Sitzung: 21.01.2015 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Zur Ausstattung der Feuerwehren mit dem
Digitalfunk berichtet Herr Noack von einer Zusammenkunft beim Landkreis
Friesland. Es sei vorgesehen, dass der Landkreis die Beschaffung zentral
ausschreibe. Dazu müsse er jedoch eine sichere Zusage für eine
Mindestbestellung sofort, also vor den Haushaltsberatungen, bekommen. Die
seinerzeit angekündigten Kosten von 30.000 € werden unterschritten. Er gehe
jetzt von Beschaffungskosten von ca. 12.000 €
und Einbaukosten von ca. 8.000 € aus.
Der Bürgermeister berichtet, dass zur Parkplatz- und
Bürgersteigproblematik in der St.-Annenstraße ein Anwalt für eine Prüfung
beauftragt worden sei. Danach seien die 4 Parkplätze nicht zulässig, da diese
teilweise in der öffentlichen Verkehrsfläche gemäß Bebauungsplan liegen. Der
Landkreis werde die Baugenehmigung dafür widerrufen. In Verbindung mit den
Eigentumsrechten können jedoch 2 Parkplätze in Längsrichtung in der
Gebäudenische möglich sein. 2 Parkplätze werden dann abgelöst.
Die Problematik des Gefälles im
Bürgersteig sei zur Zeit nicht lösbar. Das Gefälle übersteige das erlaubte Maß.
Die Nebenanlagen auf dieser Straßenseite befinden sich insgesamt in privatem
Eigentum. Ob es sich um eine gewidmete Fläche handele, könne nur über eine
fiktive Widmungsannahme geklärt werden (orientiert sich an dem früheren
Ausbau). Diese führe aber nur zu einer Breite von 50 – 85 cm ab
Grundstücksgrenze und beziehe damit nicht den gesamten „Bürgersteig“ ein. Er
empfehle, dass die Nebenanlage nicht in
ihrer gesamten Breite von der Stadt übernommen, d.h. gewidmet werde.
Die Problematik der Widmung beziehe sich
auch auf die Nebenanlage bei der Pütt vor Hausnummer 17. Auch diese Fläche ist
bisher nicht gewidmet. Es werde auf die beigefügte Fotopräsentation verwiesen.
Frau Glaum erkundigt sich, ob diese Problematik
sich auch für alle anderen Straßen, insbesondere der Fußgängerzonen, ergebe.
Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die
verkehrsrechtliche Sicherung unabhängig der Widmung bei den Anliegern
(Straßenreinigungssatzung) bleibe. Nur bei neuen Bauprojekten sei zukünftig
diese Problematik zu beachten.
Das Schreiben des Rechtsanwaltes liegt
dieser Niederschrift als Anlage bei.