Herr Noack führt aus:

 

„Mit Antrag vom 16.09.2014 bat die SWG-Fraktion darum, in der Bahnhofstraße, Höhe Pizzeria, die Querungshilfe für Fußgänger durch Aufbringen von rotem Asphalt auf der Fahrbahn zu kennzeichnen.

 

Zur Begründung des Antrages wurde angeführt, dass durch die stündlich geschlossenen Bahnschranken des nahegelegenen Bahnübergangs wartende Fahrzeuge diese Querungshilfe blockieren. Fußgängern würde so der Übergang erschwert.

 

Die Bahnhofstraße ist als Landesstraße eingestuft. Da es sich bei einer solchen „Rot-Markierung“ nicht um ein offizielles Verkehrszeichen i.S.d. StVO, sondern lediglich eine bauliche Maßnahme handelt, ist für die Entscheidung über eine solche geforderte Maßnahme das Land als Eigentümer der Straße zuständig. Der Antrag wurde von Herrn Mühlena Anfang Oktober den Landkreis Friesland, Straßenverkehrsamt, mit der Bitte weitergeleitet, ihn in der nächsten Sitzung der Verkehrssicherheitskommission (VSK), der u.a. sowohl das Straßenbauamt des Landes, der Landkreis als auch die Stadt Jever angehören, zu thematisieren.

 

Am 28.10.2014 wurde der Antrag in der Sitzung der VSK des Landkreises erörtert.

 

Seitens des Straßenbauamtes wurde es abgelehnt, eine derartige Markierung auf der Fahrbahn aufzubringen, da es sich um ein offizielles Verkehrszeichen handele. Autofahrer müssten sich nach einer solchen Markierung nicht richten. Wenn sich Fußgänger, als schwächere Verkehrsteilnehmer, darauf verlassen, dass sich die Autofahrer an diese Markierung halten, wird eher eine weiteres Gefährdungspotenzial gesehen.“

 

Herr Udo Albers erklärt, dass er die dortige Situation für sehr unglücklich halte. Durch den EDEKA-Markt würden dort immer mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sein und die Querungshilfe nutzen. Allein durch die Querungshilfe würden diese Verkehrsteilnehmer animiert, sich als bevorrechtigt zu fühlen. Für diesen unglücklichen Zustand müsse eine Lösung gefunden werden.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die SWG-Fraktion die Kennzeichnung des Überganges mit roten Asphalt beantragt habe. Dieses sei lt. Ermittlung der Verwaltung nicht möglich. Damit sei der Antrag abgearbeitet.

 

Bürgermeister Albers ergänzt, dass in dieser Sache das Problem der Zuständigkeit bleibe. Hier bestünde die Möglichkeit, dass die Kreistagsfraktion der SWG sich an den zuständigen Träger wenden könne. Nachdem Herr Udo Albers darauf hingewiesen hat, dass die Stadt in anderen Fällen trotz anderweitiger Zuständigkeit z.B. bei Landesstraßen schon tätig geworden sei, erklärt der Bürgermeister, dass die Verwaltung nachfragen werde.