Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

2.    Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 98 „Quartier Große Burgstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Der Vorsitzende führt aus, dass, wie auch beim vorherigen Tagesordnungspunkt, keine wesentlichen Stellungnahmen vorliegen. Ein Vortrag der Verwaltung wird daher nicht gewünscht.

 

Herr Sender erklärt, der Landkreis habe im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung darauf hingewiesen, dass die Parkplatzsituation im Quartier unzureichend sei. Der Vorsitzende erinnert daran, dass der Planer in der letzten Sitzung des Planungsausschusses zu diesem Thema darauf hingewiesen habe, dass die Bebauung in diesem Quartier sehr eng sei, aber die Situation durch die neue Planung nicht verschärft werde.

 

Frau Feldmann spricht die Straßenführung an. Sie gehe erst einmal davon aus, dass kein Autoverkehr durch die Große Burgstraße geführt werde. Sie habe aber dem Bebauungsplan entnommen, dass bewusst auf die Darstellung einer Zweckbestimmung der Straße als Fußgängerzone verzichtet werde.  Bürgermeister Albers erwidert,   dieses sei so offen gestaltet worden, weil eine Entscheidung über die Öffnung der Großen Burgstraße noch nicht getroffen worden sei. Es soll abgewartet werden, ob die Möglichkeit der Umnutzung der Erdgeschossbereiche in Wohnraum wahrgenommen werde. Ziel sei es, die Straße zu revitalisieren. Frau Feldmann wiederholt, dass sie eine Öffnung der Großen Burgstraße für den öffentlichen Verkehr für nicht gut halte. Sie befürchte Probleme wie bei der St.-Annen-Straße. 

 

Herr Schüdzig erklärt, dass der Landkreis moniert habe, dass bei einer Umnutzung Parkplätze nachgewiesen werden müssen. Er erkundigt sich, ob dieses für die Stadt nachteilig sein könne. Dieses verneint der Vorsitzende. Hier seien die Grundstückseigentümer in der Verantwortung, entweder Stellplätze nachzuweisen oder fehlende Stellplätze abzulösen.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: