Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

2.    Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 98 „Quartier Große Burgstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Herr Schüdzig erkundigt sich, ob es zutreffend sei, dass der Landkreis im Bereich der Großen Wasserpfort-/Burgstraße bereits Parkplätze genehmigt habe. Dies wird von Bürgermeister Albers dahingehend beantwortet, dass dies nicht möglich sei, da es sich um eine Fußgängerzone handele.

 

Frau Feldmann weist darauf hin, dass ihre Fraktion einer Öffnung für den Autoverkehr in diesem Bereich keinesfalls zustimmen werde. Die Idee hier einen Einbahnstraßenverkehr einzurichten würde zu den gleichen Problemen führen, wie sie jetzt schon in der St.-Annenstraße vorherrschen. Natürlich wolle man sich einer Belebung der Innenstadt nicht verschließen, aber dieser Bereich solle eher zum Bummeln, als zum Autofahren einladen.

 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der Satzungsbeschluss keine Auswirkung auf die Verkehrsregelungen habe.

 

Herr Janssen erklärt, dass man für eine Belebung der Innenstadt diesen Satzungsbeschluss heute so treffen werde. Und auch wenn es heute nicht darum gehe, Autoverkehr zuzulassen, so wolle er dennoch bekräftigen, dass seine Fraktion auch für die Zukunft keine Freigabe für den Kraftfahrzeugverkehr wolle. Er wolle jedoch die Verwaltung bitten, in diesem Bereich vermehrt zu kontrollieren, weil bereits jetzt nicht unerheblicher Verkehr über die Große Burgstraße/Wasserpfortstraße fahre.

 

Bürgermeister Albers führt abschließend aus, dass der Rat mit dem Satzungsbeschluss städteplanerisch Neuland betrete. Jever sei die erste Kommune, die so dem Leerstand in den Geschäften begegne. Wie sich der, aus der Umwandlung von Geschäftsräumen zu Wohnraum entstehende Bedarf an Parkplätzen für die Zukunft decken lasse, sei noch zu klären, ebenso wie eine mögliche Aufhebung der Fußgängerzone.