beitragsaufkommens bei der Stadt verbleibe und wie
viel an den Fremdenverkehrsbeirat fließe. Fakt sei, dass man angesichts der
Haushaltslage nicht auf diese Einnahme verzichten könne .
Frau Glaum führt aus, dass ihre Fraktion die
Fremdenverkehrsabgabe abgelehnt habe und auch weiterhin ablehne. Wenn eine
Steuer erst mal eingeführt sei, werde an der Steuerschraube gedreht. Angesichts
der Leerstände in der Stadt sei nicht zu erkennen, dass am Tourismus viel Geld
verdient werden könne. Das möge in der Gastronomie anders aussehen, aber die
übrigen Bereiche hätten es auch ohne Fremdenverkehrs-abgabe schwer genug.
Frau Vredenborg weist daraufhin, dass keine Steuer
erhoben werde, sondern ein Beitrag.
Herr Hartl weist darauf hin, dass heute lediglich
die Änderung einer Satzung auf der Tagesordnung stehe, und keine
Grundsatzdebatte über den Fremdenverkehrsbeitrag. Er begrüße, dass man mit dem
Beitragssatz von 16 % einen Kompromiss gefunden habe, der in etwa auf dem
gleichen Niveau liege, wie in den vergangenen 2 Jahren. Sein Fraktion stimme
der Änderung zu.
Herr Fessel führt aus, dass die CDU bekanntermaßen ebenfalls gegen den Grundsatzbeschluss gestimmt habe. Die vergangenen 2 Jahre hätten gezeigt, dass man nicht die Einnahmen erzielen könne, die man sich versprochen habe. Der wesentliche Aspekt für eine Ablehnung der Fremdenverkehrsabgabe durch seine Fraktion liege darin begründet, dass man einen Beitragssatz von 16% für unangemessen halte, das sei circa ein Sechstel des angeblichen Gewinnes des Gewerbetreibenden. In dieser Höhe sei die Abgabe nicht angemessen und daher werde man auch heute mehrheitlich gegen die Satzungsänderung stimmen.