Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 99  „Südlicher Friesenweg" mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Ohne Aussprache beschließt der Rat der Stadt Jever: