Zur Ausstattung der Feuerwehren mit dem Digitalfunk berichtet Herr Noack von einer Zusammenkunft beim Landkreis Friesland. Es sei vorgesehen, dass der Landkreis die Beschaffung zentral ausschreibe. Dazu müsse er jedoch eine sichere Zusage für eine Mindestbestellung sofort, also vor den Haushaltsberatungen, bekommen. Die seinerzeit angekündigten Kosten von 30.000 € werden unterschritten. Er gehe jetzt von Beschaffungskosten von ca. 12.000 €  und Einbaukosten von ca. 8.000 € aus.

 

 

Der Bürgermeister berichtet, dass zur Parkplatz- und Bürgersteigproblematik in der St.-Annenstraße ein Anwalt für eine Prüfung beauftragt worden sei. Danach seien die 4 Parkplätze nicht zulässig, da diese teilweise in der öffentlichen Verkehrsfläche gemäß Bebauungsplan liegen. Der Landkreis werde die Baugenehmigung dafür widerrufen. In Verbindung mit den Eigentumsrechten können jedoch 2 Parkplätze in Längsrichtung in der Gebäudenische möglich sein. 2 Parkplätze werden dann abgelöst.

Die Problematik des Gefälles im Bürgersteig sei zur Zeit nicht lösbar. Das Gefälle übersteige das erlaubte Maß. Die Nebenanlagen auf dieser Straßenseite befinden sich insgesamt in privatem Eigentum. Ob es sich um eine gewidmete Fläche handele, könne nur über eine fiktive Widmungsannahme geklärt werden (orientiert sich an dem früheren Ausbau). Diese führe aber nur zu einer Breite von 50 – 85 cm ab Grundstücksgrenze und beziehe damit nicht den gesamten „Bürgersteig“ ein. Er empfehle, dass die Nebenanlage  nicht in ihrer gesamten Breite von der Stadt übernommen, d.h. gewidmet werde.

Die Problematik der Widmung beziehe sich auch auf die Nebenanlage bei der Pütt vor Hausnummer 17. Auch diese Fläche ist bisher nicht gewidmet. Es werde auf die beigefügte Fotopräsentation verwiesen.

 

Frau Glaum erkundigt sich, ob diese Problematik sich auch für alle anderen Straßen, insbesondere der Fußgängerzonen, ergebe.

Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die verkehrsrechtliche Sicherung unabhängig der Widmung bei den Anliegern (Straßenreinigungssatzung) bleibe. Nur bei neuen Bauprojekten sei zukünftig diese Problematik zu beachten.

Das Schreiben des Rechtsanwaltes liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.