Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 60  „Gleisdreieck" – 2. Änderung und Erweiterung - mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Der Vorsitzende führt aus, dass gegenüber den bei der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich sei, dass sich nichts Neues ergeben habe.

 

Herr Andersen fragt an, ob der Grunderwerb der für die Erschließung notwendigen Grundstücke abgeschlossen sei bzw. noch Grundstücke erworben werden müssen, die für die Erschließung nicht entscheidend seien. Herr Größ erwidert, dass der Ankauf eines Grundstückes von der Bahn ausstehe, das für die Erschließung von Wichtigkeit sei. Bürgermeister Albers ergänzt, die Bahn habe signalisiert, dass einem Verkauf nichts im Wege stehe. Die Stadt habe jedoch bisher nichts verbindliches in der Hand.

 

Herr Sender erkundigt sich, ob der Zukauf vonnöten sei, um dort einen Fuß- und Radweg realisieren zu können. Herr Größ bekräftigt, dass die Fläche zum größten Teil  für die Straße erforderlich sei.

 

Herr Sender zweifelt an, dass der Bau eines Radweges erforderlich sei, da die Radwegbenutzungspflicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht mehr greife und die Fahrradfahrer auf der Straße fahren sollen. Bürgermeister Albers erklärt, dass man dieses prüfen werden, weist aber darauf hin, dass dieses Thema nicht zur Bauleitplanung gehöre. Der Vorsitzende ergänzt, dass dieses ein Thema sei, das im Bauausschuss zu behandeln sei.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: