Sitzung: 04.02.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0819/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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1.
Der Rat der Stadt Jever beschließt die
diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung
nach § 3 Abs. 2 und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
eingegangenen Anregungen und Hinweisen. 2.
Der Rat der Stadt Jever beschließt
den Bebauungsplan Nr. 98 „Quartier Große Burgstraße“ mit örtlichen
Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die
beigefügte Begründung beigegeben. |
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Der Vorsitzende führt aus, dass, wie auch beim
vorherigen Tagesordnungspunkt, keine wesentlichen Stellungnahmen vorliegen. Ein
Vortrag der Verwaltung wird daher nicht gewünscht.
Herr Sender erklärt, der Landkreis habe im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung darauf hingewiesen, dass die Parkplatzsituation im
Quartier unzureichend sei. Der Vorsitzende erinnert daran, dass der
Planer in der letzten Sitzung des Planungsausschusses zu diesem Thema darauf
hingewiesen habe, dass die Bebauung in diesem Quartier sehr eng sei, aber die
Situation durch die neue Planung nicht verschärft werde.
Frau Feldmann spricht die Straßenführung an. Sie
gehe erst einmal davon aus, dass kein Autoverkehr durch die Große Burgstraße
geführt werde. Sie habe aber dem Bebauungsplan entnommen, dass bewusst
auf die Darstellung einer Zweckbestimmung der Straße als Fußgängerzone
verzichtet werde. Bürgermeister
Albers erwidert, dieses sei so
offen gestaltet worden, weil eine Entscheidung über die Öffnung der Großen
Burgstraße noch nicht getroffen worden sei. Es soll abgewartet werden, ob die
Möglichkeit der Umnutzung der Erdgeschossbereiche in Wohnraum wahrgenommen
werde. Ziel sei es, die Straße zu revitalisieren. Frau Feldmann
wiederholt, dass sie eine Öffnung der Großen Burgstraße für den
öffentlichen Verkehr für nicht gut halte. Sie befürchte Probleme wie bei
der St.-Annen-Straße.
Herr Schüdzig erklärt, dass der Landkreis moniert
habe, dass bei einer Umnutzung Parkplätze nachgewiesen werden müssen. Er
erkundigt sich, ob dieses für die Stadt nachteilig sein könne. Dieses verneint der
Vorsitzende. Hier seien die Grundstückseigentümer in der Verantwortung,
entweder Stellplätze nachzuweisen oder fehlende Stellplätze abzulösen.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: