Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 99  „Südlicher Friesenweg" mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Der Vorsitzende begrüßt Herrn Korte vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach und bittet diesen, vorrangig auf die Stellungnahmen der Bürger einzugehen.

 

Herr Korte geht anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation auf die Stellungnahmen der Anlieger des westlich vom Friesenweg gelegenen Baugebietes ein und stellt die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge vor.

 

Da keine Fragen aus der Mitte des Ausschusses vorliegen, unterbricht der Vorsitzende die Sitzung, um einem Anlieger Gelegenheit zur Fragestellung zu geben. Die Fragen, die sich auf Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Geschossigkeit beziehen, werden von Herrn Korte beantwortet. Sodann eröffnet der Vorsitzende die Sitzung wieder und lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.