Sitzung: 19.02.2015 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0819/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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1.
Der Rat der Stadt Jever beschließt die
diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung
nach § 3 Abs. 2 und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
eingegangenen Anregungen und Hinweisen. 2.
Der Rat der Stadt Jever beschließt
den Bebauungsplan Nr. 98 „Quartier Große Burgstraße“ mit örtlichen
Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die
beigefügte Begründung beigegeben. |
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Herr
Schüdzig erkundigt
sich, ob es zutreffend sei, dass der Landkreis im Bereich der Großen
Wasserpfort-/Burgstraße bereits Parkplätze genehmigt habe. Dies wird von Bürgermeister
Albers dahingehend beantwortet, dass dies nicht möglich sei, da es sich um
eine Fußgängerzone handele.
Frau Feldmann weist darauf hin, dass ihre Fraktion
einer Öffnung für den Autoverkehr in diesem Bereich keinesfalls zustimmen
werde. Die Idee hier einen Einbahnstraßenverkehr einzurichten würde zu den
gleichen Problemen führen, wie sie jetzt schon in der St.-Annenstraße
vorherrschen. Natürlich wolle man sich einer Belebung der Innenstadt nicht
verschließen, aber dieser Bereich solle eher zum Bummeln, als zum Autofahren
einladen.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der
Satzungsbeschluss keine Auswirkung auf die Verkehrsregelungen habe.
Herr Janssen erklärt, dass man für eine Belebung der
Innenstadt diesen Satzungsbeschluss heute so treffen werde. Und auch wenn es
heute nicht darum gehe, Autoverkehr zuzulassen, so wolle er dennoch
bekräftigen, dass seine Fraktion auch für die Zukunft keine Freigabe für den
Kraftfahrzeugverkehr wolle. Er wolle jedoch die Verwaltung bitten, in diesem
Bereich vermehrt zu kontrollieren, weil bereits jetzt nicht unerheblicher
Verkehr über die Große Burgstraße/Wasserpfortstraße fahre.
Bürgermeister Albers führt abschließend aus, dass der Rat mit dem Satzungsbeschluss städteplanerisch Neuland betrete. Jever sei die erste Kommune, die so dem Leerstand in den Geschäften begegne. Wie sich der, aus der Umwandlung von Geschäftsräumen zu Wohnraum entstehende Bedarf an Parkplätzen für die Zukunft decken lasse, sei noch zu klären, ebenso wie eine mögliche Aufhebung der Fußgängerzone.