Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 60  „Gleisdreieck" – 2. Änderung und Erweiterung - mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Herr Janssen bittet darum, nach diesem Beschluss möglichst schnell die Erschließung des 2. Bauabschnittes voranzutreiben. Außerdem bitte er den Kämmerer um ein kurzes Statement, zu den Vor- und Nachteilen, die Erschließung selbst durchzuführen, oder die Erschließung an einen Investor abzugeben.

 

Herr Rüstmann zeigt sich etwas überrascht, da diese Frage im kommenden Finanzausschuss beraten werden solle. Gleichwohl könne er hierzu sagen, dass der Vorteil eines Verkaufs darin liege, dass man schneller Geld in die Kasse bekomme, während sich bei der Eigenvermarktung die Refinanzierung über einen längeren Zeitraum hinziehe. Wie die Entscheidung ausfalle, werde sich in den nächsten Wochen im Zuge der Haushaltsberatungen zeigen. Die Details hierzu seien in Ruhe zu beraten und da es um eine Ausschreibung gehe, sei dies eine nichtöffentliche Angelegenheit und solle es auch bleiben.