Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Die für die Stadt Jever eingegangenen Spenden in Höhe von 5.000,00 Euro werden gemäß § 111 Absatz 7 NKomVG entsprechend der beigefügten Anlage angenommen.

 

 


Die Vorsitzende führt aus, dass Spenden der Dr.-Fritz-Blume-Stiftung in Höhe von 2.000,00 € sowie der Philipp-Orth-Stiftung in Höhe von 3.000,00 € eingegangen seien, über deren Annahme der Rat beschließen müsse.

 

Ohne Diskussion beschließt der Rat: